Wegen Schulbüchern

  • darf ich da den KV um eine kleine Spende bitten? :D Soweit ich weiss, müsste er ja zur Klassenfahrt etwas dazugeben - ist das bei den Büchern auch so?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Rechtlich betrachtet ist das eine Ausgabe, die durch den KU abgedeckt ist. Ich würde ihn trotzdem um eine Spende bitten - schließlich geht es ja um die Bildung seines Kindes.


    Der KV meines Sohnes ist auf dem Ohr (und nicht nur auf dem Ohr)leider Taub...

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Also ich werde definitiv den Versuch starten und meinen Ex zum Schuleingang zur Kasse bitten.
    Wenn er sich schon nicht kümmert...er hätte ja die Wahl, welchen Posten er übernehmen will, aber so diktiere ich! :D

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Danke. Wenn es durch den KU abgedeckt ist, will ich ihn mal nicht damit behelligen... ;) Er kümmert sich schon und das soll auch so bleiben. Aber wg. der Klassenfahrt darf ich schon...?


    edit: Gibt es hier irgendwo eine Auflistung, was abgedeckt ist und was nicht?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

    Einmal editiert, zuletzt von CoCo ()

  • Hallo Coco,
    wegen der Bücher würde ich auch nicht fragen.
    Aber bei der Klassenfahrt schon.Mein Ex wollte eine Kopie des Briefes für die Klassenfahrt(null Problem)und hat dann genau die hälfte bezahlt.Hoffentlich hast Du auch Glück.
    Lg Petkay

  • Danke Dir. Eine Kopie kann er dann gerne haben... ;)

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Wenn nun das Büchergeld durch den KU nicht abgedeckt ist,da Vater (Ex1) wenig zahlt,wie sieht das dann aus? Ich bekomme für meine beiden Großen 128 Euro je Kind,der Jüngere wird eingeschult und die Große geht ab Sommer auf das Gymnasium,listenmäßig sind da ganz schön Ausgaben vorhanden (nicht nur Bücher),das krieg ich finanziell so nicht hin.
    Eine Schultasche bzw. Schulrucksack hab ich schon für die beiden (schon länger),aber da waren die Voraussetzungen noch anders,da war ich noch mit Ex2 zusammen.


    Für den Jüngsten,der in den Kindegarten kommt,zahlt sein Papa (Ex 2) die gesamte Ausstattung.

  • Bei uns kann man die Bücher ausleihen, die Arbeitshefte muss man aber kaufen, logisch, da wird ja reingeschrieben.


    Ich würde mal ins Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes gucken und das Wort Lehrmittelfreiheit suchen.

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  • Ja,bei uns kann man sich auch Bücher ausleihn-aber kostet einiges.
    Aber alleine für die Große gibts dann Arbeitshefte,nen Atlas,es müssen bestimmte Stifte sein,bestimmte Blöcke.dieses,jenes.Für den Lütten gibts nur 1 Buch auszuleihen,der Rest muß gekauft werden und auch da wieder ne ellenlange Liste an weiteren Materialien.Das haut finanziell nicht hin,ich hätt schon gerne,daß Ex 1 sich zur Hälfte an den Schulsachen für unsere gemeinsamen Kinder beteiligt.

  • Zitat

    Original von Kaj.


    Ich würde mal ins Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes gucken und das Wort Lehrmittelfreiheit suchen.


    NRW ist da z. B. seeeeehr kreativ. Zum einen wird ein Eigenanteil erwartet, der bei Gymnasien locker ca. 40 € ausmacht. Zusätzlich wird die Übernahme von Bagatellaufwendungen erwartet, die bei meinem Sohn in einem Schuljahr auch mal soeben 15 € ausmachten.


    Ich bin da ganz zuversichtlich, daß sich die Forderungen der Schulen immer in Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Leider :(.

  • Mein Max kommt dieses Jahr auch in die Schule. Da gibt es erstmal 14,90€ für das Mathebuch, 8,90€ für das Arbeitsheft, wo sie reinschreiben können, ca. 30 € für Farbkasten, Hefter, Hefte, Stifte, Wachsmaler...wenn ich damit hinkomme...! Plus die ersten 10€ für Klassenkasse und die Sachen, die über die Schule besorgt werden. Da habe ich aber noch nicht die Grundausstattung und den Schulranzen, Mäppchen, Sportkleidung, Turnschuhe, Abschiedsgeschenk für die Kindergärtnerin...! Finanztechnisch müsste ich mein Kind hier verschwinden lassen! Wohl dem, der Rücklagen für den Urlaub hat, die gehen komplett für das Kind drauf. Papa? Zahlt doch schon so viel Unterhalt. Und ich weiß doch seit 6 Jahren, dass er in die Schule kommt, da hätte ich halt für Rücklagen sorgen müssen!
    Happy Birthday, Baby!

  • Zitat

    Original von Rhia
    Wenn nun das Büchergeld durch den KU nicht abgedeckt ist,da Vater (Ex1) wenig zahlt,wie sieht das dann aus?


    Wenn der KV schon keinen Unterhalt zahlt, obwohl er eindeutig dazu verpflichtet ist - Egal ob nun ein Titel besteht oder nicht - glaubst du doch nicht wirklich, dass er etwas zu den Büchern dazugibt. (ist bei mir auch so - der KV meines Sohnes - der im August eingeschult wird - interessiert sich nicht einmal dafür, dass der Kleine jetzt bald ein Schulkind ist.


    Zitat

    Original von ladybird65
    Papa? Zahlt doch schon so viel Unterhalt. Und ich weiß doch seit 6 Jahren, dass er in die Schule kommt, da hätte ich halt für Rücklagen sorgen müssen!


    Rechtlich betrachtet hat der KV ja Recht. Ich kann es nur nicht verstehen, dass Väter so argumentieren, wenn es um die Bildung und somit um die Zukunft ihrer Kinder geht.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
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    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Hehe, bei mir sieht die Lage ja ein wenig anders aus.


    Mein Kleiner ist wahrscheinlich Linkshänder, d.h. 100%-ig hat er sich noch nicht entschieden. DAS war bei seiner Geburt nicht abzusehen :D, also werde ich Papa schön für die Sonderausstattung aufkommen lassen :aetsch.


    Außerdem ist nie vorher abzusehen, was die Bücher kosten werden und welche man ausleihen kann.
    Und man kann nicht vorher wissen, wie groß das Kind bei der Einschulung sein wird und somit ist es schlichtweg nicht möglich, vorher Schnäppchen bei Sportsachen und Turnschuhen zu machen.
    Nochmal :aetsch :aetsch :aetsch.


    Und da ich den Unterhalt jetzt eh über eine Anwältin regeln lassen werde, kann die das auch gleich mit erledigen. Da habe ich den ganzen Ärger nicht mehr an der Backe.


    Mein Ex weiß überigens auch seit 6 Jahren, dass dieses Jahr Schuleingang ist, da hätte er ja ansparen können, z.B. von den 77,- Kindergeld, die er jeden Monat einbehält.
    Nun, in diesem Jahr fällt der Thailandurlaub wohl aus und einige Geldtransfers in Richtung Bankok müssen wohl auch unterbleiben.


    Nochmal :aetsch :aetsch :aetsch :aetsch :aetsch.


    Manchmal wäre ich gerne Mäuschen... :lach

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  • Kaj,


    Kannst du mir das mit dem Linkshänder mal näher erläutern? Ich meine, gibt es da eine Sonderregelung? Mein Kleiner ist auch Linkshänder und ich möchte ja Ansprüche die er an seinen Vater nicht einfach so verstreichen lassen, auch wenn er nicht zahlt und auch nie zahlen wird...

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    R. Blum

  • Else,


    es gibt für Linkshänder doch extra Scheren, Füller etc.
    Die sind aber alle schweineteuer.
    Also mach ich das als Sonderausgabe geltend. Der Preis wird natürlich AUFgerundet. :D

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  • Kaj,


    ja, dass diese Linkshänderscheren und Füller und was da nicht alles sein muss sehr teuer sind habe ich auch schon mit Entsetzten festgestellt. Ich werde mal mit meinem Anwalt in Kontakt treten und hören, was er dazu sagt. Ich werde das Geld zwar wahrscheinlich nie sehen, aber ich kann ja trotzdem die Ansprüche geltend machen. Vielleicht kommt der KV ja doch irgendwann zu Geld...

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    und im wahren Traum
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    R. Blum

  • Also erstmal zahlt der Vater Unterhalt,aber viel zu wenig,zu einer Titelabänderung muß ich nun seine Unterlagen einklagen,die rückt er nämlich nur zur Hälfte raus,von seinem Nebenjob hat er bis dato noch gar nichts angegeben,er kommt locker im Monat auf 1300 Euro plus Nebenjob (den er zwar abstreitet,ich aber genug Beweise habe).


    Zu jeder Brille unserer Tochter müßte er normal zur Hälfte mit aufkommen,hab sogar seine Zusage hier liegen -das Geld blieb aus,er flog lieber in den Urlaub......


    Unser Sohn ist auch Linkshänder,und er wird in eine Förderschule eingeschult,die Liste ist ein wenig länger,von den sachen,die ich besorgen muß,als die von unserer Tochter fürs Gymnasium (und die ist schon sehr reichlich).


    Vom Unterhalt ansparen war nicht möglich,da Ex 1 unterhalb der DT zahlt (was sich ja ändern soll,der Titel ist mittlerweile über 6 Jahre alt).


    Ich wüßte schon gerne,ob man das notfalls einklagen kann,daß der Vater was zuzahlen muß.Da ich eh alles vor Gericht erstreiten muß (er zahlt auch erst Unterhalt seit er vom Richter dazu "gezwungen" wurde nach einer Anzeige meinerseits wegen Unterhaltspflichtverletzung), würd ich das notfalls auch erstreiten (nicht daß ich darauf besonders scharf bin,aber ich hab das Geld nicht und die Arge gibt nichts dazu und wer sich schöne Urlaube leisten kann im sonnigen Süden,der kann auch mal ein wenig seine Kinder unterstützen,dafür daß er mir eh noch über 10 000 Euro schuldet an Unterhaltsschulden).


    Was genau läuft denn unter Sonderausgaben?

  • Puh - wenn ich das alles so lese, zahle ich lieber die Bücher und bin ansonsten ganz still... :schiel


    @ elseberta Danke für den Link - so etwas habe ich gesucht...

    LG
    CoCo




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