"Teilsorge"

  • "Teilsorge" ist quasi ein Puzzlestück des Sorgerechts. Die Teilsorge wird vom Gericht aus bestimmten Gründen einem Elternteil, oder ergänzend dem ansonsten nicht sorgeberechtigten Elternteil oder dritten Personen übertragen - wie üblich zum Wohl des Kindes.
    Die "gemeinsame Teilsorge" für einen bestimmten teil des Sorgerechts bedeutet, die Eltern müssen nun eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung finden für diesen Sorgerechtbereich.
    "Gemeinsame Teilsorge" wird üblicherweise dann ausgesprochen, wenn der mit alleinigen Sorgerecht ausgestattete Elternteil in diesem Teilbereich zum Nachteil des Kindes (und des Umgangselternteils) handelt oder zu handeln beabsichtigt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hm.....
    Ich bin Volleybap,s Text jetzt konzentriert durch gegangen.
    Es ist gut nachvollziehbar....
    Unklar bleibt für mich mit der gegebenen Konstellation aber, wie es dann - irgendwann -
    weiter gehen soll.


    Das "Problem" an der Sache ist, dass x gegenüber ganz andere Äusserungen zum Krankheitsbild gemacht werden.
    Mitunter hab ich meine Bedenken, da überhaupt noch durch zu blicken :brille