Hi,
mich würde stark interessieren, was eine gemeinsame "Teilsorge" beinhaltet.
Alles andere lasse ich aus Erfahrung erst einmal "aussen vor".
"Teilsorge"
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"Teilsorge" ist quasi ein Puzzlestück des Sorgerechts. Die Teilsorge wird vom Gericht aus bestimmten Gründen einem Elternteil, oder ergänzend dem ansonsten nicht sorgeberechtigten Elternteil oder dritten Personen übertragen - wie üblich zum Wohl des Kindes.
Die "gemeinsame Teilsorge" für einen bestimmten teil des Sorgerechts bedeutet, die Eltern müssen nun eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung finden für diesen Sorgerechtbereich.
"Gemeinsame Teilsorge" wird üblicherweise dann ausgesprochen, wenn der mit alleinigen Sorgerecht ausgestattete Elternteil in diesem Teilbereich zum Nachteil des Kindes (und des Umgangselternteils) handelt oder zu handeln beabsichtigt. -
Hm.....
Ich bin Volleybap,s Text jetzt konzentriert durch gegangen.
Es ist gut nachvollziehbar....
Unklar bleibt für mich mit der gegebenen Konstellation aber, wie es dann - irgendwann -
weiter gehen soll.Das "Problem" an der Sache ist, dass x gegenüber ganz andere Äusserungen zum Krankheitsbild gemacht werden.
Mitunter hab ich meine Bedenken, da überhaupt noch durch zu blicken :brille