Vaterschaftsanerkennung bei 250 km Entfernung??

  • Ausschlaggebend ist auch immer der Grund der Trennung, manchmal ist keine Gesprächsbasis mehr vorhanden. Da bleibt einem nur noch der Weg, sich Hilfe zu holen. Glück für die, die sich im Guten trennen.

  • Aber wie gesagt, er ist eigentlich ein lieber Kerl, aber er kommt einfach nicht in die Pötte was solche Sachen wie Vaterschaftsanerkennung, sich mal beisammensetzen und gemeisam überlegen angeht... (muss ihm ständig in den Arsch treten und trotzdem passiert nix)... deshalb hatte ich den Gedanken mit dem Beistand!
    Aber ich werds jetzt erst nochmal so versuchen


    Na solange Du ihn nicht zum Zeugen treten musstest. :D


    Mach das ruhig mit der Beistandschaft. Du kannst das begründen mit der Entfernung.


    Sie sind nicht unbedingt "Anwalt des Kindes", aber sie treten schon mal dafür ein, dass zumindest die Formalien geregelt werden.

  • Danke Marlene :winken:
    ...wie gesagt, ich veruchs jetzt nochmal erst ohne JA und Beistandschaft, aber ewig reicht mein Geduld eben auch nicht... :kopf ;)

    ~ Alle Menschen werden als Original geboren, aber die meisten sterben als Kopie~


  • Mach das ruhig mit der Beistandschaft. Du kannst das begründen mit der Entfernung.


    Sie sind nicht unbedingt "Anwalt des Kindes", aber sie treten schon mal dafür ein, dass zumindest die Formalien geregelt werden.


    Es sind leider Ratschläge wie diese, die dazu führen, dass die Gesprächsgrundlage zum KV vergiftet wird. Wie schon gesagt, du kannst ja mal fragen, wieviele eine Beistandschaft haben und noch einen unbelasteteten Gesprächskontakt zum KV. Die Begründung "Entfernung" ist sicherlich vollkommen untauglich um eine Beistandsschaft einzurichten.


    ich veruchs jetzt nochmal erst ohne JA und Beistandschaft, aber ewig reicht mein Geduld eben auch nicht...


    Richtig, du solltest unbedingt noch warten. Ich würde dir empfehlen unbedingt bis nach der Geburt zu warten, falls es sich nicht vorher regeln lässt. Wie bereits gesagt kann auch das Jugendamt den KV nicht zwingen vor der Geburt anzuerkennen. Insofern verstehe ich die Empfehlung von MarleneE sowieso nicht.


    LG
    hopeful

  • Es sind leider Ratschläge wie diese, die dazu führen, dass die Gesprächsgrundlage zum KV vergiftet wird. Wie schon gesagt, du kannst ja mal fragen, wieviele eine Beistandschaft haben und noch einen unbelasteteten Gesprächskontakt zum KV. Die Begründung "Entfernung" ist sicherlich vollkommen untauglich um eine Beistandsschaft einzurichten.


    Selten hab ich so'n irreführenden und nicht über den eigenen Tellerrand blickenden Beitrag gelesen. Es ging um die Vaterschaftsanerkennung via Distanz von 250 Kilometern. Es ist Aufgabe des Jugendamts, da behilflich zu sein. Blöd, wenn Du mit dem Begriff Beistandschaft negative Empfindungen verknüpfen möchtest - das ist dann aber Dein Problem, das Du nicht auf andere projezieren solltest. Ich kenne Menschen, die Finanzen und Recht bewusst auslagern auf das Jugendamt, damit der Rest der Beziehung frei davon sein kann.


    Da die Geburt unmittelbar bevor steht, wird die TS in nächster Zeit recht wenig Nerv haben, dem Vater hinterherzu spurten. Sie knüpft also jetzt die Kontakte, die sie dann vermutlich nach der Geburt benötigen wird.


    Sind neun Monate auf die Anerkennung warten nicht genug? :blume

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Da die Geburt unmittelbar bevor steht, wird die TS in nächster Zeit recht wenig Nerv haben, dem Vater hinterherzu spurten. Sie knüpft also jetzt die Kontakte, die sie dann vermutlich nach der Geburt benötigen wird.

    Guck' mal genau, Urmeli scheint sich Deinen Anweisungen zu widersetzen:

    Danke Marlene :winken:
    ...wie gesagt, ich veruchs jetzt nochmal erst ohne JA und Beistandschaft, aber ewig reicht mein Geduld eben auch nicht...


    Und damit hat sie recht.


    Selbstverständlich ist es richtig, genau wie hopeful es schildert, den Gang über die Behörden nur als letzten Weg zu wählen.

  • Selten hab ich so'n irreführenden und nicht über den eigenen Tellerrand blickenden Beitrag gelesen. Es ging um die Vaterschaftsanerkennung via Distanz von 250 Kilometern. Es ist Aufgabe des Jugendamts, da behilflich zu sein.

    Das ist es nur wenn die Mutter es wünscht und der Vater es bestreitet. Und da leiten die es nur ein. Das feststellen der Vaterschaft ist Sache der deutschen Richter.

    Sind neun Monate auf die Anerkennung warten nicht genug? :blume

    Noch ist das Kind gar nicht da. Annerkennen kann man nach der Geburt.



    Das Gesprächsklima ist sicher veraust wenn der Vater nach de Geburt aufgefordert wird die Vaterschaft anzuerkennen und gleichzeitig belehrt wird was passiert wenn er das nicht macht.
    Ein Gespräch mit der Mutter "Dein Sohn/Tochter ist da .... schau und kümmer Dich"

  • Der Vater scheint die Vaterschaft nicht anzuzweifeln. Es geht nur darum, den Gang zum Jugendamt zu tun. Das muss er sowieso. Ohne "Gang über die Behörden" geht es nun mal nicht bei unehelichen Kindern. ;)
    Die Beistandschaft hilft hierbei. Dort in Ort "plus250" wird anerkannt und hier im Ort wird dann beurkundet - so kann das Kind bereits in der Geburtsurkunde den Vater haben.


    Es sieht nicht so aus, als würde die Vaterschaft an sich bezweifelt. Es gibt also keinen Grund, das zu verzögern.
    Ich als Frau (der mütterliche Teil der Eltern, diejenige mit Gebären, Stillen, Hormonumstellung etc) würde hierauf schon Wert legen. Nach der Geburt gibt's genug, was frau als AE zu meistern hat - da muss es nicht auch noch so Formalkram sein.

  • Es geht nur darum, den Gang zum Jugendamt zu tun. Das muss er sowieso. Ohne "Gang über die Behörden" geht es nun mal nicht bei unehelichen Kindern. ;)

    Stimmt auch nicht.


    Mein Sohn ist unehelich und ich habe noch nie ein Jugendamt von innen gesehen.
    Die Vaterschaft habe ich ganz normal bei der Anmeldung des Kindes anerkannt, im Einwohnermeldeamt.

  • Ich erinnere einfach mal an die persönlichen Vorgaben der TS:


    Jetzt frage ich mich: wie läuft das ab, wenn da eine Distanz con 250 km ist?
    Ich gehe davon aus dass er bei sich im Umfeld zum JA geht.
    Aber soweit ich weiß müssen ja beide diese Anerkennung unterschreiben.


    Ist ja auch egal. TS hat Ratschläge bekommen, auch wenn einige für sie nicht umsetzbar sein werden. :blume



    Das Gesprächsklima ist sicher veraust wenn der Vater nach de Geburt aufgefordert wird die Vaterschaft anzuerkennen und gleichzeitig belehrt wird was passiert wenn er das nicht macht.


    Das wird geschehen müssen, wenn die Kindsmutter öffentliche Leistungen beantragt und der Vater noch nicht festgestellt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • :frag
    Vielleicht gehts auch so...


    "Hallo xy(Name einsetzen),
    da du ja der Vater unseres Kindes bist, bitte ich dich, die Vaterschaft vor der Geburt anzuerkennen.


    Aus verschiedenen Gesprächen heraus denke ich, dass mich das Anerkennungsverfahren nach der Entbindung kirre machen und nur unnötig zusätzlich belasten könnte. Dies wäre auch für das Baby nicht gut.


    Ein möglicher Weg vor der Geburt wäre... (s. Thread);
    Teile mir deine Entscheidung bitte bis zum xx.xx.xx mit. Ansonsten bitte ich um Verständnis, dass ich die Angelegenheit an die zuständige Stelle weitergeben werde.


    Ich lege ein Ultraschallbild bei.


    Viele Grüße"


    Papa entscheidet. Ganz wichtig.
    Und er kann sich nicht beschweren, wenn er einer Entscheidung enthoben wird.
    Er kann sich auch nicht beschweren, wenn die zuständige Stelle deswegen aktiv wird.
    Er hat die Entscheidung getroffen. ;)

  • Das wird geschehen müssen, wenn die Kindsmutter öffentliche Leistungen beantragt und der Vater noch nicht festgestellt ist.

    Ja genau nur dann.

    Aus verschiedenen Gesprächen heraus denke ich, dass mich das Anerkennungsverfahren nach der Entbindung kirre machen und nur unnötig zusätzlich belasten könnte. Dies wäre auch für das Baby nicht gut.

    Ich weiß ja nicht ob sich da was geändert hat. Bei meinen Kindern hat das Krankenhaus eine Geburtsanzeige verfasst. Wir haben den Kindesnamen eingetragen und unterschrieben. Fertig. Warum soll das bei unverheirateten Eltern anders sein.