• Ich hab da mal eine frage!
    Ich lebe nicht vom harz 4 nur vorweg.


    Ich suche gerade eine neue wohnung für mich und meine tochter. Jedenfalls will ich schauen das wenn es hart kommt auch das amt die miete tragen würde.


    Meine frage ist wann zählt ein kind als person?
    Ich hörtemal das es erst ab 2 wäre.



    Dann würde ich halt gerne wissen was ist die mietobergrenze?
    Kaltmietobergrenze bei 1 person und dann bei 2 personen.



    Könnt ihr mir da weiter helfen?! :thanks:

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Das mit der Miete ist gar nicht so einfach, da es von Bundesland zu bundesland unterschiedlich ist.


    Bei uns (sachsen) sind 2 personen 60 qm² Kaltmiete 303 Euro und Warmmieter 415 Euro.



    Bei uns ist es so, das kinder ab 2 jahren anrecht auf ein eigenes Zimmer habe, vorher eher weniger. Oder du findest eine Wohnung die den preisen entspricht, aber trotzdem größer ist

  • Meine frage ist wann zählt ein kind als person?
    Ich hörtemal das es erst ab 2 wäre.


    Nein, stimmt so nicht. Erst ab 3 hat das Kind ein Anrecht auf ein eigenes Zimmer, das gilt aber nur für Umzüge während des ALg II bezuges, bzw. für die Begründung für so einen Umzug. Ich hatte andere Gründe, durfte aber auch während der Schwangerschaft bereits Wohnraum für 2 Personen beziehen. Wäre aber Platzmangel der Grund gewesen, wäre der Umzug nicht genehmigt worden.

    Dann würde ich halt gerne wissen was ist die mietobergrenze?
    Kaltmietobergrenze bei 1 person und dann bei 2 personen.


    Das kannst du nur bei der für deinen Bezirk zuständigen ARGE erfragen, weil das überall unterschiedlich ist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • mhh ich wohne in S-H gibt es irgendwo ne tabelle oder sowas? :hae:

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  • mhh ich hab ja nur keine lust wenn es wirklich mal doof kommt das ich dann wieder umziehen darf! :D

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  • Du kannst einfach mal bei der für Euch zuständigen ARGE anrufen, die können Dir sofort die für Euch gültigen Grenzen nennen.


    Edith sagt, dass es hier bei uns z.B. auch weniger auf Größe und Zimmerzahl ankommt als auf die angemessene Kaltmiete. Wenn man hier eine 3-Zimmer-Wohnung findet oder eine zu große 2-Zimmer-Wohnung, die preislich im Rahmen liegt, hat die ARGE da nichts gegen.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()

  • Hallo


    hier findest du mal für Kiel die Tabelle: Miete bei ALG II


    Da steht auch das ein Kind bis 2 Jahre im Elternschlafzimmer mitschlafen kann! Aber dir wird so oder so nur ne 2 Zimmerwohnung zu stehen. Mit etwas Glück bekommst du auch eine 2,5 Zimmer wenn du im Mietrahmen liegst.


    Ach und hier findest du eventuell auch deine Stadt: Örtliche Richtlinen

  • Du kannst zur Arge gehen, die können dir ein Formular ausdrucken, wo alles ganz genau drauf steht.
    Die maximale Größe der Wohnung und die maximale Kaltmiete und die maximalen Nebenkosten.
    Ein Kind zählt bei meiner Arge ab Geburt voll dazu. Das heisst du bekommst für zwei Personen mindestens eine Zweizimmerwohnung bezahlt.

  • Hallo,


    hier bei uns zählt ein Kind auch von Anfang dazu. Die Zimmerzahl ist egal, angemessene Größe bei 2 Personen sind 62 qm. Aber da es von Kommune zu Kommune ganz unterschiedlich ist, kannst du nur bei dir vor Ort das Jobcenter fragen.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Wenn es hart auf hart kommt, wie Du schreibst hat das Amt erst mal die tatsächliche Miete inklusive der Heizkosten zu übernehmen.
    Das Amt muss Dich auffordern die Kosten der Unterkunft zu senken. Dem hast Du nachzukommen durch den Nachweis, dass Du nach einer günstigeren Alternative im Rahmen der örtlichen Richtlinien suchst. Die neue Wohnung müßte dann vom Amt vorab genehmigt werden!
    Umzugskosten sind gemäß der örtlichen Richtlinien dann zu übernehmen.


    daddy hat dir weiter oben schon einen sehr guten LINK gegeben zu Haralds Thomes Seiten. Er ist auch Betreiber des Forums Tacheles in Wuppertal, die eine deutschlandweite Plattform haben.


    http://www.tacheles-sozialhilfe.de

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()