Brauche mal Hilfe, wegen Unterhalt.

  • Hallo liebe Gemeinde,


    Ich brauche mal eure Hilfe, da ich momentan etwas durcheinander bin.
    Also bei mir ist es wie folgt,
    Nach 13 Jahre habe ich mich von meiner lebensgefährtin getrennt, mit der ich nicht verheiratet war, aber 2 Kinder habe 10 und 14 Jahre.
    Das war vor drei Jahren, seid dem habe ich auch immer meinen Unterhalt gezahlt.
    Da meine große Tochter mit der Mutter nicht klar kam, zog Sie letztes Jahr im Okt. bei mir ein und seid dem bin ich alleinerziehend und brauche natürlich auch für sie keinen Untehalt mehr Zahlen.
    Denoch Zahle ich jeden Monat für meine kleine Tochter 10 Jahre, 320 € Unterhalt.( 110 prozent lt. Düsseldorfer Tabelle )
    Doch nun habe ich des ofteren gehört das die Mutter, zurzeit Hartz4, für meine Tochter Unterhalt zahlen müßte und sich dadurch der Unterhalt gegeneinander aufhebt.
    Daraufhin habe ich die Beistandschaft ( Jugendamt) angerufen, diese meinten das wäre richtig, die Mutter ist mir Untehalt verpflichtet da ich die ältere Tochter habe, aber das wäre nicht so einfach da sie Hartz4 bekommt, ich könnte aber meinen Untehalt auf 100 prozent herabsetzen lassen.
    Ich habe dann einwenig im Internet gestöbert und habe des öfteren gelesen, das die Mutter Unterhalt zahlen muss auch wenn sie Hartz 4 bekommt, Sie könnte ja arbeiten gehen. Stimmt das?


    Ich möchte keinen Untehalt für meine Tochter haben , uns würde es schon reichen wenn sich der Unterhalt gegeneinander aufheben würde!!
    Kann ich das bei der Beistandschaft beantragen oder muß ich wieder vor Gericht ziehen?
    Kennt vieleicht jemand ein urteil auf das ich mich beziehen kann oder hat jemand ein Musterschreiben das ich aufsetzen kann.


    Bin über jede Hilfe dankbar, da ich nicht schon wieder zum Gericht rennen möchte und dies vieleicht auch außergerichtlich machen kann, denn die Beistandschaft kann ja nicht nur für die Mutter da sein, sondern auch für mich als Vater.


    Danke schon einmal in vorraus.


    Gruß
    Heiko

  • Die Beistandschaft ist für die Kinder da, nicht für die Eltern.


    Der zu zahlende Unterhalt wird aus dem Einkommen berechnet. Hat jemand kein Einkommen, gibt's Unterhaltsvorschuss für das Kind - und auch das nur eine Zeitlang und bis zu einem gewissen Alter.


    Man könnte wohl die Mutter verpflichten, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen im Monat vorzuweisen - was aber nur selten getan wird.

  • Danke erstmal für die Antwort,


    Es geht mir nur darum, wie schon erwähnt, kann ich denn unterhalt gegeneinader aufheben nicht aufrechnen lassen?


    Ich verlange garnicht das die Mutter meiner Tochter Untehalt zahlt, wir kommen mit dem aus was wir haben.
    Von mir aus kann sie auch bis zur Rente Hartz4 beziehen,
    Aber, da die Mutter keinen Kontakt mehr mit Ihrer Tochter haben will und in nächster Zeit einige, große Anlässe auf mich zukommen sprich , Taufe, Konfirmation Schullandheim ... bekomme ich auch keinerlei Unterstützung von Ihr.
    Daher ist es doch nur mein Recht, die Zahlung der 320€ einzustellen, denn diese brauche ich für meine 14 jährige Tochter.

  • Ich bin der meinung das du deinen unterhalt nicht einfach einstellen kannst.


    Meines wissens nach, kann man das nur wenn beide auch unterhalt zahlen und das ist der unterschied. Du hast einkommen und kannst zahlen, sie hat keins bzw zuwenig und kann deswegen nicht zahlen.


    Und wenn sie dir nichts zahlt, dann kannst du logischer weise auch nichts aufrechnen lassen.

  • Hi,

    Es geht mir nur darum, wie schon erwähnt, kann ich denn unterhalt gegeneinader aufheben nicht aufrechnen lassen?

    gegeneinander aufheben geht rechtlich eigentlich nicht. Es kommt immer auf die Einkommen an.
    Ich würde aber trotzdem versuchen sie zu zwingen....gerichtlich....
    Du kannst aber dein Einkommen erniedrigen, indem du dir Betreuungskosten anrechnen läßt, bei der Bereinigung deines Nettogehaltes.
    Hast du einen Titel ?


    Es gibt auch Konstellationen, wo du noch Ehegattenunterhaltspflichtig wärst ;) ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es geht mir nur darum, wie schon erwähnt, kann ich denn unterhalt gegeneinader aufheben nicht aufrechnen lassen?


    Nein, das geht nicht-


    Den Anspruch auf KU hat das jeweilige Kind, und nicht der betreuende Elternteil-


    dennoch wäre es wichtig, wenn Du für das bei Dir lebende Kind einen Titel erwirken könntest, da Deine Ex der sogenannten "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" unterliegt-


    wirklich Geld wird dort allerdings nicht fliessen, solange sie nicht arbeiten geht :frag
    Es kann aber Deiner Tochter helfen, wenn sie 18 wird, und dann diesen Titel evtl. benötigt, bzw. dann einen eigenen benötigt, um evtl. Schülerbafög oder überhaupt Bafög zu beantragen...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo
    Ist natürlich blöd wenn die Mutter kein Ku zahlt. Und ja natürlich ist die Mutter verpflichtet Arbeiten zu gehen um den Ku für die 14 Jährige sicher zu stellen. Aber wenn du eine Beistandschaft hast,sollte die auch mal aktiv werden und der Mutter erklären,daß sie trotzallem Verpflichtungen gegenüber ihrer grossen Tochter hat. Somit Nix mit Hartz4 ihr Leben lang (immerhin sind das ja auch die steuergelder von uns) sondern popo hoch bekommen.


    Lg

  • also, blöd ist die situation schon. wie schon gesagt wurde, wäre es wichtig einen Titel für die Große zu bekommen.
    damit kannst du dan noch eher was bezwecken.
    aber erkundige dich am besten doch bei deinem anwalt was er denn dazu sagt.

    Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann


    und worüber zu schweigen unmöglich ist.


    (Victor Hugo)

  • Einen Titel?


    Wenn die Mama nicht freiwillig unterschreibt, muss der eingeklagt werden.
    Das bedeutet, gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen.


    Einkommen reduzieren, bzw. eigene Unkosten erhöhen und den zu leistenden Unterhalt für das Mama-Kind runtersetzen dürfte der richtige Weg sein. Allerdings muss das rechtssicher geschehen. Schließlich steht auf der anderen Seite die Arge im Hintergrund, die (hoffentlich) Wert drauf legt, möglichst viel Geld vom Unterhaltspflichtigen zu holen damit nicht so viel aus Steuermitteln geleistet werden muss.

  • Danke an euch allen erstmal,


    Also sieht es wohl so aus das ich doch vor Gericht ziehen muß?
    Ist ja nichts neues für mich, erst wegen Umgangsrecht dann wegen Sorgerecht und Jetzt wegen Unterhalt.
    Bin schon mit dem Rechtsanwalt per du... :-)


    Schade ich hatte gedacht ich könnte dies auch außergerichtlich klären, den es wird langsam lästig und geht an die Nerven.


    Ich werde mal zur Beistandschaft gehen, vielleicht kann die mir ja helfen, den als ich damals Ausgezogen bin und die Mutter dort war, ging es alles ganz schnell
    einen Bescheid eine Unterschrift von mir und schon war das mit dem Unterhalt geregelt und ich durfte für beide zahlen.


    Nun bin ich der jenige der Hilfe braucht, vieleicht geht es bei mir ja auch, da ich und meine Tochter überhaupt keinen Kontakt mehr zur Mutter haben,kann ich ja auch nicht genau sagen ob sie noch oder nur zum Teil Hartz4 bezieht.