Hallo liebe Gemeinde,
Ich brauche mal eure Hilfe, da ich momentan etwas durcheinander bin.
Also bei mir ist es wie folgt,
Nach 13 Jahre habe ich mich von meiner lebensgefährtin getrennt, mit der ich nicht verheiratet war, aber 2 Kinder habe 10 und 14 Jahre.
Das war vor drei Jahren, seid dem habe ich auch immer meinen Unterhalt gezahlt.
Da meine große Tochter mit der Mutter nicht klar kam, zog Sie letztes Jahr im Okt. bei mir ein und seid dem bin ich alleinerziehend und brauche natürlich auch für sie keinen Untehalt mehr Zahlen.
Denoch Zahle ich jeden Monat für meine kleine Tochter 10 Jahre, 320 € Unterhalt.( 110 prozent lt. Düsseldorfer Tabelle )
Doch nun habe ich des ofteren gehört das die Mutter, zurzeit Hartz4, für meine Tochter Unterhalt zahlen müßte und sich dadurch der Unterhalt gegeneinander aufhebt.
Daraufhin habe ich die Beistandschaft ( Jugendamt) angerufen, diese meinten das wäre richtig, die Mutter ist mir Untehalt verpflichtet da ich die ältere Tochter habe, aber das wäre nicht so einfach da sie Hartz4 bekommt, ich könnte aber meinen Untehalt auf 100 prozent herabsetzen lassen.
Ich habe dann einwenig im Internet gestöbert und habe des öfteren gelesen, das die Mutter Unterhalt zahlen muss auch wenn sie Hartz 4 bekommt, Sie könnte ja arbeiten gehen. Stimmt das?
Ich möchte keinen Untehalt für meine Tochter haben , uns würde es schon reichen wenn sich der Unterhalt gegeneinander aufheben würde!!
Kann ich das bei der Beistandschaft beantragen oder muß ich wieder vor Gericht ziehen?
Kennt vieleicht jemand ein urteil auf das ich mich beziehen kann oder hat jemand ein Musterschreiben das ich aufsetzen kann.
Bin über jede Hilfe dankbar, da ich nicht schon wieder zum Gericht rennen möchte und dies vieleicht auch außergerichtlich machen kann, denn die Beistandschaft kann ja nicht nur für die Mutter da sein, sondern auch für mich als Vater.
Danke schon einmal in vorraus.
Gruß
Heiko