Unterhalt?

  • Moin ich mal wieder!
    Mal nee Frage:Da meine Frau mich und meine Leonie verlassen hat,muss Sie mir den Unterhalt zahlen,weil ich ja nun für die Kleine sorge.
    In den Abschiedsbriefen die ich fand bittet Sie mich nämlich um 400,-€ Unterhalt an Sie,der ihr wohl zustehen soll. :frag


    Wie sieht denn diese Situation denn jetzt aus.Da ich auch nicht weiss wo Sie sich aufhält,hab ich leider z.ZT keinerlei rechtliche Möglichkeit.


    Wisst Ihr vielleicht Rat?????? :frag :frag :hilfe

  • Wenn sie die Mutter von Leonie ist, muss deine Frau auf jeden Fall Unterhalt an sie zahlen.


    Ob du deiner Frau zu Unterhalt verpflichtet bist, hängt von deinem und ihrem Einkommen ab und von eurem Lebensstandard in der Ehe.


    Ob deine Frau dir zu Unterhalt verpflichtet ist ebenso.


    Wie alt ist denn Leonie?

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Dann ist sie auf jedem Fall dem Kind zu Unterhalt verpflichtet.


    Wenn sie den nicht zahlt (die Höhe findest du in der Düsseldorfer Tabelle) geh zu JA und beantrage eine Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss.


    Wie schaut es bei euch mit der Einkommensverteilung aus? Wer von euch ist beruftätig?


    Arbeitet deine Frau? Arbeitest Du? Wer betreut das Kind?

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Also ich bin berufstätig auf Vollzeit.Sie ist nicht berufstätig.Die Kleine betreue ja nun ich seit Sie weg ist.

  • Bei mir war es ein ähnlich gelagerter Fall. Bei mir ist das Kind, mein Mann war arbeitslos, ich war zu einem großen Teil berufstätig und bin es wieder. Normalerweise er verpflichtet Kindesunterhalt zu zahlen und ich hatte "Bedenken" dass ich für ihn auch noch Unterhalt zahlen muß!
    Mir wird jedoch ein Kinderbetreuungsbonus angerechnet, die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten und meine Anwältin hat gesagt, obwohl ich nicht schlecht verdiene muß ich keinen Unterhalt bezahlen!
    Für das Kind bekomme ich Unterhaltsvorschuß und eine Beistandsschaft besteht!


    Deshalb würde ich Dir zu einem Anwalt raten, der Dir dies genau ausrechnen kann!


    LG
    Denise

  • Generell hat deine Frau einen Anspruch auf Getrenntlebendenunterhalt da sie arbeitslos ist und du arbeitest. Wie hoch der ist kann dir nur ein Anwalt sagen.


    Den Tip mit den Kinderbetreuungsbonus hast du ja schon bekommen.


    Es wird wirklich das Beste sein, wenn du dir einen Anwalt nimmst.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • ich würde erstmal abwarten, ob sie etwas unternimmt um unterhalt zu bekommen. außerdem hängt es natürlich auch von deinem einkommen ab, ob du überhaupt unterhalt an sie zahlen kannst.


    hingegen deine tochter ist unterhaltsberechtigt, d.h. sie sollte von ihrer mutter unterhalt bekommen, die höhe richtet sich nach deren verdienst bzw. wenn sie keinen hat, dann eben unterhaltsvorschuss über das jugendamt.

  • Die Mutter ist übrigens verpflichtet, sich einen Job zu suchen, damit sie KU zahlen kann.


    Ich würde dir auch zu einem Anwalt raten, lass das JA gleich, es sei denn, du beantragst UV. Ein Anwalt regelt die Unterhaltsfragen doch mit mehr Sorgfalt und Wissen, beim JA sind nach meiner Erfahrung alle überarbeitet und lustlos.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)