So... nun kreiselt es in meinem Kopf. Für das letzte Jahr habe ich noch eine gemeinsame Steuererklärung gemeinsam mit meinem Noch-Mann gemacht. Muss ich denn dieses Jahr auch ein gemeinsames Formular machen, aber getrennt veranlagt angeben? Stehe da total auf dem Schlauch :hae:
Lohnsteuererklärung 2010
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wann war/ist denn der Scheidungstermin?
Ab wann wart ihr getrennt? -
Getrennt lebend seit 24.11.2009. Scheidung ist eingereicht, da stand was von offiziellem Ende der Ehezeit 30.11.2009 in den bisherigen Papieren. Scheidung habe ich im November 2010 eingereicht.
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So... nun kreiselt es in meinem Kopf. Für das letzte Jahr habe ich noch eine gemeinsame Steuererklärung gemeinsam mit meinem Noch-Mann gemacht. Muss ich denn dieses Jahr auch ein gemeinsames Formular machen, aber getrennt veranlagt angeben? Stehe da total auf dem Schlauch :hae:
Hallo :winken:
das kommt darauf an, seit wann ihr getrennt lebt?
Seit ihr seit 2010 getrennt, dann könnt ihr für das Jahr noch mal eine Zusammenveranlagung machen, d.h. ein gemeinsames Formular abgeben.
Seit ihr seit 2009 getrennt, dann gibt jeder ein Formular für sich selbst ab und es wird eine Einzelveranlagung durchgeführt.
LG
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Hm, also mache ich das so wie vor der Ehe und lasse den ganzen Kram offen, wo die Angaben zum Ehepartner stehen müssten?
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Hm, also mache ich das so wie vor der Ehe und lasse den ganzen Kram offen, wo die Angaben zum Ehepartner stehen müssten?
Genau!
Die Anlage Kinder nicht vergessen und nur die Hälfte des Kindergeldes eintragen!
LG
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Genau!
Die Anlage Kinder nicht vergessen und nur die Hälfte des Kindergeldes eintragen!
LG
Also echt nur die Hälfte des Kindergeldes eintragen???
Hat mir die Sachbearbeiterin im FA so gar nicht gesagt, hab es voll eingetragen.
Und heuer ist es wichtig für mich, weil ich sonst vielleicht drüber komm und nachzahlen muss (ein Kind fällt weg und Pflegepauschbetrag für behinderte Tochter) :hilfe
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Also echt nur die Hälfte des Kindergeldes eintragen???
Hat mir die Sachbearbeiterin im FA so gar nicht gesagt, hab es voll eingetragen.
Und heuer ist es wichtig für mich, weil ich sonst vielleicht drüber komm und nachzahlen muss (ein Kind fällt weg und Pflegepauschbetrag für behinderte Tochter) :hilfe
Im Normalfall, wird das hälftige Kindergeld eingetragen, weil die andere Hälfte ja dem anderen Elternteil angerechnet wird.
Aber ich denke Du brauchst Dir da keinen Kopf zu machen, weil es dient nur zur Berechnung, ob ggf. der Kinderfreibetrag sich günstiger auswirkt. Bei Ottonormalverdienern oder Geringverdienern ist das selten der Fall
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Ich hab Steuerklasse II und bekomme UV, Kind steht vollbei mir auf der Lohnsteuerkarte. Auch da nur das halbe Kindergeld angeben? :hae:
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So... versuche mich nach dem Umzug endlich mal an meiner Steuererklärung. Als außergewöhnliche Belastung gebe ich da nur die Verfahrenskosten an oder auch die Kosten für meine Rechtsanwältin wegen der Scheidung? Aus der Hilfe des Elsterformulars geht das nicht so wirklich eindeutig hervor...
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Alle unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten des Scheidungsprozesses als allgemeine außergewöhnliche Belastungen sind abziehbar.
Das betrifft in erster Linie die Anwalts- und Gerichtskosten der eigentlichen Scheidung. Zusätzlich sind die Kosten der zwangsweise mit der eigentlichen Scheidungssache verbundenen familiengerichtlichen Regelung des Versorgungsausgleichs von Rentenanwartschaften abziehbar.
Alle anderen Scheidungskosten sind leider in keinem Fall außergewöhnliche Belastungen. Das gilt auch für Gerichtskosten zur Regelung von Scheidungsfolgesachen, wenn sie auf Antrag eines Partners zusammen mit der Scheidung vom Gericht geregelt werden, für die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder des Unterhalts und der Vermögensauseinandersetzung.