Betreuungsunterhalt und Finanzamt

  • Hallo


    mein Exilein hat mich heute angerufen , er bräuchte unbedingt noch eine Unterschrift von mir auf dem Antrag für seinen Lohnsteuerjahresausgleich (wir waren nicht verheiratet) , er würde morgen vorbeikommen da seine Frist morgen auslaufen würde scheint also dringender Natur zu sein


    Da soweit ich gelesen habe der Unterhalt fürs Kind nicht abzugsfähig ist gehe ich davon aus das er den Betreuungsunterhalt meint.(Diesen musste er aber an die Arge zahlen, ich selber habe davon nichts auf meinem Konto gesehen da ja Arge für mich zuständig, was auch so ok war)


    Habe ihn zwar eben am Handy gehabt aber da er unterwegs und schlecht zu verstehen war bin ich da noch nicht so recht schlau draus geworden. Meine Überlegung ist nun da ich mich selber mit steuerrechtlichen Sachen nicht auskenne , kann ich mich mit der Unterschrift irgendwie in die Nesseln setzen? Nicht das er da irgendeine Trickserei vorhat und ich bekomm irgendwie aus irgendwelchen Gründen einen auf den Sack? Oder kann ich sowas einfach sorglos unterschreiben?


    Hat da jemand Erfahrung mit gemacht? :thanks:

  • ich und mein ex waren auch nicht verheiratet und er meint sicher auch den betreuungsunterhalt. dafür braucht er deine unterschrift NICHT, der abzug des unterhaltes für einen nicht ehelichen partner wirkt sich auch kaum aus.

  • Öhm ok was kann er dann mit dieser Unterschrift wollen? Naja betreuungsunterhalt waren von Ihm jeden monat zu zahlen gute 600 Euro (da er gut verdiente)


    Nun wird mir doch richtig mulmig bei der ganzen Sache!

  • sorry, aber vielleicht hängt das mit der arge zusammen....davon hab ich echt keine ahnung. bei mir ist es so, dass mein ex den bu direkt an mich zahlt und ich mit seiner steuererklärung nichts zu tun habe.


    wenn die unklar ist was du unterschreiben sollst, dann lass es bloss sein :-)

  • heistdor


    danke trotzdem erstmal :thanks: werde mir das morgen ganz genau anschauen und dann ggf mit dem zuständigen finanzamt seines ortes telefonieren , das mir alles spanisch


    aber hät ja sein könne das ich hier vorher shcon was rauskrieg ;-) hab hier schon so oft gute ratschläge und infos bekommen daher ist das hier immer mein erster anlaufpunkt :-)


    oh man krach is da bestimmt schon vorprogrammiert wenn ichs net unterschreib ^^

  • wenn Du kein Geld von Ihm bekommen hast musst Du auch nichts unterschreiben. Er kann ja dem Finanzamt das Schreiben der ARGE vorlegen mir dem er zur Zahlung aufgefordert wurde sowie die Überweisungsbelege.


    Wenn Du ihm bestätigst Geld von ihm bekommen zu haben bekommst Du mit Sicherheit Probleme mit der ARGE. Dir wird dann der bestätigte Betrag als Einkommen angerechnet.


    L.G. Tani