ab wieviel stunden ist es teilzeitarbeit??

  • @ Nimm2: Aber dann ist das wahrscheinlich die Lösung, es sind unterschiedliche Gesetze, die unterschiedliche Regelungen treffen:


    1) SGB III (Arbeitslosengeld): Alles unter 15 Stunden/Woche führt nicht zum Verlust des Anspruches (dem Grunde nach), den der Leistungsempfänger steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Einkommen wird angerechnet auf den ALGI-Anspruch, soweit es 165 Euro überschreitet.


    2) Sozialversicherungen/400€-Regelung: Alles, was unter 400 Euro ist, braucht auch nicht sozialversichert zu werden (Lobby lebe hoch!!), alles was drüber ist wohl. Unerheblich, wie viele Stunden/Woche da hinter stecken.


    3) Jugendamt: Kosten für Kinderbetreuung wird nur bei "Teilzeittätigkeit" im Sinne des Jugendamtes übernommen, Def. der "Teilzeitarbeit" durch das Jugendamt: Mindestens 20Std/Wo