:hae: :hae:
Also wenn ich mich nicht Irre muß beim UVG Antrag auch Angaben zum Unterhaltszahlenden gemacht werden.
Hab meine Ex auch nach den Antrag darauf hingewiesen das Sie bald Post vom JA deswegen bekommen wird.
Beistandschaft ist auf jeden Fall sinnvoll da auch UVG irgendwann mal ausläuft und so kein Leerlauf entsteht ( :brille oder entstehen sollte )
je nach Verdienst des Unterhaltsverpflichteten ist es dann etwas weniger.
Genauso ist es wenn Ex den vollen Unterhalt in Höhe des UVG leisten kann.
Sofort UVG einstellen da EX die Summe ja ans Jugendamt zahlt und es so null auf null ausgeht.
UVG ist dann sinnvoll wenn EX nichts oder einiges zu wenig zahlt.
Ansonsten würde ich mir die Leistungen nach UVG in Reserve halten falls EX arbeitslos wird oder es sonst Finanziell knapp wird.
Hier sollte man unbedingt beachten das UVG nur 72 Monate oder bis zum 12 Lebensjahr läuft.
Deswegen auch Beistandschaft wichtig da UVG ja Zeitlich befristet ist und man sonst da nach mit einigem weniger da steht.
Bei Twins würde dir von heute auf morgen 360 Euro fehlen