Ex zahlt keinen Unterhalt

  • :hae: :hae:


    Also wenn ich mich nicht Irre muß beim UVG Antrag auch Angaben zum Unterhaltszahlenden gemacht werden.


    Hab meine Ex auch nach den Antrag darauf hingewiesen das Sie bald Post vom JA deswegen bekommen wird.


    Beistandschaft ist auf jeden Fall sinnvoll da auch UVG irgendwann mal ausläuft und so kein Leerlauf entsteht ( :brille oder entstehen sollte )
    je nach Verdienst des Unterhaltsverpflichteten ist es dann etwas weniger.


    Genauso ist es wenn Ex den vollen Unterhalt in Höhe des UVG leisten kann.
    Sofort UVG einstellen da EX die Summe ja ans Jugendamt zahlt und es so null auf null ausgeht.
    UVG ist dann sinnvoll wenn EX nichts oder einiges zu wenig zahlt.
    Ansonsten würde ich mir die Leistungen nach UVG in Reserve halten falls EX arbeitslos wird oder es sonst Finanziell knapp wird.
    Hier sollte man unbedingt beachten das UVG nur 72 Monate oder bis zum 12 Lebensjahr läuft.
    Deswegen auch Beistandschaft wichtig da UVG ja Zeitlich befristet ist und man sonst da nach mit einigem weniger da steht.
    Bei Twins würde dir von heute auf morgen 360 Euro fehlen

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  • Bei uns gibt es allerdings eine Beistandschaft und einen Titel.

    Nicht gezahlten Unterhalt Rückwirkend geht nur wenn man den Pflichtigen schriftlich dazu aufgefordert hat
    Entweder selber , durch Beistandschaft oder Anwalt.
    Die UVG stelle gehört dazu nicht !!!!!


    Bei bestehenden Titel entsteht eine Unterhaltsschuld
    Die kann wieder nur eingeklagt oder gepfändet werden wenn der Pflichtige längere Zeit nicht Zahlt ( Halbes Jahr ) zahlt er zwischen rein mal fängt das halbe Jahr wieder neu an. Also mit Pfändungen nicht so einfach

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  • Als ich ihn damals rausgeschmissen habe und bei JA den Unterhalt beantragt habe konnte ich nur den Arbeitgeber angeben aber nicht wo er wohnt und die vom JA sagte zu mir das sie sich drum kümmert. Ich brauchte und brauch auch heute noch das Geld also das ich nicht sagen kann ich halte mir das auf Reserve. Wo nimmst du die 360 € her soviel bekomme ich nicht an Unterhaltsvorschuss. :frag

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • Wo nimmst du die 360 € her soviel bekomme ich nicht an Unterhaltsvorschuss.

    Meine sind andere Altersstufe
    und jetzt 12 also kommt nichts mehr
    :rotwerd und ob die Summe 100% stimmt müsst ich nochmal die Unterlagen bemühen



    Auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben oder über Beistandschaft zu Unterhalt auffordern
    erst ab diesen Zeitpunkt kann man Unterhalt einklagen

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  • luvi


    Zitat:
    Bei bestehenden Titel entsteht eine Unterhaltsschuld
    Die kann wieder nur eingeklagt oder gepfändet werden wenn der Pflichtige längere Zeit nicht Zahlt ( Halbes Jahr ) zahlt er zwischen rein mal fängt das halbe Jahr wieder neu an. Also mit Pfändungen nicht so einfach.


    Das würde ja bedeuten, dass der Unterhaltspflichtige max. 2 x im Jahr ein paar Kröten rüberwachsen lässt und dann hat er Ruhe??


    Nö, glaub ich so nicht. Kenn ich so auch nicht. Weder bei untitulierten Rückständen und schon gar nicht bei titulierten.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!