Kein Unterhaltzahlen aber Schwarzarbeiten

  • Hallo
    Mein Exmann hat bis heute nicht einen 1 Unterhalt bezahlt.Er lebt vom Jobcenter und bekommt 359Eu.Ich weiss aber das er neben bei Arbeiten geht.Was kann man machen oder wo meldet man es.Wie beweist man es?lg :strahlen

  • wenn du weisst das er arbeiten geht, dann weisst du ja bestimmt auch wo. dann meld das doch beim jobcenter. muss er keine bewerbungsbemühungen vorweisen usw?

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

  • Rufe doch mal bei der ARGE an und steck denen das.


    Woher weisst Du das er arbeiten geht? Ich würde Fotos machen o.ä...

  • Rufe doch mal bei der ARGE an und steck denen das.


    Woher weisst Du das er arbeiten geht? Ich würde Fotos machen o.ä...


    Fotos braucht sie nicht. Wenn sie weiß, wo, reicht es, die ARGE zu informieren. Die gehen dem dann von alleine nach. (Hab ich durchaus schon bei "Bekannten" erlebt ;) ).


    Sprich: du mußt es nicht beweisen, die "Vermutung" reicht schon.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

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  • Bevor ich jemanden anpfeife, erkundige ich mich erstmal, ob er vielleicht dort als 1,-€ -Jobber arbeitet, in einer Berufserprobung, oder sonstiger Maßnahme ist.
    Vielleicht ist es auch ein Niedriglohnjob, und er muß ALG2 aufstocken, oder er arbeitet angemeldet auf 400,-€ Basis...


    Wenn das tatsächlche Schwarzarbeit ist, ok, dann kannste ihn anschwärzen - ändert aber nix daran, dass du dann auch keinen Unterhalt für's Kind sehen wirst, weil er dann ja gefeuert wird.


    Wie wäre es mit Reden? Frag ihn doch ertsmal, vielleicht ist ja alles anders und er kann sogar ein bißchen was bezahlen?

  • Wenn Du ganz sicher weißt, dass er schwarz arbeitet, kannst Du es der Arge mitteilen, die leiten es an das HZA (Hauptzollamt) weiter. Dieses verfährt genauso wie die ehemalige AMI (Arbeitsmarktinspektion) der AA, habe vor einigen Jahren live die Kollegen erleben dürfen. Nur: allein zu sagen, der arbeitet schwarz, genügt nicht. Die Mitarbeiter haben weder die Kapazitäten noch die Zeit, sich vor seiner Wohnung zu postieren und zu schauen, ob er ggf. mal zur Arbeit fährt. Heißt für Dich: Du solltest angeben können, wo er arbeitet, in welchem Arbeitszeitrahmen und seit wann (sofern Dir das bekannt ist). Aus einer bloßen Vermutung, die man zur Anzeige bringt, kann im schlimmsten Falle eine Anzeige wegen Verleumdung werden. sofern sich die Schwarzarbeit dann bestätigen sollte, hat man ein Strafverfahren an der Backe (sowohl der AN als auch der AG), denn eine OwiG ist es schon seit längerem nicht mehr. Wie Schlotterlotte schon geschrieben hat, schließe erst mal aus, dass es sich nicht um eine MAE oder ähnliches handelt.