Hallo liebes Forum,
vielleicht könnt ihr mir bei einer Frage helfen, die ich habe!
Es gibt schon ein Urteil zum Sorgerecht und den Umgang. Gemeinsames Sorgerecht, Vater alle zwei Wochen und die halben Ferien!
Jetzt fängt er wieder von vorne an. Er möchte das ganze Sorgerecht für die gemeinsame Tochter und für die nicht leibliche, will er das Jugendamt als Sorgeberechtigt und er will Ergänzungspfleger werden.
Sein Anwalt schrieb: Die Scheidung ist auszusetzen, solange das Sorgerecht nicht zur vollständigen Zufriedenheit geklärt ist.
Meine Frage daher: Wie oft kann er anfangen, dass Sorgerecht einzuklagen???
Schon beim letzten Urteil sah das Gericht keine Notwendigkeit, mir das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter zu entziehen und schon gar nicht für die nicht leibliche Tochter meines Noch-Mannes!
Muss ich das Ganze jetzt noch Jahrelang ertragen immer wieder, oder hört das irgendwann auf? Schiebt das Gericht da irgendwann einen Riegel vor, oder wie läuft das???
Ich, bzw. das Jugendamt weiß, dass man mir die Kinder nicht wegnehmen kann. Aber er sieht das absolut nicht ein!
Wäre froh um Antwort!
Lg