Kindesunterhalt Ausbildung

  • Mein Mann hat einen 17 jährigen Jungen aus einer vorangegangenen Ehe. Das Kind lebt bei der Mutter. Die Exfrau hat nun beim Jugendamt den Unterhalt für das Kind prüfen lassen. Ob die Summe, die mein Mann bezahlt auch in Ordnung ist. Soweit ja auch alles in Ordnung. Der Jugendamtsmitarbeiter fragte die Mutter, was der Sohn nun nach der Realschule macht. Darauf gab sie an, er hätte sich auf Wartelisten für Gymnasien setzten lassen.


    Mein Mann hat nun von der Mutter einen Nachweis angefordert, dass das Kind sich in schulischer Ausbildung oder beruflichen Ausbildung befindet. Diesen Nachweis hat sie meinem Mann verweigert. Nach hin und her, hat nun das Jugendamt den Nachweis gefordert und siehe da, statt Schule macht er eine bezahlte Ausbildung. Bis auf einen Freibetrag wird die Ausbildungsvergütung ja angerechnet.


    Nun liegt meinem Mann immer noch nichts vor. Und auch das Jugendamt darf ohne ihr Einverständnis die Information an den Vater nicht aushändigen. Finde ich schon sagenhaft bei gemeinsamen Sorgerecht und hinsichtlich der Angebotenen Hilfe meines Mannes bei der Schulsuche oder Ausbildungssuche, enorm wie dass dann doch mit einer Unterschrift so reicht.


    Welchen Betrag soll mein Mann nun für Oktober überweisen. Der Jugendamtsmitarbeiter meint den Alten, im gleichen Atemzug meinte er, dass der Unterhalt für den Sohn deutlichst niedriger ausfällt. Überweist mein Mann nun den alten Betrag, sieht er das Geld doch nie wieder. Ein Titel liegt nicht vor. Gar nichts überweisen geht ja nun auch nicht. Wieß jemand Rat?

  • Ich würde 50 % vom Unterhalt auf ein Sperrkonto überweisen, bis der gewünschte Nachweis vorliegt.
    Die andere Hälfte auf das bekannte Konto, dazu einen netten Brief an die Mutter.

  • Das ist schon übel und ich kann den Frust verstehen. Er scheint aber auch nicht besonders am Lebens seines Sohnes teilzunehmen....
    Im Zweifelsfall Oktober nochmal normal überweisen, irgendwann muss ja die Frist für die Unterlagen abgelaufen sein....

  • Hi,

    Ich würde 50 % vom Unterhalt auf ein Sperrkonto überweisen, bis der gewünschte Nachweis vorliegt.

    vorsichtig, mit solchen Ratschlägen !


    Zuerst ist zu klären, ob ein Titel besteht. Wenn einer besteht und die KM rückt den nicht raus, so muß der Freund auf Abänderung klagen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    Ein Titel liegt nicht vor. Gar nichts überweisen geht ja nun auch nicht. Wieß jemand Rat?


    @Babbe,
    wenn der Satz nicht dastehn würde, hätte ich nie von einem Sperrkonto gesprochen... :wink

  • Hi,

    wenn der Satz nicht dastehn würde, hätte ich nie von einem Sperrkonto gesprochen... :wink

    OK :rotwerd ....bin doch nicht Multitaskingfähig :rolleyes2:


    Ich würde dann einfach selber rechnen. Die Ausbildungsvergütung würde ich schätzen, bzw. mal nachgoogeln ....
    Natürlich ein Puffer einrichten, ähnlich wie es Maschenka beschrieben hat.


    Kann er denn mit dem Sohn reden ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Mein Mann ist sehr wohl am Leben seines Sohnes interessiert und mit ihm unsere ganze Familie. Er wurde von seiner Mutter rausgeschmissen. Mein Mann für seinen Sohn da. Eigentlich wollte der Junge diesen Sommer zu den Eltern meines Mannes ziehen, sehr dicht bei uns. Weil es für ihn bei der Mutter und dessen Mann unerträglich war. Alles hat mein Mann dort für ihn hergerichtet und auch um Schulen und Ausbildung hat er sich gekümmert. Er ist eingezogen. Dann kam es zum Streit zwischen Mutter und Vater. Es ging um Nachehelichen Unterhalt, weil seine Exfrau über ein halbes Jahr verschwiegen hat, dass sie neu verheiratet ist. Nach diesem Streit, ist der Junge wieder ausgezogen und hat allen Kontakt zur Verwandtschaft abgebrochen. Es ist nicht möglich, ihn zu erreichen. Er reagiert nicht. Mit dem Ausbildungsgeld ist das so eine Sache. Mein Mann weiß ja noch nicht mal um welche Ausbildung es sich handelt, nur dass diese vergütet wird.


    Sperrkonto was ist das? Wo errichtet man dieses?

  • Das Sperrkonto bezeichnet ein besonderes Konto, bei dem der Inhaber nichts mehr abheben kann, aber der Begünstigte auch nicht ohne weiteres an sein Geld heran kommt. Er benötigt das Einverständnis des Inhabers. In eurem Fall wäre dies an der Vorlage der gewünschten Unterlagen (Ausbildungsvertrag) gebunden.


    Du kannst es bei jeder Bank einrichten lassen.

  • Den Nachweis muss der Sohn erst bringen, wenn er 18 ist :winken:

    stimmt nicht so ganz,der kv wollte von meinen 16 jährigen,letztes jahr wo er noch 15 war auch so ein nachweis und er war dazu verpflichtet,laut jugendamt ,sonst hätte der vater die zahlungen einstellen können bis zur klärung. unterhalt wäre dann auf ein besonderes konto gelaufen und mein großer ( also ich als Sorgeberechtigte ) wurde per brief dazu aufgefordert und uns wurde auch eine frist,datum dazu gestellt .

    Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
    wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von tyson1973 ()

  • stimmt nicht so ganz,der kv wollte von meinen 16 jährigen,letztes jahr wo er noch 15 war auch so ein nachweis und er war dazu verpflichtet,laut jugendamt ,sonst hätte der vater die zahlungen einstellen können bis zur klärung.


    Ist dann wohl je nach Bereich anders :frag


    Edit sagt- solange Kindergeld gezahlt wird...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Ist dann wohl je nach Bereich anders :frag


    Edit sagt- solange Kindergeld gezahlt wird...


    keine ahnung ?! ich wurde dazu verpflichtet und ok war jetzt kein akt.

    Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
    wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.