Mein Mann hat einen 17 jährigen Jungen aus einer vorangegangenen Ehe. Das Kind lebt bei der Mutter. Die Exfrau hat nun beim Jugendamt den Unterhalt für das Kind prüfen lassen. Ob die Summe, die mein Mann bezahlt auch in Ordnung ist. Soweit ja auch alles in Ordnung. Der Jugendamtsmitarbeiter fragte die Mutter, was der Sohn nun nach der Realschule macht. Darauf gab sie an, er hätte sich auf Wartelisten für Gymnasien setzten lassen.
Mein Mann hat nun von der Mutter einen Nachweis angefordert, dass das Kind sich in schulischer Ausbildung oder beruflichen Ausbildung befindet. Diesen Nachweis hat sie meinem Mann verweigert. Nach hin und her, hat nun das Jugendamt den Nachweis gefordert und siehe da, statt Schule macht er eine bezahlte Ausbildung. Bis auf einen Freibetrag wird die Ausbildungsvergütung ja angerechnet.
Nun liegt meinem Mann immer noch nichts vor. Und auch das Jugendamt darf ohne ihr Einverständnis die Information an den Vater nicht aushändigen. Finde ich schon sagenhaft bei gemeinsamen Sorgerecht und hinsichtlich der Angebotenen Hilfe meines Mannes bei der Schulsuche oder Ausbildungssuche, enorm wie dass dann doch mit einer Unterschrift so reicht.
Welchen Betrag soll mein Mann nun für Oktober überweisen. Der Jugendamtsmitarbeiter meint den Alten, im gleichen Atemzug meinte er, dass der Unterhalt für den Sohn deutlichst niedriger ausfällt. Überweist mein Mann nun den alten Betrag, sieht er das Geld doch nie wieder. Ein Titel liegt nicht vor. Gar nichts überweisen geht ja nun auch nicht. Wieß jemand Rat?