Hallo ihr Lieben....
Ist es nach der neuen Verfassungsverordnung wegen dem geteilten Sorgerecht, jetzt um-umgänglich das alleinige Sorgerecht zu behalten?? Kann jetzt jeder der nicht das geteilte Sorgerecht hat losgehen und es beantragen??und es auch zugesprochen bekommen??...obwohl das Umgangsrecht vollkommen in Ordnung läuft und dem anderen Elternteil nichts vorenthalten wird?
Hat schon jemand von Euch damit Erfahrung gemacht???
mimi