Hallo zusammen!
Erst mal ein dickes, dickes Lob an alle hier! Das ist ein wirklich super Forum, und ich hab hier schon viel nützliches und wissenswertes gelesen und auch erfahren.
So, nun zu meinen Problemen! Sie liegen mir wirklich schwer im Magen.
1.) Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt für die kleinere meiner zwei Kinder gemacht, da ich mich von deren Vater getrennt habe. Scheidung läuft! Er wohnt immer noch in der gemeinsamen Ehewohnung. Dort möchte er auch nicht raus. Er geht Arbeiten. Er vermietet das damalige Eheschlafzimmer unter. Das hab ich alles eben bei der Beistandschaft angegeben wegen der Unterhaltsberechnung und der Unterhaltsfestsetzung. Er bekam also Post vom Jugendamt. In dem Schreiben stand, er solle doch bitte die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate in Kopie vorlegen und seine Wohnung beurkunden! Die Lohnabrechnungen sind verständlich. Auch für meinen Ex. Aber was bedeutet bitte Wohnung beurkunden??? Kann mir das jemand beantworten?
(Die wohnung ist übrigens 90 qm groß und eigentlich viel zu teuer für ihn).
2.) Wir haben das gemeinsame Sorgerecht! Ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Seit ca. 5 Wochen gibt es zwischen mir und meinem Ex keinen Kontakt mehr! Er möchte nicht, dass ich anrufe. Er ruft mich auch nicht an. An den Papa-Wochenenden darf ich meine Tochter nicht anrufen und nicht mit ihr sprechen. Auch in den Ferien nicht (das letzte mal jetzt in den Sommerferien drei wochen lang nicht)! ich bin durch die Hölle gegangen. Ich hatte sogar einen Logopädieplatz nach vier monaten wartezeit, den ich mir dann in die haare schmieren konnte, weil er meinte, nicht erscheinen zu müssen. (die kleine hat multible dyslalie). Er antwortet auch nicht auf Briefe von mir! Somit wird die Kleine wohl auch nicht auf den Kindergartenausflug in den Tierpark mit dürfen. denn die wollen das einverständnis beider eltern, wenn gemeinsames sorgerecht! Wie soll ich das gemeinsame Sorgerecht durchführen oder damit leben, wenn ich mit ihm in keinen Kontakt treten kann??? Macht das dann überhaupt noch sinn???
3.) Ich hatte heute wieder das problem: Die kleine will nicht ohne ihre große schwester zum papa! Sie hat sich strikt geweigert. Die große darf eigentlich nicht mit, weil ich keine 290 euro an meinen Ex monatlich zahle, damit er sie auch holt (er ist nicht der leibliche vater der großen). Naja, ausnahmsweise durfte die große heute mit. (hat sich gefreut wie ein schnitzel, weil er ist nun mal ihr sozialer vater.) Dann erst ging die kleine auch mit! Aber ich kann die 290 euro nicht aufbringen. ich lebe selber nur von hartzIV und bekomme uvg und kindergeld für die große (180 und 164). Wenn die kleine das nächste mal wieder so nen aufstand macht, muss ich sie überhaupt mitgeben??? (die neue lebensgefährtin holt und bringt sie nämlich immer). Ich möchte das kind nicht zwingen. nicht mal gutes zureden von allen seiten half. sie will nicht ohne ihre schwester. aber die darf das nächste mal nicht mehr mit. was soll ich nur tun?
Wäre schön, wenn ihr darauf antworten oder vorschläge habt. ich bin langsam mit meinen nerven am ende!
lg
negus :thanks: