Gleich mehrere Fragen die mir schwer im Magen liegen!

  • Hallo zusammen!


    Erst mal ein dickes, dickes Lob an alle hier! Das ist ein wirklich super Forum, und ich hab hier schon viel nützliches und wissenswertes gelesen und auch erfahren.


    So, nun zu meinen Problemen! Sie liegen mir wirklich schwer im Magen.


    1.) Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt für die kleinere meiner zwei Kinder gemacht, da ich mich von deren Vater getrennt habe. Scheidung läuft! Er wohnt immer noch in der gemeinsamen Ehewohnung. Dort möchte er auch nicht raus. Er geht Arbeiten. Er vermietet das damalige Eheschlafzimmer unter. Das hab ich alles eben bei der Beistandschaft angegeben wegen der Unterhaltsberechnung und der Unterhaltsfestsetzung. Er bekam also Post vom Jugendamt. In dem Schreiben stand, er solle doch bitte die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate in Kopie vorlegen und seine Wohnung beurkunden! Die Lohnabrechnungen sind verständlich. Auch für meinen Ex. Aber was bedeutet bitte Wohnung beurkunden??? Kann mir das jemand beantworten?
    (Die wohnung ist übrigens 90 qm groß und eigentlich viel zu teuer für ihn).


    2.) Wir haben das gemeinsame Sorgerecht! Ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Seit ca. 5 Wochen gibt es zwischen mir und meinem Ex keinen Kontakt mehr! Er möchte nicht, dass ich anrufe. Er ruft mich auch nicht an. An den Papa-Wochenenden darf ich meine Tochter nicht anrufen und nicht mit ihr sprechen. Auch in den Ferien nicht (das letzte mal jetzt in den Sommerferien drei wochen lang nicht)! ich bin durch die Hölle gegangen. Ich hatte sogar einen Logopädieplatz nach vier monaten wartezeit, den ich mir dann in die haare schmieren konnte, weil er meinte, nicht erscheinen zu müssen. (die kleine hat multible dyslalie). Er antwortet auch nicht auf Briefe von mir! Somit wird die Kleine wohl auch nicht auf den Kindergartenausflug in den Tierpark mit dürfen. denn die wollen das einverständnis beider eltern, wenn gemeinsames sorgerecht! Wie soll ich das gemeinsame Sorgerecht durchführen oder damit leben, wenn ich mit ihm in keinen Kontakt treten kann??? Macht das dann überhaupt noch sinn???


    3.) Ich hatte heute wieder das problem: Die kleine will nicht ohne ihre große schwester zum papa! Sie hat sich strikt geweigert. Die große darf eigentlich nicht mit, weil ich keine 290 euro an meinen Ex monatlich zahle, damit er sie auch holt (er ist nicht der leibliche vater der großen). Naja, ausnahmsweise durfte die große heute mit. (hat sich gefreut wie ein schnitzel, weil er ist nun mal ihr sozialer vater.) Dann erst ging die kleine auch mit! Aber ich kann die 290 euro nicht aufbringen. ich lebe selber nur von hartzIV und bekomme uvg und kindergeld für die große (180 und 164). Wenn die kleine das nächste mal wieder so nen aufstand macht, muss ich sie überhaupt mitgeben??? (die neue lebensgefährtin holt und bringt sie nämlich immer). Ich möchte das kind nicht zwingen. nicht mal gutes zureden von allen seiten half. sie will nicht ohne ihre schwester. aber die darf das nächste mal nicht mehr mit. was soll ich nur tun?


    Wäre schön, wenn ihr darauf antworten oder vorschläge habt. ich bin langsam mit meinen nerven am ende!


    lg
    negus :thanks:

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks:

  • Die große darf eigentlich nicht mit, weil ich keine 290 euro an meinen Ex monatlich zahle, damit er sie auch holt


    Muß man das verstehen, warum er 290 € kriegen soll, um sie mal einzuladen??? Zusaätzliche Fahrtkosten entstehen doch dadurch eine, also kanns ja nur um Essen gehen ???

  • Muß man das verstehen, warum er 290 € kriegen soll, um sie mal einzuladen??? Zusaätzliche Fahrtkosten entstehen doch dadurch eine, also kanns ja nur um Essen gehen ???


    Soweit ich mich erinnere, ist das eine ziemlich verrückte Rechnung, die er da hat. Letztendlich soll gefälligst der Unterhaltsvorschuss mit ihm geteilt werden oder so... der Unterhalt sei schließlich für's Kind und das sei auch bei ihm. Irgendwas in der Art :Hm


    Negus... warum hast Du nicht seine Einwilligung zur Therapie ersetzen lassen? Das geht recht fix.

  • jap, das war so eine irrsinnige rechnung von ihm. muss man nicht verstehen!


    Einwilligung zur Therapie ersetzen lassen??? wie denn, wenn die kleine bei ihm ist und der platz da ist und sie nicht erscheint??? wenn sie nicht erscheint, dann ist der platz hinfällig und ich sitze wieder auf der warteliste. ich hab ja bei ihm hausverbot und auch kein auto. also wie soll ich sie von ihm abholen?

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks:

  • Das Kind lebt doch aber bei Dir? War das Kind in den Ferien dort und der Termin kam überraschend?



    Solche Sachen wie mit dem Tierpark: Setze ihm Fristen. Kommt er diesen nicht nach, wird zwar erst mal nichts passieren, in der Summe wird es ihn aber irgendwann mal Teile seiner Rechte kosten.

  • Ja das Kind lebt bei mir! Der Termin kam wirklich überraschend. Genau eine Woche vor der ersten Therapiestunde hab ich erfahren, dass dieser Platz jetzt eben da wäre. Ich hab gleich nach dem Gespräch mit dem Logopäden meinem Ex aufs Band gesprochen, dass der Termin eben ist, und ich ihn um Rückruf bitte oder eben, dass er um so und soviel uhr bitte dort und dort sein soll mit der Kleinen, damit sie eben endlich wieder mit der Logo anfängt. Tja, ich bekam eine woche keinen Rückruf (hab täglich versucht ihn zu erreichen, aber entweder band oder bin weggedrückt worden) und er tauchte dort auch nicht auf. Und somit sitz ich jetzt wieder auf der Warteliste!
    Solche dinge bringt er andauernd. mittlerweile mach ich alles nur noch über den Anwalt. Aber selbst da reagiert er nicht! Mein Anwalt nimmt zwar alles auf, aber ich hab angst, wieder dumm bei Gericht dazustehen und er behält das halbe sorgerecht für das Gesundheitliche. Und genau das wäre mir das wichtigste um die kleine optimal zu fördern. Beim Rest hab ich immer zeit und kann ihm fristen ohne ende setzen, auch per anwalt.

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks:

  • Nun, dann ist das dumm gelaufen mit diesem Termin.
    Setze ihn in Kenntnis, dass deswegen die Logopädie nicht starten konnte (nachweislich).
    Die Gesundheitssorge hätte Dir hier übrigens nichts genutzt, das Kind war nun mal nicht da ... Ihr hättet ja auch in Urlaub sein können.


    Hat er dieser Therapie überhaupt schon zugestimmt?

  • Hat er! Sie hatte schon Logopädie! Als wir noch im selben ort wie der KV lebten. Doch da ich hier ein Jobangebot hatte und somit endlich nur noch HartzIV - Aufstocker bin, sind wir umgezogen, und weil ich und die kinder uns hier wesentlich wohler fühlen. Ich habe schon vor dem Umzug nach einem Platz gefragt und stand auf 5 Wartelisten. Er hat mir immer den Vorwurf gemacht, ich würde mich nicht um einen Therapieplatz kümmern und so weiter. Seiner meinung nach hätte dieser platz sofort zur Verfügung stehen müssen. Was aber leider nicht der fall ist. Man muss immer warten, gerade unter des Schuljahres. Jetzt hätte ich einen Platz gehabt und er hält es nicht für nötig (obwohl er immer auf diesen Platz gedrängt hat) zu erscheinen. Immerhin geht es um die Sprache seines Kindes. Er beschwert sich immer, dass er sie nicht versteht (multible Dyslalie).
    Es ist einfach nur Nervenaufreibend.
    Langsam versteh ich sein Versprechen: "Trennst du dich von mir, dann gibts einen Rosenkrieg, ob du willst oder nicht!"

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks:

  • 1. Logopädie. Das Kind war in Urlaub (beim vater). Da muss der Logopäde längerfristig arbeiten. Keine frage.
    2. Wehrt sich der Vater, solchen Dingen zuzustimmen, hilft nur der Weg übers gericht. Das entscheidet dann, ob du in diesem Einzelfall die "Gesundheitsfürsorge" zugesprochen bekommst. Kostet Geld. Den Spass macht der "Verlierer" nicht allzuoft mit. Man lernt sich zu einigen.
    3. Umgang: Du kannst und brauchst das Kind nicht zum Umgang zu zwingen. Wenn die Kleine, gestiefelt und gemäntelt, mit Tasche versehen nicht ins Auto des Vaters oder der Next steigt - das Kind ist ordnungsgemäß übergeben, da muss er schauen. - Auf diese Linie würde ich mich zurückziehen. Der Vater muss Angebote machen, dass die Sache funktioniert. Sprich. Mach dir nicht "seinen" Kopf. Löse nicht seine Probs ...
    (Damit verdampft auch das "Geldproblem" im Orkus ... ganz schlicht ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.