Unterhalt fürs Kind vom Ex-Mann bei Privatinsolvenz

  • Hallo,



    ich bin neu und hab da schon eine Frage. Ich bin geschieden, meine Tochter ist 12 und bis vor kurzem hab ich Unterhaltsvorschuss bekommen. Nun wird ja der Unterhaltsvorschuss ab dem 12. Lebensjahr nicht mehr gezahlt. Mein Ex ist selbstständig und befindet sich in Privatinsolvenz und zahlt natürlich keinen Unterhalt. Der Insolvenzverwalter sagt darum muss ich mich selber kümmern.



    Jetzt frag ich mich, ist das wirklich so? Hab ich keine chance an Unterhalt für meine Tochter zu kommen? eine Bankverbindung zum Pfänden des Unterhaltes hab ich nicht und das FA gibt keine Auskunft und einen Arbeitgeber kann ich nicht anschreiben da er ja selbstständig ist. Ich bin echt am ende und weiss nicht mehr was ich machen soll.


    Vielleicht hat hier jemand einen Tipp für mich?


    Danke


  • Der Insolvenzverwalter sagt darum muss ich mich selber kümmern.


    Da hat er Recht! Geh zum JA, die bekommen Sachen raus die sie brauchen! :D Mein Ex wra ja auch lange Zeit der Meinung er müsse nichts sagen... :brille
    Trotz Privatinsolvenz habe ich eine Zeit gepfändet. Im Moment verhandeln wir über Herabsetzung vom KU, darüber würde ich mich aber lieber über pn dann mit dir unterhalten! :daumen

  • Danke erstmal für die antworten. Das Jugendamt unternimmt nicht viel, ich habe ja Unterhaltsvorschuss bekommen, das holt sich das JA ja auch vom Vater zurück, aber die sagen nur, naja er ist in Insolvenz, da können wir nicht pfänden. Nun überlege ich doch einen Anwalt einzuschalten, der kostet aber wieder.

  • Such dir nochmal einen anderen Sachbearbeiter bei der Beistandschaft - so einfach ist das Thema nicht - und wenn
    dann soll er dir eine schriftliche Ablehnung schreiben das er dem Kindesunterhalt von Herrn xyz nicht nachgeht und sich nicht in der Lage sieht
    mit dem Insolvenzverwaltter Kontakt aufzunehmen.
    Wenn er natürlich Angaben gemacht hat und im Rahmen seiner Insolvenz unter 900 € Nettoeinkommen liegt - dann wäre es wirklich so, das die
    Beistandschaft nichts machen kann - aber wenn es doch noch mehr Netto vor der Pfändung ist - tu etwas ....

  • Kindesunterhalt steht im Rang an erster Stelle der abzuleistenden Zahlungen.


    Er wird berechnet nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und den berechtigten Abzügen.
    Die Beistandschaft kann hier sehr wohl die entsprechenden Unterlagen des Unterhaltspflichtigen einfordern. Privatinsolvenz heißt ja nicht, der Unterhaltspflichtige hat keinerlei Einnahmen und lebt von Sozialhilfe. Es heißt nur, dass seine Ausgaben höher als seine Einnahmen waren und er jetzt Einnahmen und Ausgaben nicht mehr selbst regeln darf, sondern Dritte.
    Fakt ist: Vor Eröffnung der Privatinsolvenz müssen die Schuldner dieser Sache zustimmen. Dann geht das Gericht da dran und eröffnet die Insolvenz. Der Kindesunterhalt scheint da durchgerutscht zu sein. Diese Sache hat der Unterhaltspflichtige anscheinend nicht angegeben. Das ist ein Problem für ihn. Es kann ihn den Abbruch der Insolvenz kosten. Denn die beruht im Normalfall auf Wohlverhalten und gewisse regelmäßige Rückzahlungen an die Schuldner im möglichen Rahmen. Kommt der Kindesunterhalt jetzt in den ersten Rang, verlieren hinten welche Geld (so überhaupt etwas da ist ...).


    Also: Den JA-Beistandsschafter (Achtung: Das ist meist ein völlig anderer Sachbearbeiter als der vom Unterhaltsvorschuss. Und man muss einen eigenen Antrag stellen!) fragen, wie die Unterlagen zur Privatinsolvenz aussehen, ob er informiert ist. Wenn nicht, soll der Vater zum Offenlegen gebeten/gezwungen werden. Dann kann gerechnet werden. Dann kann und muss verhandelt werden mit dem Verfahrenspfleger/Insolvenzverwalter. Ist nur ein Euro über dem Selbstbehalt, muss er zuerst an die Kinder. Keine Frage.


    * off topic. Wir werden Deinen Thread ins Forum Sorgerecht, Unterhalt verlegen. Dort gehört er themenmäßig eigentlich hin ...*

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke erstmal für die antworten. Das Jugendamt unternimmt nicht viel, ich habe ja Unterhaltsvorschuss bekommen, das holt sich das JA ja auch vom Vater zurück, aber die sagen nur, naja er ist in Insolvenz, da können wir nicht pfänden. Nun überlege ich doch einen Anwalt einzuschalten, der kostet aber wieder.


    :hae: Kann ja nicht ganz stimmen! Wie gesagt ich habe pfänden lassen und in den paar Monaten der Pfändung selbst den Rückstand wieder reinholen können!
    Würdest du denn eine Beratungsschein bekommen?
    Was hat dein Ex den übern Daumen so netto?

  • Das JA kann seine Ansprüche in der Insolvenz nicht pfänden lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Woher weißt Du, dass das JA den Rückstand des UVG vom Unterhaltspflichtigen via Pfändung holt? Vom Unterhaltspflichtigen? Dich darf das JA darüber nicht in kenntnis setzen. Oder redest Du von einer Pfändung bezüglich des Unterhalts? Dann ist nicht das JA, was die Pfändung durchzieht, sondern Du und das JA ist zwischengeschaltet. Und es geht um den direkten Kindesunterhalt, der immer an erster Stelle steht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.