Unterhaltsberechnung durch JobAgentur ?

  • Oh, je, wie es scheint, muß hier erstmal Licht in s Dunkle:


    Ex ist mit unserem Jüngsten ausgezogen, die beiden Großen wohnen ständig bei mir.
    Umgang mit dem Jüngsten habe ich regelmäßig WE alle 14 Tage und desweiteren nach Lust und Laune,
    die Großen können das durchaus selbst entscheiden, das funktioniert auch ohne feste Regeln.


    KU für den Jüngsten und der nun ungewiss zu berechnende Trennungsunterhalt wird natürlich von mir überwiesen.


    Der KU für die Großen bleibt natürlich bei mir.


    Ex ist nicht unterhaltspflichtig, weil derzeit kein Einkommen (Hartz 4) und vorher nur Teilzeitstelle unter dem Selbstbehalt.
    Somit ist die Bedingung dafür gegeben, daß ich hier auch barunterhaltspflichtig bin(nicht der Ex gegenüber).
    RA von Ex hat das aber nicht berücksichtigt, so habe ich das eigenmächtig reingerechnet. :radab


    In wieweit Ex verpflichtet ist (fiktiv ein Einkommen angerechnet wird), weiß ich auch noch nicht.
    Soweit ich weiß, muß sie im Jahr nach der Trennung (also aktuell) keine Stelle suchen.
    Danach ist das Ganze ja abhängig vom Kindsalter, das wären 4 Jahre.
    Da breche ich aber eine Lanze für sie, denn sie ist sehr daran interessiert, nicht vom Amt zu leben.
    Somit denke ich mir, daß dieser Zustand nicht allzu lange anhält.


    Mit anderen Worten wäre es uns lieber, die JobAgentur würde sich auf ihre Kernkompetenz, nämlich der Vermittlung von Jobs, konzentrieren, anstatt mich fiktiv reich zu rechnen und real kahl zu rasieren.


    Leider habe ich keine Beispiele gefunden, in denen ein solcher Fall geschildert ist, und unter welchen Bedingungen eine Trennungsunterhaltspflicht wegfällt.


    Sorgen macht mir, daß ich meine recht hohen Kosten zum Arbeitsweg (eine Strecke 47 km) nicht vollständig geltend machen kann, mir aber andererseits wegen Wohnvorteil ein nicht vorhandenes Einkommen angerechnet werden kann.


    Also muß ich jetzt nur noch fiktiv Bill Gates heiraten, dan kann ich die Staatsschulden ausgleichen...

  • Hi McGyver,


    laß die Arge erstmal machen und rechne du dagegen ...


    für die Kids, die bei dir leben, auf jeden Fall die Betreuung abbrechnen, bei der Bereinigung deines Netto.
    Hierzu nimmst du dein Einkommen, guckst in die DT, und ziehst den Wert ab.
    Ach ja, für die Berechnung nimmst du die LstKl. I !


    Für die Zeit der Trennung darf dir auch keinen Wohnwertvorteil der ortsüblichen Miete angerechnet werden. Dafür nimmst du max. die Hälfte ...


    Geht die Arge nicht drauf ein, so laß sie klagen....dann würde ich erst ein RA nehmen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Noch habe ich ja keinen Bescheid, ich bin ja auch noch mit dem Fragebogen beschäftigt.
    Es ist halt immer besser, gut informiert zu sein, als sich übertölpeln zu lassen.
    Mal sehen, wie der Wohnwert berechnet wird, schließlich ist mein Bedarf mit 2 Kindern ja naturgemäß höher
    als allein Wohnender...