Oh, je, wie es scheint, muß hier erstmal Licht in s Dunkle:
Ex ist mit unserem Jüngsten ausgezogen, die beiden Großen wohnen ständig bei mir.
Umgang mit dem Jüngsten habe ich regelmäßig WE alle 14 Tage und desweiteren nach Lust und Laune,
die Großen können das durchaus selbst entscheiden, das funktioniert auch ohne feste Regeln.
KU für den Jüngsten und der nun ungewiss zu berechnende Trennungsunterhalt wird natürlich von mir überwiesen.
Der KU für die Großen bleibt natürlich bei mir.
Ex ist nicht unterhaltspflichtig, weil derzeit kein Einkommen (Hartz 4) und vorher nur Teilzeitstelle unter dem Selbstbehalt.
Somit ist die Bedingung dafür gegeben, daß ich hier auch barunterhaltspflichtig bin(nicht der Ex gegenüber).
RA von Ex hat das aber nicht berücksichtigt, so habe ich das eigenmächtig reingerechnet. :radab
In wieweit Ex verpflichtet ist (fiktiv ein Einkommen angerechnet wird), weiß ich auch noch nicht.
Soweit ich weiß, muß sie im Jahr nach der Trennung (also aktuell) keine Stelle suchen.
Danach ist das Ganze ja abhängig vom Kindsalter, das wären 4 Jahre.
Da breche ich aber eine Lanze für sie, denn sie ist sehr daran interessiert, nicht vom Amt zu leben.
Somit denke ich mir, daß dieser Zustand nicht allzu lange anhält.
Mit anderen Worten wäre es uns lieber, die JobAgentur würde sich auf ihre Kernkompetenz, nämlich der Vermittlung von Jobs, konzentrieren, anstatt mich fiktiv reich zu rechnen und real kahl zu rasieren.
Leider habe ich keine Beispiele gefunden, in denen ein solcher Fall geschildert ist, und unter welchen Bedingungen eine Trennungsunterhaltspflicht wegfällt.
Sorgen macht mir, daß ich meine recht hohen Kosten zum Arbeitsweg (eine Strecke 47 km) nicht vollständig geltend machen kann, mir aber andererseits wegen Wohnvorteil ein nicht vorhandenes Einkommen angerechnet werden kann.
Also muß ich jetzt nur noch fiktiv Bill Gates heiraten, dan kann ich die Staatsschulden ausgleichen...