"kein automatismus zur gemeinsamen elterlichen sorge"

  • Kannst ja noch "Alkohliker" und "Mißbraucher" dazubasteln, dann paßt´s haargenau in Dein vorgefertigtes Klischee. :daumen


    Du kennst ihn? So einer ist das? :scared


    Neeee Spass beiseite. Selbst Du musst einsehen, dass er ein denkbar schlechter Pionier für Eure Sache war/ist. Da gibt es ganz sicher Väter, die bessere/verdientere Chancen haben. :brille


  • Was hat sich dieser Vater vorzuwerfen, abgesehen von, meiner Meinung nach verständlichen, verbalen Entgleisungen?

  • Neeee Spass beiseite. Selbst Du musst einsehen, dass er ein denkbar schlechter Pionier für Eure Sache war/ist. Da gibt es ganz sicher Väter, die bessere/verdientere Chancen haben. :brille


    Ein Vater der 11 Jahre lang um sein Kind kämpft, und sofort, bei der allerersten Gelegenheit, sein nagelneues Antragsrecht nutzt um das GSR zu bekommen, hat seine Chance nicht verdient? Das hätte bitte mal erklärt.
    Aber ok, wenn das Deine Meinung ist, dann möchte ich von Dir nie wieder einen Beitrag lesen, indem Du Dich über desinteressierte oder gar ins Ausland geflüchtete Väter beschwerst.

  • Ein Vater der 11 Jahre lang um sein Kind kämpft, und sofort, bei der allerersten Gelegenheit, sein nagelneues Antragsrecht nutzt um das GSR zu bekommen, hat seine Chance nicht verdient? Das hätte bitte mal erklärt.
    Aber ok, wenn das Deine Meinung ist, dann möchte ich von Dir nie wieder einen Beitrag lesen, indem Du Dich über desinteressierte oder gar ins Ausland geflüchtete Väter beschwerst.


    Das würde ich bezweifeln! Dann wäre es wohl kaum schon beim OLG.


    Er war so unklug, es vorher zu beantragen!
    Passt doch!


    :D

  • Das würde ich bezweifeln! Dann wäre es wohl kaum schon beim OLG.


    Er war so unklug, es vorher zu beantragen!
    Passt doch!


    :D


    Quark. Bis vor einigen Wochen hatte er überhaupt kein Antragsrecht.

  • abgesehen von, meiner Meinung nach verständlichen, verbalen Entgleisungen?


    Ein Vater der 11 Jahre lang um sein Kind kämpft


    Radex,nochmal: woher weißt du das? Hast du irgendwelche Informationen, die wir nicht haben? Könnte doch genauso gut sein, dass es einen guten Grund hat, warum der Umgang seit 4 Jahren nicht mehr stattfand, warum das Mädchen keinen Kontakt mehr wünscht. Und es besteht sogar die Möglichkeit, dass dieser Grund im Verhalten des Vaters lag, damals schon, und nicht unbedingt im Verhalten der Mutter. Das heißt nicht, dass ich davon fest überzeugt bin, aber du ziehst das ja nichtmal in Betracht... automatisch ist die KM schuld, ohne dass du auch nur ansatzweise Infos dazu hast. :frag


    Aber über eins bin ich mir im klaren: wenn der Vater vor Gericht so ausfallend wird, dass es in der Urteilsbegründung mit aufgeführt wird, dann geht das über das "verständliche Maß an Entgleisungen" weit hinaus.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • [quote='MarleneE',index.php?page=Thread&postID=677069#post677069]


    Neeee Spass beiseite. Selbst Du musst einsehen, dass er ein denkbar schlechter Pionier für Eure Sache war/ist. Da gibt es ganz sicher Väter, die bessere/verdientere Chancen haben. :brille


    Ein Vater der 11 Jahre lang um sein Kind kämpft, und sofort, bei der allerersten Gelegenheit, sein nagelneues Antragsrecht nutzt um das GSR zu bekommen, hat seine Chance nicht verdient? Das hätte bitte mal erklärt.




    es geht ihm um SEIN recht und sonst um herzlich wenig...steht auch in dem artikel :-)

  • Aber über eins bin ich mir im klaren: wenn der Vater vor Gericht so ausfallend wird, dass es in der Urteilsbegründung mit aufgeführt wird, dann geht das über das "verständliche Maß an Entgleisungen" weit hinaus.


    Das liegt halt immer im Auge des Betrachters. Es gibt halt Leute, die finden Randalierer ganz normal, weil sie selber nix anderes machen.


    Ich hatte einen Klienten, der über einen anderen äußerst hibbeligen Kollegen meinte, das ist aber ein ruhiger und netter Menscht.


    Kannst Du Dir vorstellen, wie hibbelig und aufgedreht der Klient ist? :lach


    :D

  • Aber ok, wenn das Deine Meinung ist, dann möchte ich von Dir nie wieder einen Beitrag lesen, indem Du Dich über desinteressierte oder gar ins Ausland geflüchtete Väter beschwerst.


    Ich bin mir sehr sicher: So was hast Du von mir noch nie gelesen. Darüber würde ich mich nämlich nicht beschweren. :lach


    Das Urteil ist so ziemlich überall im Internet nachzulesen. Es scheint sich um einen Helden, einen Pionier, einen ganz besonders engagierten Vater zu handeln. Konnte er doch vor lauter Kummer über sein entzogenes Familienleben seit 2003 nicht mehr arbeiten. Werden Unterlagen zur Bewilligung von Verfahrenshilfe gefordert, bringt er diese nicht bei. Umgangsstreitigkeiten gibt es nun seit 11 Jahren, alle werden vor Gericht ausgefochten. Beleidigungen und Herabsetzungen des Vaters gegenüber der Mutter fanden vor dem Kind statt. Beantragt hat der Papa seine Rechte bereits im Februar - also VOR dem Beschluss des Verfassungsgerichts.


    Das Kind verweigert nun inzwischen den Umgang auch schon seit Jahren. So wie ich die deutschen Gerichte kenne, wurde da sehr lange mit Pflegschaft etc. versucht, dies beizubehalten. Wenn dann der Umgang ausgesetzt wird, muss einiges vorgefallen sein.


    Hätte der Mann jemals das Sorgerecht gehabt, wäre es ihm schon lange wieder entzogen worden.

  • Und um was geht es der Mutter? Na...?


    ich glaube um ihr kind :-) sie hat es seit der geburt betreut und ich lese von keinen vergehen ihr gegenüber dem kind


    das es dem vater LEDIGLICH um SEIN interesse geht wurde ja vom gericht festgestellt..bzw konnte der vater scheinbar kein argument nennen
    warum das gem. sorgerecht zum wohl des kindes sein soll :D und sowas sollte man schon parat haben, wenn man vor gericht geht :-)

  • Ich bin mir sehr sicher: So was hast Du von mir noch nie gelesen. Darüber würde ich mich nämlich nicht beschweren. :lach


    Das Du auf eine Kind-Vater-Beziehung offenbar keinen Wert legst, ist mir schon klar, spricht jedoch nicht gerade für Dich...

  • ich glaube um ihr kind :-) sie hat es seit der geburt betreut und ich lese von keinen vergehen ihr gegenüber dem kind


    11 Jahre kindeswohlschädigender Umgangsboykott sollten eigentlich Vergehen genug sein.
    Der Vater hat übrigens einen Sohn, den er jahrelang alleinerziehend großgezogen hat.




    warum das gem. sorgerecht zum wohl des kindes sein soll :D und sowas sollte man schon parat haben, wenn man vor gericht geht


    Nö. Kein Vater sollte das GSR irgendwie begründen müssen, solange es Mütter nicht auch tun müssen.

  • [quote='heistdor',index.php?page=Thread&postID=677143#post677143]


    ich glaube um ihr kind :-) sie hat es seit der geburt betreut und ich lese von keinen vergehen ihr gegenüber dem kind


    11 Jahre kindeswohlschädigender Umgangsboykott sollten eigentlich Vergehen genug sein.
    Der Vater hat übrigens einen Sohn, den er jahrelang alleinerziehend großgezogen hat.



    [quote='heistdor',index.php?page=Thread&postID=677143#post677143]


    sorry, aber wo genau steht das in dem artikel?


    und in diesem fall sollte er es schon begründen, die mutter braucht es nicht, weil sie ihr kind 11 jahre gut versorgt und alles regelt...was soll sie da noch beweisen?