Unterhaltsansprüche wenn die Kinder aufgeteilt sind

  • Ganz kurz.


    Drei Kinder leben bei meiner Frau - eins bei mir.


    Die gegnerische Anwältin verlangt nun von mir, dass ich mir noch einen Nebenjob suchen sollte, um mehr Unterhalt zu zahlen.
    Was natürlich völliger Blödsinn ist, da ich ein Kind zu versorgen haben. Ich gehe 40 Stunden plus Überstunden zur Zeit arbeiten.
    Dann könnte ich mich nicht mehr um die bei mir lebende Tochter kümmern.


    Aber jetzt mal anders herum, wann muss meine EX eigentlich mal arbeiten, um etwas zum Unterhalt beizusteuern?


    Alle Kinder sind im Ganztag bis mindestens 16:00 Uhr


    Das jüngste Kind ist 10.


    Sie meint: ich brauche keinen Finger krumm zu machen, bis die Jüngste 12 wird!


    Das kann ich mir nicht vorstellen.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Vor einiger Zeit (2009 afaik) gab es eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Unterhaltsrecht die die Mütter früher zurück ins Berufslebenbringen soll.


    Wenn ich mich recht erinnere war darin die Rede davon, dass der Ex-Mann der Mutter für die Betreuung des Kindes nur noch bis zum 3. Lebensjahr Unterhalt zahlen MUß.
    Danach wird individuell entschieden.


    Inwieweit/ob diese Entscheidung in deinem Fall Anwendung finden kann, müsstest du über eine Rechtsberatung abklären.


    Gruß
    Monoko


    OK, hab noch was dazu gefunden:
    http://www.anwalt24.de/fachart…erbsobliegenheit-moeglich

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

    Einmal editiert, zuletzt von Monoko ()

  • Hi,


    RobertK zahlst du auch Unterhalt an die EX ? Wenn ja, hast du einen Titel ?


    Laß dich von der RÄttin nicht ins Boxhorn jagen ;) ....die kann schreiben was sie will.


    Auch deine EX hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit um den KU bedienen zu können.


    Gebe noch nicht so schnell Unterlagen raus !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Deine Ex ist ja dreist. :wow


    Wenn ich die Kids den ganzen Tag betreut hätte, würde ich mir mindestens einen Teilzeitjob suchen. - Für Pupis und Vorpupertierende braucht man Kraft und Nerven...

  • Nein, an meine EX zahle ich keinen Unterhalt. Das ganze ist eh noch strittig, da es bisher keine Regelung über eine Unterhaltszahlung gieb. Dazu gibt es bereits einen Thread. Da ich nicht einverstanden bin, mit dem von der Anwältin berrücksichtigten Selbstbehaltes 900 Euro inklusive Miete. Das geht nicht, da ich auch ein Kind zu versorgen habe. Meine Miete beträgt warm knapp 581,00 plus Heizkosten 72,50 Euro an den Versorger. Die Anwältin berücksichtigt in ihrer Rechnung 360 Euro Warmiete (im Selbstbehalt erhalten) plus 20 % für meine Tochter. Würde ich ihre Rechnung annehmen, müßte ich ergänzend ALGII beantragen, um den errechneten Unterhalt zu zahlen.


    Mir geht es im Monat nur darum, ob meine ex sich wirklich die Füße hochlegen darf und ich alleine zum Kindesunterhalt meinen Teil beisteuern muss.
    Sie bekommt im Moment ausschließlich ALGII.

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  • Hi,

    Mir geht es im Monat nur darum, ob meine ex sich wirklich die Füße hochlegen darf und ich alleine zum Kindesunterhalt meinen Teil beisteuern muss.

    OK. Ich erinnere mich nun schwach an deinen Thread ;)


    Normalerweise könntest du bei der Berechnung, noch Betreuung, geltend machen. Mein Richter, als es das erste Mal um EU ging, guckte auf mein Gehalt danach in die DT, und zog diesen Wert von meinem Netto ab, und dies war dann ein weitere Punkt zur Bereinigung meines Netto. :daumen
    Ob der Richter dies auch bei KU machen würde, weiß ich nicht. Probieren kann man es.


    Weiter werden Frauen, nie die erhöhte Erwerbsobliegenheit nahegelegt. Jedenfalls kenn ich keinen Fall. Ich tippe, sie darf weiter die Füße hochlegen :kopf


    Mach ´ne Gegenrechnung auf.


    Gruß
    babbedeckel

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  • für die 3 Kinder die bei Ihr leben, bist ausschließlich Du geldlich gesehen verantwortlich. Für das Kind, welches bei Dir lebt, ist sie geldlich betrachtet verantwortlich. Ob sie arbeiten gehen muß, hängt auch ein wenig davon ab, wie lange Ihr verheiratet ward. Wenn über 10 Jahre verheiratet und wenn sie mit der Kinderbetreuung und Haushaltstätigkeiten beauftragt war, dann siehts eher schlecht aus mit dem Arbeiten.

  • Hallo Robert,
    ich finde es auch dreist von deiner Frau und bin der Meinung, dass man sie schon für einen Job verpflichten könnte.


    Bei mir sieht es fast so aus wie bei dir. Jeder hat ein Kind, mein Ex zahlt den Mindestunterhalt für die bei mir lebende Tochter und ich 100 EUR für den Sohn.
    Allerdings geht mein Mann jetzt vor Gericht und klagt den vollen Unterhalt von mir ein. Ich arbeite 6 Tage die Woche von 11-23 Uhr und liege unter dem Selbstbehalt. Man wirft mir vor, ich solle noch einen Nebenjob annehmen.


    Die Frage, wer sich dann noch um meine Tochter hier kümmert, wo ich sowieso kaum zu Hause bin, stellt keiner und scheint meinem Ex egal zu sein. Ich warte eigentlich nur noch drauf, dass er beim Jugendamt anruft und dort meldet, dass meine Tochter abends immer alleine ist.


    Ich wünsch dir viel Kraft!


    Liebe Grüße Herzblume

  • Mit der Arbeitsaufnahme meiner EX hat sich erstmal erledigt, sie wurde von der ARGE in eine ABM vermitteln zur beruflichen Wiedereingliederung. Ich war jetzt bei einem Anwalt und der meinte wir sollten einen Vergleich anbieten, wo die Miete voll berücksichtigt wird. Den sollte ich dann titulieren lassen. Damit könnten ja dann beide leben. Die ARGE ist dann auch glücklich und kann ihr den Betrag wieder voll abziehen. Letzlich ist es schade, dass ich mit den Kindern dann weniger unternehmen kann, da mir das Geld dann fehlt.

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