Recht auf Beihilfe???

  • Hallo Zusammen!!


    Ich bin jetzt 8 Monate getrennt und möchte demnächst die Scheidung einreichen. Einen Anwalt kann ich mir aber nicht leisten.
    Habe ich das recht auf Beihilfe? Mein Sohn besitzt ein Sparbuch, dass natürlich auf mich läuft. Wieviel Geld darf man besitzen,
    um trotzdem Anspruch auf Beihilfe zu bekommen?? Oder ist es besser das Gled verschwinden zu lassen??


    Danke für Eure Antwort!!


    Gruss
    Jutta

  • Hallo Jutta,


    ruf doch einfach mal einen Anwalt an und frage direkt nach.
    Ich denke, die werden wissen, was zu tun ist und ob du Beihilfen bekommst.
    Oder "Google"...weiß alles.


    Lieben Gruß Sabah

    Frauen sind Engel :engel.
    Wenn man ihnen die Flügel bricht, fliegen sie weiter
    ...auf einem Besen
    ;).

  • Es gibt die sog. Prozesskostenhilfe. Die wird Dir bewilligt, wenn Dein Einkommen unterhalb einer gewissen Grenze liegt. (Die Suchfunktion hilft hier im Forum, um mehr Infos zu bekommen).
    Empfehlung: Vorgespräch mit einem Anwalt für Familienrecht führen, dabei das Thema ansprechen.
    Alternativ: Einen Beratungsschein holen. Gibt es oft beim Amtsgericht (je nach Bundesland).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Jutta,
    das mit der Prozessbeihilfe reicht der Anwalt, also Dein Anwalt ein. Durch den aktuellen Kontoauszug und dem Nachweis des Einkommens weißt Du beim Rechtsanwalt nach, daß Du nicht reich bist, d. h. wenn Du z. B. mit kleinem Kind vom Hartz IV lebst oder von ARGE I oder vom Unterhalt des Mannes, dann ist es ja klar, daß Du kein Vermögen hast, dann bist Du auf der sicheren Seite.
    Dein Rechtsanwalt ist Dein Ansprechpartner. Er hat auch den Antrag, den füllt er aus, oder die Kanzleihilfe und Du unterschreibst, :winken: dann ist alles in Ordnung.
    Ich habe mir telefonisch einen Scheidungs- und Familieanwalt gesucht, und als ich den Termin ausmachte, da habe ich gleich gesagt, daß ich gerne Prozessbeihilfe beantragen möchte, und damit war das Beratungsgespräch sofort darauf zugeschnitten, Du mußt nur ehrlich sein, und die Kanzleihilfe sagt Dir auch genau, was Du mitnehmen mußt, dann kopiert sie das und Du erhälst die Originale zurück, ach ja, ich mußte auch meinen Mietvertrag mitnehmen, fällt mir gerade ein, und ich wurde nicht nach Vermögen der Kinder gefragt, kann aber sein, weil ich noch von Unterstützung leben, Betonung eher AUF NOCH!
    Hoffe Dir geholfen zu haben
    Gruß :winken: P.S.: Wenn Du noch was wissen willst, kannst auch direkt an mich emailen, okay!!!