BverfG Vater hat ein Recht aufs Sorgerecht

  • Was ändert sich wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben?


    Es können beide mitentscheiden was z.B. Schule, Kindergarten angeht oder eben bei gewissen Anträge ist von beiden eine Unterschrift notwendig.


    Aber das gemeinsame Sorgerecht hat doch nix mit Umgang oder Unterhalt zu tun. Oder liege ich da falsch? :frag




    In unserem Fall würd sich nix ändern, denn er würde eh mich alles entscheiden lassen, sei es Impfungen, KiGa etc.

  • Was ändert sich wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben?


    Es können beide mitentscheiden was z.B. Schule, Kindergarten angeht oder eben bei gewissen Anträge ist von beiden eine Unterschrift notwendig.


    Aber das gemeinsame Sorgerecht hat doch nix mit Umgang oder Unterhalt zu tun. Oder liege ich da falsch? :frag


    Es ändert sich das sich beide zum Wohl des Kindes zusammenraufen müssen.
    GSR hat nmicht mit Umgang oder Unterhalt zu tun aber es ist ein Druckmittel beim Umgang.
    Beispiele findest Du hier genug.

  • GSR hat nmicht mit Umgang oder Unterhalt zu tun aber es ist ein Druckmittel beim Umgang

    Aber wenn Mama/Papa - je nachdem wo das Kind lebt - es trotzdem verhindern wollen, dann machen sie es doch auch mit GSR. :frag

  • Jetzt bin ich wirklich überrascht...


    Wir haben das GS - aber über Impfungen informiere ich den KV nur, wenn der Kleine Fieber bekommt und am selben Tag Umgang ist.


    Oder irre ich mich da?


    Und KiGa?


    Ich muss doch nicht etwa schon in ein paar Mon. eine Unterschrift von dem (sich um GAR NICHTS kümmernden) KV "holen", damit er mir "erlaubt" das Kind anzumelden???


    Klärt mich bitte auf!


    Gibt es da §?


    LG


    Maja

  • es trotzdem verhindern wollen, dann machen sie es doch auch mit GSR


    Mit der Gefahr das ABR an den KV/KM zu verlieren wegen mangelnder Bindungstoleranz.
    Das ist bei ASR nicht so einfach.

  • Hallo
    Habe mir gerade erst eine Negativbescheinigung ausstellen lassen, das ich einen Reisepass alleine beantragen kann.
    Er hat sich in den vergangenen 9 Jahren nicht drum gekümmert. Ob es nun Umgang war oder aber auch Sorgerechtlich entscheidende Sachen wie Kontoeröffnung fürs Kind oder Einschulung oder ähnliches. Im Moment ist er auf dem Trip, wenn er Unterhalt zahlen muss will er das Kind auch sehen, kommt uns aber kein Stück entgegen und ich bin im Gegensatz zu ihm nicht mobil, Sie kennt ihn nur von alten Bildern und wenn sie nachfragt von meinen Erzählungen (nein ich ziehe nicht über den KV her-wir hatten auch gute Zeiten) 4 mal hat er sie gesehen. Es gab 2 Geburtstagsgechenke und ein Weihnachtsgeschenk in den 9 Jahren. Kein Brieflicher oder telefonischer Kontakt.
    Nun kann er das gemeinsame Sorgerecht bekommen? Oder hat er es schon ? Muss ich jetzt bei wichtigen Entscheidungen warten bis der gnädige Her mal seinen Popo bewegt?
    Ein Beispiel, Habe ihm den Einschulungsbogen zugeschickt,sollte er als Vater mit unterschreiben. Diesen habe ich bis heute nicht zurückbekommen. Was mache ich dann in Notsituationen, ewig warten kann man ja nicht immer.
    Bitte klärt mich mal auf durch dieses Urteilgewusel steige ich nicht durch.
    Grundsätzlich wäre es schön, wenn man sich ums Kind nicht streiten muss, sei es Sorgerecht, Unterhalt oder Umgang aber manchmal gibt einem der ehem. Partner nur Rätsel auf mit dem Verhalten was er/sie nach der Trennung an den Tag legt.


    Liebe Grüße
    Doris

  • Weiss denn jemand wie das umgesetzt wird?


    Gilt das nun für alle Kinder in Deutschland wo die Mutter die alleinige Sorge hat (z.b. seid einigen Jahren) oder für alle Kids die ab jetzt geboren werden wo die Eltern nicht verheiratet sind?


    Ich steig da nicht so ganz dran lang tut mir leid



  • KV muss bei allem Zustimmen wenn es aufschiebbare oder vorhersehbare Ärztliche Behandlung ist.
    Bei jeder Anmeldung (Kita, Schule, Wohnung) muss KV zustimmen.
    Du bist verpflichtet diese Unterschrift einzuholen.
    Gibt er sie nicht dann kannst Du die Unterschrift ersetzen lassen wenn ein Gericht die Notwendigkeit sieht.

  • Ist denn eine Impfung eine ärztliche Behandlung?


    Und: Ich habe meinen Kleinen ja schon mal letztes Jahr im KiGa angemeldet (Voranmeldung) und vorsichtshalber gefragt, ob die Unterschrift des KV bei der richtigen Anmeldung notwendig sei, und sie sagten mir ganz klar nein.


    Was denn nun?


    Gibt es da vllt. § dazu?

  • Weiss denn jemand wie das umgesetzt wird?


    Gilt das nun für alle Kinder in Deutschland wo die Mutter die alleinige Sorge hat (z.b. seid einigen Jahren) oder für alle Kids die ab jetzt geboren werden wo die Eltern nicht verheiratet sind?


    Ich steig da nicht so ganz dran lang tut mir leid


    Im Moment sieht es für mich nach einer Antragslösung aus.
    Wer will, kann beantragen.


    Interessant ist: Nicht nur das GSR soll Mann beantragen können, sondern auch leichter das ASR.


    Man darf gespannt sein...



    *edit*

    Ist denn eine Impfung eine ärztliche Behandlung?


    Und: Ich habe meinen Kleinen ja schon mal letztes Jahr im KiGa angemeldet (Voranmeldung) und vorsichtshalber gefragt, ob die Unterschrift des KV bei der richtigen Anmeldung notwendig sei, und sie sagten mir ganz klar nein.


    Impfen ist noch Auslegungssache. Da wird von Gericht zu Gericht verschieden geurteilt.


    Kindergarten ist Alltagssorge. Das entscheidet die betreuende Elternteil ganz alleine - auch wer das Kind holen oder bringen darf.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()


  • Kindergarten ist Alltagssorge. Das entscheidet die betreuende Elternteil ganz alleine - auch wer das Kind holen oder bringen darf.


    Nur bei Normalkindergarten „vor Ort“ im normalen Zeitrahmen. Sonst nicht.
    Dafür gibt es aber auch keine Liste was nun ein Normalkindergarten „vor Ort“ im normalen Zeitrahmen ist.



    http://www.gerichtsentscheidun…ramfromHL=true#focuspoint

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • @Marlene


    danke erstmal


    na da kann ich mich ja jetzt schonmal freuen das ich dann alle Unterschriften die ich später brauche durch das gericht ersetzen lassen muss *ironiemodus aus* wir haben hier nämlich nen Papa den man tausend mal anschreiben kann und nix kommt :kotz

  • Wenn eines Tages einige Unterschriften ersetzt werden mussten, ist er sein Recht schneller los als er Bundesverfassungsgericht buchstabieren kann.

  • * na das ist ja gaaaanz super* ironie off


    bei allem verständnis für umgangselternteile und ledige väter, die unterhalt bezahlen und sich kümmern - und denen gönne ich die gesetzesänderung wirklich von herzen - für all die betreuenden elternteile in diesem forum, die sich seit jahren um jede unterschrift streiten müssen, die unterhaltszahlungen hinterher rennen müssen und fast schon betteln müssen, damit der andere elternteil seiner umgangspflicht nachkommt und und und ist dieses urteil ein schlag ins gesicht....


    vor dem hintergrund meiner eigenen geschichte bin ich grad völlig fassungslos und könnte :kotz

    Einmal editiert, zuletzt von phoenix1311 ()

  • Ich habe mir keine Gedanken übers Impfen gemacht, da diese Entscheidungen der KV auch vor der Trennung komplett mir "übertrug".


    Im Klartext: Der KV hat sich um Nichts gekümmert und sich auch für Nichts interessiert, was seinen Sohn betraf.


    Und ausserdem kann man ja nicht einfach mit dem Impfen aufhören (Wiederholungsimpfungen)?


    Was sind Nicht-Normal-Kindergärten? :frag


    Ich habe Krümel an einem "normalen" um die Ecke angemeldet.


    Sorry, weiche vom Thema GS ab...

  • KV muss bei allem Zustimmen wenn es aufschiebbare oder vorhersehbare Ärztliche Behandlung ist.
    Bei jeder Anmeldung (Kita, Schule, Wohnung) muss KV zustimmen.
    Du bist verpflichtet diese Unterschrift einzuholen.
    Gibt er sie nicht dann kannst Du die Unterschrift ersetzen lassen wenn ein Gericht die Notwendigkeit sieht.


    Gibt es ein besseres Argument GEGEN das gemeinsame Sorgerecht ?
    Streuner

  • Hi,

    für all die betreuenden elternteile in diesem forum, die sich seit jahren um jede unterschrift streiten müssen, die unterhaltszahlungen hinterher rennen müssen und fast schon betteln müssen, damit der andere elternteil seiner umgangspflicht nachkommt und und und ist dieses urteil ein schlag ins gesicht....

    Ja und .... hätte ich kein GSR gehabt, so wäre ich jetzt kein betreuender ET. Dafür durfte ich Ehegattenunterhalt blechen :kotz


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.