Beistandsschaft auflösen? Was kommt dann?

  • Tach,


    ich bin ernsthaft am Überlegen die Beistandschaft beim JA aufzulösen. Kurzer Hintergrund: Der KV zahlt seit Anfang 2009 nicht mehr und hat auch vorher eher niedliche Summen an das JA überwiesen. Da er Freiberufler ist muss man ganz offen sagen: das wird auch nichts mehr. Nachdem ihm das JA Ende letzten Jahres auf die Füße gestiegen ist, und er schlicht nicht erreichbar, vielleicht auch nicht mehr unter der Adresse wohnhaft war, hatten sie im Juni die Faxen dick und haben Strafanzeige gestellt. Ergänzend muss man sagen das der KV nach letztem Stand 600 km entfernt wohnt. Wer mir dafür die Beine brechen will: Der KV war einverstanden damit ;).
    Der Kontakt belief sich auf Geschenke 2x im Jahr inkl. Karte. Leider hat der KV nie angerufen, und ist auch nicht ans Telefon wenn wir ihn mal anrufen wollten damit Sohn Danke für die Geschenke kann.


    Tja. Nun gibt es einige Episoden im Leben mit meinem Sohn die in mir den Eindruck erwecken, es wäre dringend nötig den KV aus der Versenkung zu erheben und sei es nur indem ich die Strafanzeige zurückziehe, falls das überhaupt geht. Die beiden haben sich das letzte Mal vor etwa 6 Jahren gesehen, da war Sohn 2 Jahre und er erinnert sich auch daran. Es geht Söhnchen nicht schlecht oder so, aber er ist mir ein bißchen zu "abgebrüht". Bspw. sind wir vor einigen Jahren spazieren gegangen und sehen eine tote Maus. Wir stehen da und trauern angemessen um das arme Vieh. Er guckt sich das eine Weile an und sagt: "War nur eine Papa-Maus." :hä. Damit hat sich das für ihn erledigt gehabt, Papa-Mäuse sind halt nicht wichtig. Und mit einer Freundin hatte ich unlängst telefoniert und zu ihr gemeint, der Vater wäre "untergetaucht". Da hat Sohn spitzohrig wie er ist mitbekommen und mich ein paar Stunden eher neugierig, als betroffen gefragt, ob sein Vater ertrunken wäre :batsch. Eben haben wir auch einen Film gesehen (FSK6, Wasserdrache osä.) wo der Vater nicht mehr aus dem Krieg zurück kam - Naja, der ist halt tot.


    Oh Mann. Ich find das hart. Er ist sonst nie so, eher ein Sensibelchen, wenn auch mit typisch "männlicher" Abgebrühtheit wenn es darum geht, Salami vom süssen Schweinchen zu essen. Aber das geht mir dann langsam zu weit. Er hat seinen Vater lieb, irgendwie, aber er ist ihm auch piepegal. Tja, wo soll es auch herkommen? Ich meine, er hat seine festen männlichen Bezugsperson in Opa, Onkel, männlichen guten Freunden von mir und! einen Klassenlehrer habe ich auch noch für ihn aufgetan.
    Aber so kann das ja nicht weitergehen. Ist das nicht unnormal für einen 8-jährigen?


    Wie dem auch sei: Ich dachte, ich ziehe die Beistandschaft zurück und hoffentlich die Strafanzeige(?). Das einzige was ich will sind eben die jährlichen Titel, damit festgehalten wird, wieviel der Vater eigentlich schuldig wäre. Das ich das Geld niemals zu sehen bekomme, ist mir ohnehin klar, eher würde sich der Vater von einer Brücke werfen. Aber wenigstens soll Sohn was in der Hand haben, falls er selbst nochmal die Mühe auf sich nehmen will. Wer weiß vielleicht liegen sie sich in 10 Jahren heulend in den Armen und Vater bezahlt ihm Wohnung, Studium, Auto und ein Pony. Alles schon vorgekommen :frag. Was ich mir erhoffe? Na, wenigstens eine Adresse wo Sohn seine Vatertagsbilder hinschicken kann.


    Wie sieht das denn aus, dann muss ich zum Anwalt und wer bezahlt den? Ich habe zwar eine RS, aber die übernehmen standardmäßig nicht die Kosten in Familienrechtsfragen. Kann man die Strafanzeige überhaupt rückgangig machen? Er schuldet ja auch dem JA noch Geld für UVG.


    Hm, naja, vielleicht ist der Zug auch einfach abgefahren.... :Hm

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  • Das einzige was ich will sind eben die jährlichen Titel, damit festgehalten wird, wieviel der Vater eigentlich schuldig wäre.


    Man benötigt i.d.R. keine jährichen Titel.


    Ein (der erste ) Titel ist gültig, bis zur Abänderungsklage(sofern es sich um einen Dynamischen Titel handelt

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • .. eine Strafanzeige kann man immer zurückziehen, leider endet damit das Strafverfahren in den meisten Fällen, auch bei Unterhaltspflichtverletzung nicht, da bei Bekanntwerden der Anzeige die Staatsanwaltschaft von Amts wegen vorzugehen hat.


    ... wenn ein Unterhaltstitel vorhanden ist, gilt dieser jedenfalls bis zur Volljährigkeit des Kindes. Eine Neuberechnung und Neutitulierung kann bei Änderung des Unterhalts von Gesetzes wegen vorgenommen werden -üblicherweise alle 2 Jahre-. Bei Beistandschaft sollte der Beistand/das Jugendamt dafür sorgen. Mit Volljährigkeit wird der/die Titel dann dem Kind ausgehändigt und er muss sich um seine Rechte kümmern. Wer weiß, vielleicht erbt Papa ja mal ;)

  • hier hast du informationen zur verjährung des unterhalts:


    http://www.rechtsanwalt-news.d…rjaehrung-und-verwirkung/


    wenn es dem vater um eine verjährung des unterhalts geht, dann könnte das der grund sein, warum er untergetaucht ist
    (und sich nicht um seinen sohn kümmert ) :hae:


    glaubst du, dass er eurem sohn ein gutes vorbild ist :hae:


    kann/will er ihm in seinem kummer helfen?


    wenn du uvg bekommst, darfst du sicher nicht auf den unterhalt verzichten :hae:


    vielleicht suchst du erstmal psychologische hilfe für euren sohn (eine trennungsgruppe) ? :winken:

  • Ich glaube nicht, dass eine Beziehung zwischen Sohn und Vater entsteht, wenn von Dir die Beistandschaft gekündigt wird. Das sind gute Wünsche für deinen Sohn, die Du da hast. Aber die Realität sieht doch deutlich anders aus, oder?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Welchen Vorteil hätte das Kind von der Beendigung der Beistandschaft?



    Die Sache mit der Papa-Maus kann übrigens auch in harmonischen Zwei-Eltern-Familien passieren. Viele Kinder sehen nun mal einen wichtigeren Elternteil im Alltag. Diesen zu verlieren stellen sie sich furchtbar vor und haben auch Angst davor. Im Leben Deines Kindes ist das nun mal der weibliche Elternteil. Man darf Worte nicht auf die Goldwaage legen.


    Der Kleine wird älter werden und geht dann sicher anders an die Sache ran. Vielleicht wird er ja sogar eines Tages selbst aktiv.

  • Erstmal Danke für die Meinungen :-).


    Ja, es ist nicht garantiert das er überhaupt auftaucht, wenn ich die Beistandsschaft auflöse. Ich wüßte auch nicht wie er das mitbekommen sollte, wenn er nicht erreichbar ist. Und an vergangene Schulden kann ich ohnehin nichts ändern: Er "schuldet" der Arge ja auch noch Geld für die ersten Jahre, nehme ich an. Da hätte ich auch wenig gegen machen können.


    Ich finds nur so gruselig, weil normalerweise ist mein Sohn nicht so. Das ist ein ganz Lieber, sagt mir auch jeder. Kümmert sich seit 6 Jahren um seinen "Mini-Hund"-Stofftier, will seine Legosteine für seine Kinder aufheben, bringt mir Haferschleim an die Couch, wenn ich krank bin, hat eine feine Antenne für seine Mitmenschen, haut niemanden, tierlieb usw.


    Wegen dem Vater: Ich denke das würde anfangs schon toll, das ist ein Vater zum "angeben". Die ersten Lebensjahre im Ausland aufgewachsen, fährt immer noch oft an exotische Orte, manchmal auch mit einem extra umgebauten Jeep der per Container eingeschifft wird und dann querfeldein durch Australien etc. und besitzt ein halbes Segelboot. Da bin ich richtig langweilig dagegen, ich fahr nur Fahrrad und hab nicht so tolle Geschichten mit Krokodilen zu erzählen :(
    Aber wenn er sich nicht wesentlich geändert hat, würden spätestens in der Pubertät die Fetzen fliegen. Wenn jemand nicht so will wie er möchte, flippt er übelst aus hab ja meine Erfahrung damit, ebenso sein damaliger Mitbewohner. Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein sind ausbaufähig. Wie man merkt.


    Wenn ich das richtig lese, verjähren titulierte Unterhaltsansprüche schon nach 4 Jahren? Das ist ja praktisch, ein Wunder das überhaupt noch jemand Unterhalt zahlt :kopf. Muß er davon in Kenntnis gesetzt werden? Sonst muss er ja noch 18-8+4=14 Jahre wegbleiben, falls Sohn nicht studiert?
    Oh Mann, was eine Chose, das ist alles so klassisch, wo bin ich da nur reingeraten :lach?


    Ja, erben wird Papa mal, seine Familie ist recht vermögend. Deshalb können die mich nicht leiden, wenigstens seine Mutter denkt, ich hätte mir mit Absicht ein Kind "anhängen" lassen :angry. Oder der KV hat es ihr eingeredet, keine Ahnung.


    Na, wir fahren nächste Woche erstmal in den Urlaub. Da hab ich noch genug Zeit zum grübeln.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Unterhaltsansprüche verjähren nach vier Jahren, wenn Du die Unterhaltsforderung nicht stellst. Der Unterhaltspflichtige kann dann davon ausgehen, dass Du den Unterhalt nicht brauchst. Da aber der Unterhaltspflichtige nicht greifbar ist und sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, bleibt auch die Unterhaltsfrage schwebend. Hast Du jemals eine Zahlungsaufforderung geschickt? Ggfls an die Adresse der Eltern? Und auch eine Anzeige gegen den Unterhaltspflichtigen weist nach, dass Du mitnichten auf den Unterhalt verzichtest.
    Entsprechend verjährt die Unterhaltspflicht frühestens dreißig Jahre nach dem 18. Geburtstag des Kindes. Und das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige bei Anzeige an den Kanthaken genommen wird, wenn er sich an der Grenze oder sonstwo ausweisen muss.
    Wäre übrigens der einfachste Weg, seine Adresse zu erfahren ...


    Deutlich gesagt: Kein Erbarmen zeigen. Nicht dann, wenn anscheinend genug finanzielle Mittel vorhanden sind.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • mir hat man auf dem Jugendamt erklärt, dass der KV einmal jährlich angschrieben wird(sowie eine Adresse bekannt ist),
    damit nichts verjährt.


    Am meisten Kummer machte mir dass meine Tochter vielleicht mal später für ihn aufkommen muss, wenn
    er mal im Pflegeheim ist - obwohl er nie gezahlt hat.
    Hierzu konnte mich die Beistandschaft aber beruhigen, weil wir aufgrund der Tätigkeiten des Jugendamtes dokumentiert
    haben, dass er nie bezahlt hat. Aus diesem Grund habe ich die Unterstützung des Jugendamtes gerne angenommen.
    Ich sehe eigentlich nur Vorteile darin.

    Einmal editiert, zuletzt von Tofine ()

  • mir hat man auf dem Jugendamt erklärt, dass der KV einmal jährlich angschrieben wird(sowie eine Adresse bekannt ist),
    damit nichts verjährt.


    das jährliche anschreiben hemmt aber nur die verjährung, wenn er auch reagiert und die forderung damit sozusagen "bestätigt".
    wenn er sich "totstellt" und nicht antwortet, dann läuft die verjährung :winken:
    (deshalb ist -schlimmstenfalls -eine anzeige auch wichtig, der schritt davor ist- soweit ich weiss-
    ein mahnbescheid, bzw. gerichtsvollzieher)
    nur schreiben, auf die ex nicht reagiert, hemmen keine verjährung:


    http://www.rechtslexikon-onlin…mung_der_Verjaehrung.html


    :winken:

  • Tja, wer hätte gedacht das das so "einfach" ist :hae:. Einfach in dem Sinne, das es einfach ist :-), aber er vermutlich die EU nicht mehr verlassen kann. Und das für 225,- Lappen monatlich, was ein Dödel, das wärs mir nicht wert. Da hat ihm irgendjemand einen Tip gegeben, der ist in Rechtsfragen noch unbeleckter als ich.


    Naja, ich laß das weiterlaufen. Der Erfolg ist fragwürdig. Und schicke den Großeltern weiter Fotos, die können sie ja weiterreichen. Und hoffe irgendwie darauf, das die sich erweichen lassen, ihn irgendwann zu unterstützen, wenn es nötig ist. Uni oder so. Ja, ich weiß es ist albern sich JETZT schon deswegen einen Kopf zu machen, aber dank der Bologna-Reform ist es mit nebenher jobben für Studis auch nicht mehr leicht wie anno dazumal. Alles andere schaffen wir schon, aber wie sollte ich das noch bezahlen :ohnmacht:?

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()


  • Das Schreiben des Jugendamtes ist ein Mahnbescheid. Ein "totstellen" leitet nicht die Verjährung ein, wenn das Schreiben nachweislich den Empfänger erreicht hat (Einschreiben). Flüchtet der in Verzug gesetzte Schuldner ohne Hinterlassung einer Adresse, stoppt dies ggfls. die Verjährung. Bei Unterhalt setzt eh alles monatlich neu ein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.