Beiträge von jaso

    ..in Bezug auf dich sicherlich, immer für 6 Monate nach dem Gewaltschutzgesetz, in Bezug auf das Kind ist, wenn da nichts vorgefallen ist, sicherlich kaum möglich, denn du kannst letztlich dem EX nicht vorschreiben, wie er das Umgangsrecht gestaltet.

    Hallo,


    eine Umgangspflegerin wurde anscheinend vom Gericht eingesetzt um deinem EX das Umgangsrecht zu ermöglichen. Wahrscheinlich hat es da früher wohl -vielleicht aus verständlichen Gründen von dir veranlasst- da Probleme gegeben. Für das OLG hat es wohl gute Gründe gegeben, dir das alleinige SO zuzusprechen, dennoch bleibt das Umgangsrecht.


    Du solltest die Fragen der Umgangsrechtspflegerin nicht überbewerten. Wenn du in Urlaub fährst, kann, wenn du dann nicht da bist auch kein Umgangsrecht stattfinden z.B.


    Dein EX hat neben dem Umgangsrecht auch das Recht auf Information, daher die Zeugniskopie.


    Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist und der EX Interesse an seinem Kind zeigt, wirst du das UR auch zulassen müssen.


    Alles Gute
    Jaso

    .. ich habe den Threat nicht komplett gelesen, entschuldigt, wenn ich vielleicht etwas wiederhole. Ich finde den Vorschlag vollkommen ok. Aus der Sicht des Kindes besteht ein Anspruch auf beide Elternteile, punktum. Dies davon abhängig zu machen, dass eine Eheschließung Voraussetzung dafür ist, dass das Kind 2 oder nur eine Sorgeberechtigte hat, ist lediglich dem Umstand zu verdanken, dass der Gesetzgeber die Ehe als Form des geschlechtlichen Zusammenlebens bevorzugt. Elternschaft muss davon abgekoppelt werden, was in finanzieller Hinsicht der Gesetzgeber schon von allem Anfang an richtig erkannt hat :D. Gesellschaftliche Veränderungen insbes. die Akzeptanz von Lebensgemeinschaften in der Gesellschaft sollten mal auch gesetzgeberisch umgesetzt werden. Dies gilt auch für das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind aus einer solchen Partnerschaft. Tatsächlich wird sich dann nichts wesentliches ändern. Das gerichtlich durchsetzbare Ausschlussprinzip, auch einzelner Rechte soll ja bleiben.

    .. eine Strafanzeige kann man immer zurückziehen, leider endet damit das Strafverfahren in den meisten Fällen, auch bei Unterhaltspflichtverletzung nicht, da bei Bekanntwerden der Anzeige die Staatsanwaltschaft von Amts wegen vorzugehen hat.


    ... wenn ein Unterhaltstitel vorhanden ist, gilt dieser jedenfalls bis zur Volljährigkeit des Kindes. Eine Neuberechnung und Neutitulierung kann bei Änderung des Unterhalts von Gesetzes wegen vorgenommen werden -üblicherweise alle 2 Jahre-. Bei Beistandschaft sollte der Beistand/das Jugendamt dafür sorgen. Mit Volljährigkeit wird der/die Titel dann dem Kind ausgehändigt und er muss sich um seine Rechte kümmern. Wer weiß, vielleicht erbt Papa ja mal ;)

    .. da anscheinend dein Mann bereits anwaltlich vertreten ist, würde ich mich auf jeden Fall zunächst einmal von einem Anwalt deines Vertrauens beraten lassen. Ob die Vertretung im Scheidungsverfahren selbst erforderlich ist, ist eine andere Sache. Ob allerdings die Vermögensauseinandersetzung, eventuelle Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsfragen gerecht geklärt werden eine andere.

    Hallo,


    -nicht jeder türkischstämmige Mann ist ein potentieller Kindesentführer
    -nicht jeder türkischstämmige Mann ist ein strenger Religionsausüber
    -nicht jede türkischstämmig/deutsche Beziehung ist nach Trennung von der Religion und/oder Mentalität des türkischstämmigen Partners geprägt


    aber


    -jedes Kind hat Anspruch auf beide Elternteile, so sie existent sind
    -jedes Kind hat auch Anspruch auch auf das Elternteil, das gegenwärtig nicht mit ihm zusammenlebt


    solange


    -eine Kindeswohlgefährdung nicht akut zu befürchten steht.


    Generalisierende Ängste des nicht türkischstämmigen Elternteils sind keine Kindeswohlgefährdung. Ebensowenig die Interpretation von "angemessen" seitens des kindesbetreuenden Elternteils.


    jaso

    .... ich war immer Frau, Muttersein kam dann hinzu und sicherlich ist es mit 18 nicht vorbei. Ich liebe es, wenn er sagt, ich wäre die beste Mom auf der Welt und ich dann schlichtweg "Ja" antworte :lach

    Ich hoffe, du wirst dein Gefühl nie verlieren. Ihr seid nicht Mama mit Kind sondern Mama und Kind. So ein Gefühl macht einiges leichter. Du bist noch bei dir selbst und nicht nur bei deinem Kind. Es finden sich trotz aller Sorgen und Mühen immer wieder Nischen, diesem Gefühl nachzugehen, mögen sie auch noch so klein sein, obwohl mit der Zeit werden sie immer größer. Als mein "Zwerg" zur Welt kam, hab ich entsetztes Erstaunen gesehen, als ich Roaming-In ablehnte mit dem Argument, das ist für lange Zeit meine letzte Auszeit, Roaming-In hab ich ja dann 18 Jahre. Nun wird diese Phase in etwas mehr als einem halben Jahr vorbei sein. Ich bin immer noch ich für mich und er ist halt er, und zusammen da ist auch was und es ist gut so. Klar gab es dazwischen viele Schwierigkeiten und auch phasenweise ein schlechtes Gewissen, aber ich denke das ist nicht nur bei AEs so, es gehört einfach dazu.


    Such dir deine Nischen, du findest sicherlich immer wieder welche*tippgeb.

    ...wozu UVG, wenn der KV sich den KU doch leisten kann, wozu Bafög, wenn der KV sich den BU doch leisten kann. Dazu noch Kindergeld. BU ist nicht unbedingt nur dann angesagt, wenn man rund um die Uhr sich um das Kind kümmert. Man kann dabei auch studieren.


    Bafög und UVG sind doch immer erst an 2. Stelle angesagt. Soll doch der Vater erstmal zahlen.


    @ iceshine, wie würdest du entscheiden, wenn die beiden geschieden wären?

    Angesichts der Probleme, die häufig schon bei einer einfachen Trennung von Paaren bei den Kindern auftreten, halte ich die Möglichkeit des später möglichen unsteten "Umherwanderns" für vernachlässigbar. Es geht wohl auch nicht um die Verlagerung des Lebensmittelpunkts von Sohnemann sondern darum, dass angesichts der vielen denkmöglichen Schwierigkeiten bei der Ausgangssituation es doch alles funktionieren kann.
    Meinen Glückwunsch für die gegenseitige Toleranz, dem Verständnis, dem Respekt untereinander und dem "ja für das Kind" aller beteiligten Bezugspersonen. Ich hoffe, es wird in Zukunft so bleiben.


    jaso

    Hallo,
    ein Unterhaltstitel ist abänderbar. Der KV ist verpflichtet alles zu tun, um seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Also muss er nachweisen, was er alles tut um einen Vollzeitjob zu bekommen. Macht er das nicht oder nicht ausreichend, bleibt nur der Gang zum Gericht. Sollte er er aber nachvollziehbare Gründe wird es wohl beim UHV bleiben.


    Viel Glück
    Jaso

    ...huch, meinereiner Zwerg, mittlerweile ganze 17 Lenze jung hatte da irgendwie nie Probleme. Gebadet hatter gerne, heutzutage wird geduscht, im Schnitt so 2x pro Tag. Dufttechnisch -ich bin allergisch gegen bestimmt Düfte, insbesondere gegen eine bestimmte Deomarke- konnte ich ihn reduzieren, nachdem ich ihm die Auswirkungen in meinem Gesicht gezeigt hab. Aber wieso nur bezieht sich die Reinlichkeit ausschließlich auf den eigenen Körper? Die Spur der Kleidungsstücke und Handtücher zwischen Bad und seinem Zimmer, die vor sich hinmüffelnden benutzten Teller und Tasen, die leeren Pizzakartons, leeren Tetrapacks mit Resten diverser Flüssigkeiten, versifften Rucksäcken.... und all das selbst wenn Mädelsbesuch ansteht... also das kann ich nicht ganz nachvollziehen *seufz

    Der Sohnemann ist 18 Jahre, er ist kein Kind mehr, also ist das Jugendamt nicht zuständig und wird für ihn nichts mehr tun.


    Lösung:
    1. Amtsgericht Beratungshilfeschein besorgen
    2. nach einem Anwalt oder Anwältin in der Nähe -entweder Fachanwalt für Familienrecht oder mit Schwerpunkt Familienrecht, oder Unterhalt oder ähnliches googlen.
    3. dort anrufen und Termin ausmachen.
    4. 10 Euro und den Beratungshilfeschein mitnehmen


    der/die macht dann schon.


    Gruß jaso


    P.S. Dem Vater kann anderswie wohl nicht geholfen werden ;)

    Hallo,


    bei all dem Gefühlschaos und den Gründen für deinen Herzenswunsch, du solltest dir überlegen, was die Taufe eigentlich bedeutet. Das ist eben nicht ein Familienfest, ein Gerangel um wer wird Pate wird, sondern einzig und alleine die Aufnahme des Täuflings in die christliche Gemeinschaft. Es ist sicherlich ein besonderes Ereignis innerhalb der Familie und wohl auch im Freundeskreis. Die Entscheidung, wer Pate werden soll triffst du alleine. Ich habe meinen Sohn -ich bin immer noch evangelisch und werde dies auch bleiben- zunächst überhaupt nicht taufen lassen. Er hat einen katholischen Kindergarten besucht und ab und zu den evangelischen Kindergottesdienst, ganz einfach nur um die Sache mit Gott und so.. kennenzulernen. Mit 5 Jahren entsprach ich seinem Wunsch sich taufen zu lassen. Die Patin war eine Freundin, katholisch, alles kein Problem. Als innerhalb der Familie der Wunsch nach weiteren Paten, Onkel und Tanten meines Sohnes aufkam, habe ich die Frage nach dem "warum" gestellt. Nachdem mir niemand die Frage ausreichend beantworten konnte, blieb es dabei. Du solltest, wenn du tatsächlich die Aufnahme deines Kindes in die christliche Gemeinschaft wünschst, es umsetzen, so wie du dir vorstellst, dass dein Kind dies wünschen würde. Andere Diskussionen würde ich gar nicht zulassen. Die Kirche und der Gottesdienst sind immer öffentlich. Da kann dir niemand verbieten daran teilzunehmen.


    Ich denke, du wirst die richtigen Entscheidungen für dein Kind treffen.

    ...lass ihn ziehen, wenn er es denn so will, ich finde für die Kinder einfach tragisch.


    Die erforderlichen Unterschriften kannste dir über das Familiengericht besorgen, notfalls sogar mit einer sog. öffentlichen Zustellung, wenn er -nachweisbar- unbekannt verzogen ist. Ob er weiterhin Unterhalt zahlen wird, wird die Zeit zeigen und wenn nicht, hmm, hängt davon ab, ob zum einen die neue Anschrift bekannt und ein deutscher Unterhaltstitel am neuen Auslandswohnsitz auch vollstreckt werden kann, jedenfalls alles äußerst kompliziert und langwierig.


    Alles hinter sich zu lassen und auszuwandern ist ein Ding, seine Kinder im Stich zu lassen, übel.

    ..als nicht Leistungsfähiger erbringst du Unterhalt bereits dadurch, dass sie in deinem Haus wohnt. Vor die Türe setzen geht wohl nicht so einfach, das Haus war ja wohl die Ehewohnung. Du kannst ja auch wieder einziehen, Zimmer gerecht aufteilen, Küchenschränke und Kühlschrankfächer verteilen, ob ihr das auf Dauer gefällt?????

    ...es ist ganz einfach. Zu dem Termin musst du nur, wenn du eine persönliche Ladung zu dem Termin beim BGH bekommst. Dein RA hat dir den Termin nur mitgeteilt, er kann nicht laden.


    Persönlich würde ich mir allerdings einen solchen Termin nicht entgehen lassen. Wer kommt schon mal zu einem Termin beim BGH.