Es ist etwas brenzlig, das ich nun hier um Rat frage.
Es geht um Geldgeschenke bei ALG 2 Bezug.
Ich kenne mich mit ALG 2 recht gut aus, und weiß, das man nur 50€ Bargeld im Jahr anrechnungsfrei geschenkt bekommen darf.
Da wir bald umziehen, hat sich meine Tochter zu ihrem Geburtstag neue Möbel gewünscht (Schrank und PC Tisch). Da die Summe für einen Schenker zu hoch war, haben ihr Dad und ich gesagt....lass Dir Geld schenken, und kaufe davon Möbel.
Allerdings haben wir aufgrund der Lieferzeiten...die Möbel schon vor 3 Wochen bestellt, mußte Vorrauszahlung geleistet werden, wofür der Vater eintrat. Er hat also bestellt und überwiesen, mit dem Vermerk: Keine Sachgeschenke dieses Jahr von Omas, Opas, Paten....sondern bares, und dann überweist Du mir das was Du erhalten hast zurück, den Rest zahlen Mutter und ich drauf.
Soweit ist alles ja ganz einfach. Aber als meine Tochter am letzten Samstag dann (während ich am Decke streichen war) zu mir sagte: Ich zahle nun das Geld auf mein Konto ein, sagte ich ja mach das...und ich zeige Dir dann Montag, wie Du überweist....
Tja....nun fiel es mir aber wie Schuppen von den Augen....ich muß Folgeantrag stellen nächsten Monat....
Sicherlich gibt es Probleme, weil aufmal 165€ auf ihr Konto eingezahlt wurden.:(
Ich ärgere mich, nein, ich will den Staat nicht bes....aber wenn die sich mit den Tatsachen, so wie es ist, (zweckbestimmte Geldzuwendung etc. ) nicht zufrieden geben, dann hätten Oma und Opa auch gleich das Geld dem Kreis in die Hand drücken können.
Was meint ihr, was passieren wird?
PS: Bevor nun gleich sinnlos mit Betrug gerudert wird o.ä....bitte erstmal nachdenken, ob Ihr Euren Kindern geschenktes Geld vorenthalten würdet