er arbeitet ich hartz 4 zusammen ziehn ? muss er für mich un dmeine kinder aufkommen?

  • es gibt eine Übergangszeit - ich galube 6-Monate bis zu 1 Jahr - das müßtest du nachlesen.
    Aber dann - JA - das Zauebrwort heißt "Bedarfsgemeinschaft".
    Auf jeden Fall, kundig machen und alle Veränderungen der ARGE melden.
    Sollte sein Einkommen nicht reichen für 4 Personen - neue Anträge stellen.

  • at lena


    Dies Probejahr wird aber nicht überall anerkannt.


    Sobald kinder im Spiel sind, auch wenns nicht die eigenen sind - ist das nämlich schwierig.


    Sobald sich der lebensgefährte mit um die Kinder kümmert gilt man als BG - das hab ich auch alles schon durch.


    Ist leider alles nicht so einfach

  • Hab neuerdings auch gehört das eine Lebensgemeinschaft unter unverheiratet zustande kommt die nicht zusammen wohnen.
    Habs auch erst nicht geglaubt aber sowas gibts wirklich. :hae:
    Ist aber eher einen Seltenfall.

  • Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen


    * länger als ein Jahr zusammenleben,
    * mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    * Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    * befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    zu punkt 3. Zu versuchen dem amt klar zu machen , dass sich der partner nicht mit um die kinder kümmert - das ist nämlich sehr schwer.


    zu punkt 4. Sobald nachweislich kontobuchungen von dem konto des partners auf das andere konto gehen - ist man so eine gemeinschaft.


    Ihr könnt probieren durch zu bekommen das ihr es eben nicht seit - drück euch die daumen

  • Also ich kann nur aus unserer Erfahrung sprechen und da war es eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. dein Freund muß für dich und die Kinder mit auskommen. Auch wenn ihr nicht verheiratet seit. Reicht sein Einkommen nicht für euch vier, so habt ihr die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, sowie ergänzende Sozialleistungen.


    Ist alles nicht so einfach und wirklich blöd gerade für den Partner der arbeitet, aber so ist es leider. Dafür darf er aber die Kinder mit auf der Lohnsteuerkarte eintragen, auch wenn ihr noch nicht verheiratet seit.

  • hallo,


    ja darf er, wenn du keinen sozialversicherungspflichtigen job hast, bei dem du deine lohnsteuerkarte brauchst.


    ich gehe mal davon aus, daß du beide vollen kinderfreibeträge hast, da die väter deiner kinder ja keinen unterhalt zahlen.


    so kann dein lebensgefährt also 2kinderfreibeträge auf die karte nehmen.


    solltet ihr heiraten, ist es so, daß dein mann dann die 2vollen kinderfreibeträge auf die karte nimmt, wenn du lohnsteuerklasse VI nimmst. denn bei der VI gibt´s keine freibeträge. das hab ich grad durch...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Huhu,


    dein LG soll mal mit seinem Steuerberater reden, die Versorgung von dir und deinen Kindern kann er auch als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) absetzen (er ist zwar deinen Kindern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet, aber über das SGB II doch dazu gezwungen)... Details weiß der StB.
    Die Arge wird sicher vom ersten Tag an von einer BG ausgehen, Ausnahmen gibt es da nur mit viel Glück und einem sehr netten oder nicht richtig eingearbeiteten Sachbearbeiter.
    Denk dran, dass bei Eheschließung ggf. auch der UHV wegfällt.


    LG
    qc

  • danke netti nein getrennte konten sin dvorhanden aber wie soll ich den beweisen das er sich nicht um die kinder kümmert?????


    Das wirst Du kaum können wenn Du zeitgleich beim Jugendamt eine Urkunde hinterlegst, dass dieser Mann im Falle Deines Ablebens sich um die Kinder kümmern soll. (siehe anderer Thread)

  • Habe das ganze gerade frisch hinter mir.
    Bin auch mama mit zwei Kindern und bin mit meinem freund zusammen gezogen und jetzt bekomme ich nichts mehr von der arge.
    Kindergeld, Kindesunterhalt und Einkommen vom freund mehr gibts nicht.