Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung.....wurde eingeführt, mit dem Hintergrund, den Paaren, die arbeiten, und aufgrund des weniger Einkommens durch eine Schwangerschaft "entgegenzukommen"...und das war der Hauptgrund der Einführung des Elterngeldes....
Ich finde es da nicht wirklich tragisch, arbeitslose, und ALG 2 Empfänger ohne Erwerbseinkommen diese Leistungen nicht zukommen zu lassen....sofern es dann auch "nur" Hausfrauen beträfe
So, und was machen dann die schwangeren die nur arbeitslos werden weil während ihrer Schwangerschaft der arbeitsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird?
Angenommen ich würde jetzt schwanger werden, würde mein Vertrag genau 1 Monat vor Geburt auslaufen.
Ich hab dann zwar gearbeitet während der SS aber mein Elterngeld bekomm ich nicht weil ich ja AL bin. Das der Vertrag verlängert werden würde wenn keine Schwangerschaft vorliegen würde is dann ja egal.