Freiberufliche Mitarbeiterin

  • Hallo,


    wer kennt sich mit freier Mitarbeiter aus? Brauche ich dazu ein Gewerbe oder nicht? Was muss ich beachten?


    Wäre dankbar für evtl. Erfahrungsberichte.



    Gruß


    Angelz

    Glaube an Liebe,Wunder und Glück; schaue nach vorn und niemals zurück.
    Tu was du willst und steh dazu, denn dieses Leben, dass lebst nur du!!
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    :sonne

  • Hallo,


    kommt drauf an, in welchem Bereich. Beispielsweise als freie Mitarbeiter für eine Versicherung brauchst Du meines Wissens eine (ohne Gewähr).


    In anderen unter Umständen nicht (so wie ich ;) )

  • Achso, ok, hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen.


    Es geht um telefonische Dienstleistungen. Aber nicht um Versicherungen.



    Gruß


    Angelz

    Glaube an Liebe,Wunder und Glück; schaue nach vorn und niemals zurück.
    Tu was du willst und steh dazu, denn dieses Leben, dass lebst nur du!!
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    :sonne

  • Und du solltest Dir Gedanken machen um §19 UstG.
    Da darfst DU nicht mehr als den angegeben Betrag verdienen. Brutto.
    Sonst ist Ust-Vorauszahlung fällig.

  • Ok, hört sich kompliziert an, werde mir den Paragraphen mal durchlesen und dann mal überlegen, ob ich das mache.....

    Glaube an Liebe,Wunder und Glück; schaue nach vorn und niemals zurück.
    Tu was du willst und steh dazu, denn dieses Leben, dass lebst nur du!!
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    :sonne

  • Das musst DU sowieso machen denn Du musst ja Steuern bezahlen.
    Das Finanzamt wird dich anschreibe u.s.w.
    Im ersten Jahr darfst Du nicht über 17500€ kommen.
    Im 2. Jahr nicht mehr als 50000 wenn Du im ersten nicht mehr als 17500 hattest.
    Weiters musst DU dir über Rechnungen Gedanken machen. Da gibt es Formerfordernisse.
    Gewerbeschein kostet so um die 30€.
    Gem. §19 UstG. als Kleinunternehmer darfst Du keine Mwst: auswerfen.
    Das macht dich auch billiger. Deshalb die Grenze und weil Vorauszahlung ein Kredit an den Staat bedeutet.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()