Betreuung wären der Ferien ??

  • Hallo Zusammmen !!


    Kann mir jemand sagen wie die Betreuung von Kindern währen der Ferien geregelt ist ? Gibt es zufällig schwarz auf weiß etwas wo drin steht, dass sich beide Eltern wärend der Ferien die Betreuung teilen sollen bzw. müssen ? Ich habe bald 3 Wochen Urlaub, natürlich in den Ferien. Mein Ex hat mir aber gesagt, dass er nur eine Woche nimmt, denn er sieht es ja auch nicht ein weiter wie bisher zu machen.
    Er zahlt keinen Cent für sie, und ich dumme Kuh habe ihn immer noch nicht verpfiffen. Und jetzt macht er noch ärger mit den Ferien.


    Viele Grüße

  • Was meinst Du mit "verpfiffen"? Entweder Du forderst Kindesunterhalt oder eben nicht. Das ist Deine Entscheidung.


    Nein, es gibt keine Verpflichtung zum Umgang. Du musst die Ferienbetreuung dann wohl selbst organisieren.

  • O.K.
    Wie sieht es denn aus mit den Wochenenden ? Ist denn das wenigstens gesetzlich geregelt, oder hat meine Tochter einfach Pech gehabt, wenn ihr Vater leiber mit seienr Neuen und ihrem Kind unterwegs ist.
    Kann ich auf die zwei Wochenenden im Monat bestehen ??
    In dem Vergangenem Jahr war sie die Wochenenden immer bei mir, dafür aber hat sie zwei Wochen im Monat bei ihm geschlafen.Wie gesagt nur geschlafen - 19:30 uhr bis 6:30 Uhr, da habe ich sie abgeholt nach der Arbeit.( deswegen gab es auch kein Unterhalt für sie) Ab Juli ändert sich alles, da er zu seiner Freundin zieht - das habe ich gestern erfahren.
    Es ist alles ziemlich kompliziert und momentan auch vieles durcheinander bei mir.

  • Rein gesetzlich besteht die Möglichkeit, das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern einzuklagen.


    Klagt der Umgangselternteil das ein, wird dem (meistens vollkommen zu Recht) notfalls mit Zwangsgeld stattgegeben.
    Wenn die betreuenden Elternteile den Umgangselternteil verklagen heißt es "sorry, man kann ihn nicht zwingen"

  • Tja, und die Kids leiden ...


    ...ein Umgangselternteil, der zum Umgang mit seinem Kind gezwungen wird, bringt aber auch nichts..u da leidet das kind dann wohl genauso...


    Manchmal ist es halt wie es ist...


    Nimms hin, arrangiere dich damit und gut ist...alles andere ist vergebene Liebesmühe...

  • Du hast keine rechtliche Möglichkeit den Kindesvater zu seinem "Glück zu zwingen". So hart es auch für dich und insbesondere für das Kind ist, wenn er nicht will, dann will er halt nicht..........

  • Ich habe damals die Umgangsregelung, Wochenenden und Ferienzeiten, über meine Anwältin regeln lassen. Das fnktionort bei uns ganz gut. Mein Sohn ist die eine Woche Freitags 4 Stunden beim Vater und die nächste Woche Von Samstag bis Sonntag beim Vater. In den Ferien ist er ab Ostermontag eine Wochen beim Vater, im Sommer ist er 2 Wochen beim Vater (aber auch nur innerhalb der letzten 3 Ferienwochen, vom KV so gewünscht) und in den Herbstferien ist er eine Woche nach Absprache beim Vater.
    Da ich selber ja auch Arbeite ist diese schriftliche Regelung, wo KV das auch immer nachlesen kann, sehr vorteilhaft.
    Natürlich könnte KV den Sohnemann zwischendurch auch besuchen, das kam aber noch nicht vor.


    Lass dir vom Anwalt bei der Umgangsregelung helfen.