gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo zusammen, mein Sohn wurde im Februar 2009 geboren. KV und ich waren weder verheiratet noch verlobt. Ich habe das alleinige Sorgerecht, der KV hat die Vaterschaft Anfang 2010 anerkannt. Gilt nach den neuesten Rechtssprechungen nunmehr plötzlich das gemeinsame Sorgerecht? Er behauptet nämlich, dass wir nach den neuesten Gerichtsurteilen des europ. Gerichtshofes nun automatisch ein gemeinsame Sorgerecht hätten und so musste ich ihn neulich fragen, ob wir in den urlaub fahren dürfen. Als ich das verweigerte, meinte er nur: "hoffentlich nicht ins Ausland." Denn wenn ich mit meinem Sohn ins Ausland reisen würde, wäre er zustimmungsplichtig. Ich fiel aus allen Wolken - ist das wirklich so?? Danke für die Hilfe!!



    Gruß, sansiba

  • Ihr habt KEIN GSR ... darüber gibt es bisher noch keine andere gesetzliche Regelung,...kommen wird sie aber hoffentlich noch und das auch hoffentlich bald...


    Aber davon abgesehen, besteht keine wirkliche Verpflichtung, dem anderen Sorgeberechtigten mitzuteilen, oder gar um Erlaubnis zu fragen, ob man dort hin, oder dort hin in Urlaub fahren kann u darf...
    Das hat mit dem Sr auch nichts zu tun.....



    Gehts aber in ein Krisegebiet, wie z.B. Afgahnistan, dann könnte hier der andere SR-Berechtigte intervenieren...u das dann letztendlich auch wohl mit Erfolg...


    Ohne SR geht das allerdings nicht...

  • hallo, nein es ist nicht so. du hast das alleinige sorgerecht! und automatisch geht da gar nichts, zumindest jetzt noch nicht.


    lg

  • Na das is ja´n Heini sollte mal besser zuhören


    Und was ist sie dann jetzt???


    Sie wußte es ja auch nicht, hat dann wohl auch nicht besser zugehört :scared:scared:pfeif:pfeif