Hallo zusammen, mein Sohn wurde im Februar 2009 geboren. KV und ich waren weder verheiratet noch verlobt. Ich habe das alleinige Sorgerecht, der KV hat die Vaterschaft Anfang 2010 anerkannt. Gilt nach den neuesten Rechtssprechungen nunmehr plötzlich das gemeinsame Sorgerecht? Er behauptet nämlich, dass wir nach den neuesten Gerichtsurteilen des europ. Gerichtshofes nun automatisch ein gemeinsame Sorgerecht hätten und so musste ich ihn neulich fragen, ob wir in den urlaub fahren dürfen. Als ich das verweigerte, meinte er nur: "hoffentlich nicht ins Ausland." Denn wenn ich mit meinem Sohn ins Ausland reisen würde, wäre er zustimmungsplichtig. Ich fiel aus allen Wolken - ist das wirklich so?? Danke für die Hilfe!!
Gruß, sansiba