HU HU Schwanger Elterngeld????

  • Guten morgen an Alle,


    so jetzt bin ich Schwanger und mich interessieren einige Sachen. Also ich bin Berufstätig und habe einen 400 .- (Putzstelle). Wie ist es mit dem Elterngeld wann muß ich das beantragen was ist mit meiner Putzstelle. Kann ich während der Elternzeit auf 400.- Euro arbeiten? Wird das mit angerechnet??

    Liebe Grüße


    Spiel :strahlen


    :wink Das Leben ist zur kurz um darüber nach zu Denken. :tanz

  • Das Elterngeld bekommst du erst, wenn das Kind geboren wurde.
    Bei einem 400.- Job wirst du den Mindestsatz von 300.- bekommen. Ich weiß zwar, dass es auch eine Sonderregelung für Geringverdiener gibt, aber ich glaube, dass ist für die ab 401.- Arbeiter.
    Es ist möglich, dass du dir zum Elterngeld etwas dazu verdienst, allerdings darf das nicht über eine 30h-Woche hinaus gehen, was bei einem 400.- wohl nicht der Fall sein wird. ;) Das Geld, dass du verdienst, wird in deinem Fall wohl nicht angerechnet.


    Hier: http://www.reer.de/index.php/c…benjob-oder-Teilzeit.html hast du mehr Infos.

    Einmal editiert, zuletzt von prickly_rose ()

  • Dank für die Antwort. Aber ich habe mich da einwenig falsch ausgedrückt.
    Also ich habe eine Teilzeitstelle im Büro mit 20 Stunde die Woche (Monat 80 Stunde) zusätzlich habe ich noch eine Putzstelle wo ich 200 Euro im Monat dazu verdiene. Meine Frage war wird mir das Geld an dem Elterngeld angerechnet???


    Ich glaube das ist so besser erklärt....


    Vielen Dank

    Liebe Grüße


    Spiel :strahlen


    :wink Das Leben ist zur kurz um darüber nach zu Denken. :tanz

  • Du bekommst 67 % deines fehlenden Einkommens. http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do
    Z.B. Jetzt 1.000 € netto plus 200 € Job = 1.200 € netto.
    In der Elternzeit nur der 420 € Job - also bekommst du nur das Elterngeld für die fehlenden 1000 € - ca. 600-650 € plus die 200 € aus
    deinem Nebenjob.


    Beispiel
    650 € Elterngeld
    200 € Nebenjob
    164 € Kindergeld
    117 € Unterhaltsvorschuß falls der Papa nicht zahlt, sonst Seite 6 Zahlbeträge http://www.vamv-berlin.de/download/DT_Stand_01_01_2010.pdf
    ggfls. noch Betreuungsunterhalt für dich