Brauche dringend einen Rat..Streit mit der KM

  • Hallo zusammen


    Ich hoffeIhr könnt mir bei einem Sehr grossen Problem helfen



    Es geht um folgendes :


    Mein Sohn ist seit 3 Monaten in einer Heiltherapäutischen Behandlung wegen dem Enkoten...jetzt am We hatte meine Ex und ich einen Mega streit und jetzt möchte sie das unser Sohn nicht mehr die therapie macht..das es in ihren Augen komplett schief läuft...obwohl sich das Einkoten um 95 % verbesser hat bzw verschwunden ist..Jetzt zu meiner frage...Wir habe beide das GSR und musste beide unteschreiben...aber jetzt will sie das er nicht mehr dahin geht...ich aber schon...morgen währe wieder eine Sitzung...da sie es nicht mehr will würde ich es machen...


    DARF ich hin trotz ihr äusserung ihn zur Therapie bringen...es ist aber nicht schrieftliches?????????


    Vielen Dank für eure hilfe


    VD Kleinerlord

  • So was ähnliches habe ich durch.


    Ja, Du darfst das Kind hinbringen. Da der Therapeut nichts vom Verbot weiß, darf er weiter therapieren.
    Besteht die Mutter auch gegenüber dem Heilpädagogen auf Abbruch würde ich darauf bestehen, dass sie ihr Verbot schriftlich ausspricht.


    Falls Du die Weiterführung der Therapie möchtest, kannst Du dann klagen auf z.B. Ersetzung ihrer Unterschrift zur Weiterführung bzw. Übertragung der Gesundheitsfürsorge.


    Da das Kind von der Therapie profiert und es sich um eine laufende Maßnahme handelt müsste die Mutter schon sehr klug argumentieren, damit sie ihr Ziel erreicht.

  • Bei wem lebt denn das Kind?



    *edit* Hab nachgelesen. Das Kind lebt bei Dir. Beantrage per Einstweiliger Anordnung die Ersetzung ihrer Zustimmung zur Therapie wahlweise die alleinige Gesundheitsfürsorge.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Therapie weiterhin wahrnehmen und gut ist es...


    Wenn sie schon das abbrechen will, weil ihr beide Streit hattet, dann ist das eh schon daneben, weil sie nicht dich damit straft sondern das Kind..


    Also ruhig die Therapie wahrnehmen und damit wars das erstmal...


    Kind lebt bei dir?
    Dann hast du doch eh die Alltagssorge, auch wenn die Therapie zur Gesundheitssorge gehört, so hat sie sich ja für die Therapie ausgesprochen, u da du den Alltaghsentscheid hast, u siehst wie die Therapie anschlägt, kannst du auch das erstmal ruhigem Gewissens weiterführen..
    Wenn Abbruch, sollte sie das begründen u das schriftlich..
    Und dann notfalls JA u RA einschalten...
    Aber ich denk das wird eh nicht nötig sein...

  • Da dein Sohn bei dir Lebt, weiter machen.
    Egal, wenn sie Stress macht soll sie dich halt verklagen.
    Da dein Kind davon profitiert, bekommst du eh recht.

  • Naja. Der andere Elternteil ist ja davon überzeugt, dass die Therapie schadet. Ein Richter wird das nur sehr schwer überprüfen können, und dann mit 1000 Gutachten. Bruchstelle ist der Therapeut. Zieht der mit, dann ist alles klar. Verweigert er die Weiterbehandlung, dann solltest Du diese "Kündigung" schriftlich erbitten und einen Eilantrag bei Gericht stellen. Doof ist und bleibt es. Der Streit geht sicherlich in der Kinderseele genau an die verletzte Stelle...


    :tuschel Meine Ex ist bei Kindertherapien immer dann ausgestiegen, wenn sie ins Blickfeld des Therapeuten geriet. Sobald nur der zarte Hinweis kam, Ex könnte Auslöser sein oder solle etwas in ihrem Verhalten umstellen, wurde die Therapie (versucht zu) beenden. Anscheinend ein klassisches Muster. :tuschel

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja klassisches Muster. Weswegen ich auch diverse Erfahrungen damit gemacht habe.


    Es ist so: Was denn nun genau die Gesundheitsfürsorge betrifft und was die Alltagssorge ist in den letzten Jahren zunehmend schwammiger geworden.
    Wenn ein gemeinsam sorgeberechtigter Elternteil den Abbruch der Therapie verlangt, kann der Therapeut weitermachen und ist sogar im Großen und Ganzen rechtssicher. Aber nur weil es eine laufende Therapie ist, der schon mal zugestimmt wurde. Trotz allem kann der Therapeut mächtigen Ärger bei seiner vorgesetzten Kammer kriegen. Dort kann sich nämlich jeder beschweren und der Therapeut muss Stellung nehmen. Das alles ist Verwaltungsaufwand und gewissermaßen auch eine Beeinträchtigung vom guten Ruf. Weswegen nur noch wenige Therapeuten dieses Risiko auf sich nehmen. Vor allem da man ja auch nicht weiß, ob die diesbezügliche Rechtsprechnung nich noch engmaschiger definiert wird in den nächsten Jahren.


    Deswegen ist der Weg über Nummer Sicher meiner Meinung (und Erfahrung) nach der bessere für alle Beteiligten: Eilantrag vor Gericht.


    Begründung: Es handelt sich um eine laufende Maßnahme, die bereits Erfolge zeigt und die nun mal nicht beendet ist. Die Eltern sind uneinig über die Weiterführung, weswegen darum gebeten wird, die Gesundheitsfürsorge auf einen der beiden Elternteile zu übertragen - sinnigerweise auf denjenigen bei dem das Kind nun mal lebt.