ich weiß nicht mehr weiter! ich habe angst...

  • Habe doch versucht, dass ohne JA zu klären. Sicher kann er Termine absagen, falls da was zwischen kommt. Was wirklich wichtig ist. Aber ich glaube, wenn Freunde anrufen und Fragen ob er mit nach Holland fährt oder irgendwelche Leute die Drogen haben wollen, dass ist kein Grund den Besuchstermin ab zu sagen oder? Das habe ich ihm schon gesagt und er meinte, dass er schließlich Geld verdienen muss. Er ist 28 und so langsam muss er doch sein Gehirn einschalten oder?

  • ich hatte mal ne Nachbarin die alleine lebte mit ihrem Kind und der Typ ähnlihc drauf war. Als mir das Theater dann zuviel war nebendran bin ich mit 2 freunden zu ihm und habs ihm sauber erklärt in SEINER Sprache:
    -Klar
    -Deutlich
    -Konsequenzen
    - und dass es sehr weht tun wird wenn ich irgendwas am Kind oder der Frau seh................


    Die junkies überschätzen sich gerne und ab und an muss ein Betonblock auf die Strasse! Man kann nicht immer das michele mit sich machen lassen und vernünftig argumentieren.


    wie gesagt, is wohl kein Mittel, da hats geholfen!

  • Eine einstweilige verfügung für dich, sicher mit dem hintergrund, das dein ex es zu unterlassen hat, dir ständnig zu drohen, zu beschimpfen etc. Dies schliesst nicht unbedingt (kommt auf die formulierung des antages an) kontakt zu dir aus und wäre eine maßnahme, ihn naja zu maßregeln damit er sich korrekt dir gegenüber verhält.
    Die einstweilige verfügung ist rechtwirksam sofern der ex nicht einspruch (in einem gewissen zeitrahmen) einlegt. Tut er das, gehts vor gericht, wo aussagen und beweise beider nochmals geprüft werden und ein dann erneutes urteil zu deinen gunsten fällt oder die einstweilige verfügung, zu gunsten des ex wieder aufgehoben wird.
    Daher beweise, beweise, beweise!
    Mit dem lütten hat diese ev nichts zu tun. Hier geht es allein um den umgang zweier erwachsener miteinander.

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • Lass Dich nicht verunsichern.
    Sollte ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erfolgen,dann sind die Kinder somit auch einbezogen.
    Dann muss das Jugendamt oder das Familiengericht handeln. Es gibt leider soviele unterschiedliche Urteile,das man nie vorrausagen kann ,wie alles ausgeht,betreffend der Kinder.


    vorsicht! §3 gewaltschutz per einstweiliger verfügung für SIE ist auch wirklich personenbezogen und wirkt sich nicht auf kids oder umgang aus. da ist schon so mancher hier einem irrtum aufgesessen:-)
    allerdings kann man mit der einstweiligen verfügung durch aus die hilfe des jugendamt intensiver einfordern da in der ev ja möglicher weise drin stehen wird das ein kontaktverbot zwischen kv und km untersagt ist.


    bei einstweiliger verfügung bitte beachten: nicht zurücklehnen, sondern weiter beweise sammeln. der kv kann fristgerecht einspruch einlegen. steht aussage gegen aussage...und du kannst nix belegen, ist die ev im hauptsacheverfahren dann futsch.

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • das thema habe ich auch gerade. mir ist geraten worden eine einstweilige verfügung zu erwirken, d.h. er darf dich dann nicht mehr kontaktieren.....wenn dir damit geholfen wäre, ist das eine gute sache.


    lg


    stephanie fischer

  • Die TS ist seit 2011 nicht mehr aktiv, der Thread ist von 2010. :brille

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.