Hallo,
ich bin neu hier, bin seit Ende Februar frisch gebackene Mama von einer Tochter, allein erziehend.
Habe auch schon so einige Probleme, wo ich hoffe, Hilfe zu finden.
Kurz zu meiner Situation. Die Schwangerschaft kam für den KV so überraschend, dass er sich erst einmal aus dem Staub gemacht hat, wir haben noch nicht zusammen gewohnt. Nachdem er 3 Monate gebraucht hat, sich mit der Situation abzufinden, hat er wieder den Kontakt zu mir aufgenommen und war ab dem Zeitpunkt für mich da.
Trotzdem habe ich es vorgezogen erst einmal allein zu bleiben, um mir sein Verhalten erst einmal weiterhin anzuschauen.
Jetzt meine Frage, ich bekomme Unterstützung zum Elterngeld, momentan drängt mich das Amt eine Vaterschaftsanerkennung zu bringen, da mein Freund nicht um die Ecke wohnt und arbeitet und nur die Wochenenden kommt, stellt sich das mit den Behörden ziemlich schwierig dar. Er hat zum 1.3. eine neue Stelle angefangen und logischerweise kann er nicht gleich Urlaub beantragen, dass er mit mir die Behördengänge erledigen kann. Prinzipiell würde er eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
Die Behörde hat mir jetzt eine Frist gesetzt und mich an meine Mitwirkungspflicht aufmerksam gemacht. Hat jemand Erfahrung, ob die Behörde wirklich sofort eine Leistungssperre verhängt, auch wenn dann nicht mehr gewährleistet ist, dass man sein Leben bestreiten kann?
Ich möchte natürlich verhindern, dass die Behörde meinen Freund anschreibt, weil diese Schreiben gleich den Eindruck erwecken, man würde über Gericht gehen und es entstehen natürlich extra Kosten, die dem KV zu Lasten gelegt werden. Also wie soll ich mich der Behörde am besten verhalten, dass ich so lange einen Aufschub erhalte, bis mein Freund Urlaub einreichen kann.
Ich hoffe jemand kann mir helfen, der Erfahrung hat.
Hasebaer