Neu hier und ratlos

  • Hallo,


    ich bin neu hier, bin seit Ende Februar frisch gebackene Mama von einer Tochter, allein erziehend.
    Habe auch schon so einige Probleme, wo ich hoffe, Hilfe zu finden.
    Kurz zu meiner Situation. Die Schwangerschaft kam für den KV so überraschend, dass er sich erst einmal aus dem Staub gemacht hat, wir haben noch nicht zusammen gewohnt. Nachdem er 3 Monate gebraucht hat, sich mit der Situation abzufinden, hat er wieder den Kontakt zu mir aufgenommen und war ab dem Zeitpunkt für mich da.
    Trotzdem habe ich es vorgezogen erst einmal allein zu bleiben, um mir sein Verhalten erst einmal weiterhin anzuschauen.
    Jetzt meine Frage, ich bekomme Unterstützung zum Elterngeld, momentan drängt mich das Amt eine Vaterschaftsanerkennung zu bringen, da mein Freund nicht um die Ecke wohnt und arbeitet und nur die Wochenenden kommt, stellt sich das mit den Behörden ziemlich schwierig dar. Er hat zum 1.3. eine neue Stelle angefangen und logischerweise kann er nicht gleich Urlaub beantragen, dass er mit mir die Behördengänge erledigen kann. Prinzipiell würde er eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
    Die Behörde hat mir jetzt eine Frist gesetzt und mich an meine Mitwirkungspflicht aufmerksam gemacht. Hat jemand Erfahrung, ob die Behörde wirklich sofort eine Leistungssperre verhängt, auch wenn dann nicht mehr gewährleistet ist, dass man sein Leben bestreiten kann?
    Ich möchte natürlich verhindern, dass die Behörde meinen Freund anschreibt, weil diese Schreiben gleich den Eindruck erwecken, man würde über Gericht gehen und es entstehen natürlich extra Kosten, die dem KV zu Lasten gelegt werden. Also wie soll ich mich der Behörde am besten verhalten, dass ich so lange einen Aufschub erhalte, bis mein Freund Urlaub einreichen kann.


    Ich hoffe jemand kann mir helfen, der Erfahrung hat.


    Hasebaer

  • Vaterschaftsanerkennung war bei mir eine unproblematische Sache (wir waren da noch nicht verheiratet und sie war "nur" schwanger). Auf dem Standesamt gab es einen Vordruck, den ich dann unterschrieben und ihr mitgebracht habe. Den Vordruck gibt es sicher auch auf deinem Standesamt oder beim JA. Den kann er z.B. bei dir unterschreiben oder du schickst den ihm zum Unterschreiben. Elternschaft ist halt am Anfang mit Bürokratie verbunden, auch bei vollzähligen Paaren.

  • Hallo Hasebaer,


    :welcome


    Ja, die Behörde kann dir die Leistungen kürzen, wenn du die Frist nicht einhältst.
    Und ja, die Behörde (Arge?) wird deinen Freund anschreiben - wieso auch nicht?


    Was du tun kannst:
    Du gibst ihn als Vater an und beantragst Unterhaltsvorschuss. Vom Jugendamt läßt du dir dies bestätigen.
    Den Vater informierst du, schickst ihm mit einem freundlichen Brief (Kopie für die Behörde) die entsprechenden Formulare zu, mit der Bitte diese bis zum xx.xx.xx unterschrieben zurück zu senden.
    Die Kopie des Briefes und die Bestätigung vom JA gibst du an die Behörde weiter und läßt dir dort den Empfang auf Kopien für dich bestätigen...


    Viele Grüße
    maschenka

  • da mein Freund nicht um die Ecke wohnt und arbeitet und nur die Wochenenden kommt, stellt sich das mit den Behörden ziemlich schwierig dar.

    Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch bei z.B. jedem anderem JA möglich. Der Gesetzgeber fordert lediglich ein persönliches Erscheinen. Es sollte ihm also möglich sein eine Behörde in seiner Nähe aufzusuchen, die das nötige Formular vorhält (ggf. per Fax von deinem JA) und dort seine Unterschrift zu lassen.


    Volker

  • Ich möchte natürlich verhindern, dass die Behörde meinen Freund anschreibt, weil diese Schreiben gleich den Eindruck erwecken, man würde über Gericht gehen und es entstehen natürlich extra Kosten, die dem KV zu Lasten gelegt werden. Also wie soll ich mich der Behörde am besten verhalten, dass ich so lange einen Aufschub erhalte, bis mein Freund Urlaub einreichen kann.


    "Den Eindruck erwecken" .... Ja redet Ihr denn nicht miteinander, wenn Ihr Euch an den Wochenenden seht?


    Es ist so:
    Es ist Aufgabe der Behörde, zu prüfen, ob jemand anderes als der Steuerzahler für Dich und das Kind zumindest teilweise aufkommen könnte. Da liegt es natürlich nahe, an den Vater des Kindes heranzutreten.


    Zur Mitwirkung bist Du natürlich verpflichtet. Du möchtest ja was von denen, nicht andersrum.

  • Hallo Hasebaer,



    Prinzipiell würde er eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.


    ist vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. ( Bitte beinhaltet keinerlei Kritik )


    Bekennt er sich zur Vaterschaft?
    Ist er bereit bzw. in der wirtschaftlichen Situation den entsprechenden Unterhalt zu zahlen?


    Dann kann er dies doch ganz einfach tun und entsprechendes Dir schriftlich bestätigen.
    Auch kann das zum Wohnort des KV gehörende JA ihm bei der Berechnung des Unterhaltes behilflich sein und bestätigen, dass das der entsprechende
    Unterhalt ist, den er entsprechend seines Einkommens erbringen kann.


    Und schon sind alle Deine / Eure Probleme gelöst.
    Zur Vaterschaftsanerkennung haben andere ja schon alles gesagt.


    LG WEE

  • Hallo,


    von mir ein herzliches :welcome bei uns im Forum. Ich hoffe, Du fühlst Dich wohl bei uns :-) .
    Um Dir den Einstieg ins Forum zu erleichtern, haben wir die Möglichkeit einer Patenschaft eingeführt. Genauere Infos darüber findest Du hier.


    Wenn Du also gerne einen Paten haben möchtest, sei so lieb und schreib mir kurz eine Private Nachricht (PN), ich kümmere mich dann um alles Weitere.

  • herzlich :welcome erst mal bei uns.





    hmm mich mahct eins stutzig.


    kann er nicht oder will er nicht? sorry aber ich denke mal bei so wichtigen sachen kann man schon mal schauen das man freibekommt. jeden tag mal bissel länger arbeiten (rausarbeiten) und dann geht das schon! er brauch ja nicht tagelang frei.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Hallo,
    das ging ja flott, danke für die vielen Antworten.
    Das ich dieses Formular ihn zum Unterschreiben am Wochenende vorlege, habe ich mir auch schon gedacht, würde aber nicht gehen, da das Jugendamt bzw. Meldeamt bestätigt, dass die Geburtsurkunde vom KV vorlag, also kann ich nicht einfach ein Formular mit nach Hause nehmen. Der Tipp mit dem JA an seiner Arbeitsstelle ist gut, ich dachte nur immer, dass ich auch mit dabei sein muß, ich muß doch als Sorgeberechtigte mein Einverständnis geben, dass er als Vater eingetragen wird, sonst kann doch jeder auf die Behörde gehen und sich als Vater für ein Kind eintragen lassen. Oder ist das falsch?
    Zu dem Thema, dass er mal ein paar Stunden jeden Tag einarbeitet, ist leider nicht so, er arbeitet in einer Spedition, wo er die Woche über unterwegs ist, meistens im Ausland. Hat also keinen Bürojob, wo er mal eine Stunde dranhängt und an einem anderen Tag eher gehen darf.


    LG Hasebaer

  • Jeder Mann :brille kann eine Vaterschaft anerkennen.
    Ob diese Anerkennung dann von der Mutter anerkannt wird ist wieder etwas anderes.


    Das spielt ja aber in deinem Fall keine Rolle...


    Volker