ALG 2 und Unterhalt vom Vater!?!

  • das Geld was Du bekommst Für deine Kinder wird angerechnet beim Amt


    meine Meinung dazu ist das ist eigentlich das Geld für die Kinder und wird vom Amt wieder weggenommen finde ich persönlich nicht ok


    Das Geld, das ich verdiene und den Unterhalt, den ich bekomme ... der wird auch angerechnet vom Amt und wird mir von denen auch wieder weggenommen. Du, das führt so weit, dass ich gar nix von denen kriege! Finde ich persönlich auch nicht okay. So viele AEs kriegen was vom Amt.


    :kopf


    Nochmal ohne Sarkasmus: "Das Amt" greift Dir unter die Arme, weil Du selbst nicht genug erwirtschaftest, um für Dich und Dein Kind sorgen zu können. Wenn einer von Euch beiden nun Einkommen hat, muss das Amt weniger zahlen. Ganz normal. Deswegen hast Du nicht weniger als andere Menschen, die "vom Amt" leben.

  • Ich kann mir gar nicht vorstellen,daß eine kurze Mitteilung,sowie ein angehängter Kontoauszug reichen könnte :hae: . Mal angenommen, ein Unterhaltspflichtiger Elternteil verdient im Grunde recht gut, will dies aber nicht an die grosse Glocke hängen damit der Mindestunterhalt nicht fällig wird. Dann könnte man ja pupplapupp nen Visionsbetrag beim Amt angeben( seht her, ich zahle xyz, lasst mich also in Ruhe) , den man angeblich an Unterhalt zahlt, nur um das Amt "ruhig zu halten" damit dieses nicht die Einkommensnachweise fordert.


    Bei meinem Ex wurden vom Amt nachweise gefordert, allerdings hatte er bis dahin auch noch nix gezahlt. Hm, keine Ahnung wie es gehandhabt wird. Am besten fragste mal beim Amt nach ob denen ein formloses Schreiben samt Kontoauszug reicht oder ob sie noch was anderes brauchen. Dann biste auf der Sicheren Seite

  • Ich kann mir gar nicht vorstellen,daß eine kurze Mitteilung,sowie ein angehängter Kontoauszug reichen könnte :hae:


    Warum nicht? :hae:
    Als der Kv die KU-Zahlung einfach einstellte habe ich das auch so gemacht. Einfach formlos mitgeteilt und später, als UVG durch war, das als Kopie nachgereicht! Ach ja, der KV verdient hier auch recht gut, zahlt aber nicht- und das ist doch das wichtigste bei der ARGE! :tuschel

  • @Preisgarantie


    Ja du könntest recht haben...
    Dann schicken wir einfach die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
    und meine Kontoauszüge dahin und sie werden sich melden wenn ihnen was fehlt...


    :thanks:

  • Warum ich mir das schlecht vorstellen könnte? Hatte ich ja bereits geschrieben ;)

    Mal angenommen, ein Unterhaltspflichtiger Elternteil verdient im Grunde recht gut, will dies aber nicht an die grosse Glocke hängen damit der Mindestunterhalt nicht fällig wird. Dann könnte man ja pupplapupp nen Visionsbetrag beim Amt angeben( seht her, ich zahle xyz, lasst mich also in Ruhe) , den man angeblich an Unterhalt zahlt, nur um das Amt "ruhig zu halten" damit dieses nicht die Einkommensnachweise fordert.

    Geht´s bei der TS darum, UVS zu beantragen oder darum ob ein formloses Schreiben ohne Verdienstnachweise als Info ans Amt reichen würde. So hatte ich das verstanden (falls ich falsch liege, wär´s mir peinlich ;) )

  • Ich kann mir gar nicht vorstellen,daß eine kurze Mitteilung,sowie ein angehängter Kontoauszug reichen könnte


    Doch, denn erstmal geht es um die Mitteilungspflicht von Oljamila, dass sie Unterhalt i.H.v. 150 Euro monatlich für das Kind erhält.



    Sollte die ARGE darüber hinaus etwas wollen, wird sie die Antragsstellerin entsprechend anschreiben. Grundsätzlich ist die ARGE auch garnicht für die Unterhaltsprüfung zuständig, sondern das JA.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • @Preisgarantie


    Ja du könntest recht haben...
    Dann schicken wir einfach die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
    und meine Kontoauszüge dahin und sie werden sich melden wenn ihnen was fehlt...


    :thanks:

    Dann wärste jedenfalls auf der Sicheren Seite. Wie gesagt, beim KV meines Kindes wurde das damals gefordert (aber da zahlte er ja auch noch nicht). Es könnte ja auch sein,das es in Eurem Falle anders läuft. Ich will mich da gar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen ;)

  • Rovena: mit solchen Hinweisen und Ratschlägen die du gibst, wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig. Wenn deine Freundin erwischt wird, dann wird ihr ein BG drei Jahre rückwirkend unterstellt. Lass das mal an die falschen Stellen kommen. Sie wäre nicht der erste Fall bei dem so etwas schief gehen könnte.
    Im obigen Fall könnte bei regelmäßiger Anwesenheit des Kv mind. entschieden werden das der Alleinerziehendenmehrbedarf wegfällt, da der Kv vor Ort ist und auch in der Wohnung nächtigt. Alles schon vorgekommen, alles schon so entschieden worden.
    Ein Zahnbürstengesetz :) gabs doch eigentlich auch nie.

  • mit solchen Hinweisen und Ratschlägen die du gibst, wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig. Wenn deine Freundin erwischt wird, dann wird ihr ein BG drei Jahre rückwirkend unterstellt. Lass das mal an die falschen Stellen kommen. Sie wäre nicht der erste Fall bei dem so etwas schief gehen könnte.


    Das ist kein Ratschlag, sondern leider Realität. und es ist keine Freundin von mir, nur eine Bekannte. Was da läuft finde ich persönlich äußerst ätzend, ändert aber nichts daran, dass es rechtens ist. (Es wurde schon an die "falsche Stelle" gemeldet.).


    Und nein, offiziell gabs das "Zahnbürstengesetz" nicht, trotzdem war es vor ALG II so, dass bei vorhandensein einer Zahnbürste vermutet wurde, dass der andere dort seinen Lebensmittelpunkt hat und folglich mit zur Zahlung herangezogen werden konnte. Genau das gibt es eben seit einigen Jahren eben nicht mehr.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich will ja nicht stänkern- aber, wenn der KV zwei bis dreimal die Woche da ist, dann könnte (Vorsicht! Konjunktiv) der Alleinerziehend Zuschlag wegfallen....
    Hat nix mit KU zu tun- nur mal so am Rande bemerkt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • @Luchsi


    Fänd ich zwar mehr als ungerecht weil er in der Regel vor 20 Uhr nicht da ist, aber selbst wenn es so wäre kann ich es nicht ändern.


    Ich "erziehe" die Kinder, und das allein weil er eben arbeitet und wie schon geschrieben nur spät da ist...


    Ich empfinde es nicht als Stänkern sondern als einen weiteren Gedankengang.


    Einen angenehmen Abend noch

  • 1. sozialbetrug würde ich vorsichtig sein, gerade die arge ist da inzwischen seeeeehr vorsichtig
    2. schwarzarbeit würde ich nicht öffentlich erwähnen

  • Ich "erziehe" die Kinder, und das allein weil er eben arbeitet und wie schon geschrieben nur spät da ist...


    wie in den meisten "Standartfamilien" halt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • 1. sozialbetrug würde ich vorsichtig sein, gerade die arge ist da inzwischen seeeeehr vorsichtig


    Wieso sozialbetrug? Wenn es ein normaler Freund wäre, und nicht gleichzeitig der Vater des Kindes, der ab udn an mal da übernachtet käme doch auch niemand auf die Idee, nach Betrug zu schreien. und er zahlt Unterhalt für das Kind, der ja auch gemeldet werden soll. ( darum geht es hier ja). Der Alleinerziehendenzuschlag unterscheidet nicht zwischen KV und anderem Erwachsenen.
    Er unterscheidet nur zwischen: erzieht das Kind alleine ( was sie ja durch die eigene Wohnung tut, egal, ob KV oder ein anderer Erwachsener da ab und an übernachtet oder nicht), oder eben nicht.


    Da würde ich eher das, was meine Bekannte tut darunter packen. Und auch da konnte die ARGE nichts machen, weil er eben eine eigene Wohnung hat.


    2. schwarzarbeit würde ich nicht öffentlich erwähnen


    Hab ich die Stelle mit der Schwarzarbeit verpasst? Da steht, dass er viel arbeitet, aber nichts von schwarz. Es gibt auch Jobs, in denen man malocht ohne Ende und trotzdem wenig Netto hat.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • @paulaken
    Wer redet von Schwarz Arbeit?
    Er hat einen Job er bekommt Gehaltsbescheinigungen und verdient so wenig und arbeitet trotzdem wie ein Schwachsinniger..
    Das alles übrigends nur weil er nicht zum Amt will...
    Aber wie bitte kommst du auf Schwarzarbeit????
    Grüße in den Abend

  • Das geht, glaube mir er zahlt eben nur eine ganz kleine Miete und ausser arbeiten tut er nichts...
    Naja hier und da mal was kleines...


    ich denke, das war gemeint mit andeutung der Schwarzarbeit.

  • oh nein so ist das nicht gemeint.... :lach


    hier und da mal was kleines


    war bezogen auf seine Freizeitaktivitäten und nicht auf irgendwelche Jobs.... :kicher


    Kann man super falsch verstehen sehe ich auch gerade


    Es geht um Freizeitaktivitäten!!!!!!!!!!!


    Gruß

  • Lach. Konnte man falsch verstehen. Aber da Du geschrieben hast: Außer arbeiten tut er nichts, ist der folgende Satz grammatikalisch auf das Nichts bezogen und nicht auf die Arbeit. Alles im grünen Bereich ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.