Hallo,
ich bin neu hier, aber habe schon Fragen über Fragen.
Ich fang mal von vorne an:
Ich bin seit mitte letzten Jahres getrennt von meinem Mann. Ich habe zwei Kinder. Aber nur die Kleine ist von meinem Mann. Die Große habe ich in die Ehe mitgebracht und habe für sie auch das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihr Vater kümmert sich nicht und zahlt, wenn er Arbeit hat.
Jetzt zur Problematik:
Am 17.3.10 war Gerichtsverhandlung wegen des Sorgerechts der Kleinen. Ich möchte umziehen, weil ich dann Arbeit habe und die Kinder auch beide gut versorgt sind. (Die Kleine braucht einen speziellen Kindergarten wegen mulipler Dyslalie = Sprachstörung). Diesen Kindergarten habe ich dort gefunden. Auch für Nachmittags dann eine HPT, damit sie dort dann Logopädie und Spieletherapie (braucht sie, weil sie Angstzustände hat) hat.
Mein Ex hat mich bei einem Besuchswochenende ende Januar vor dem Kind geschlagen (es war das erste und bisher einzige mal). Dann anfang März hat er mir versucht das gemeinsame Kind aus den Armen zu reißen und wegzulaufen mit ihr. Klar das die Kleine dadurch Angstzustände bekommt und nicht weiß wie sie das alles verarbeiten soll. Daher habe ich mich um eine Spieletherapie bemüht.
Mein Anwalt hat sofort nach der Aktion von ende Januar das Sorgerecht eingeklagt.
Bei der Verhandlung kam jetzt raus, dass er BEIDE Kinder alle 14 Tage haben darf, von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 17 Uhr. (Er meckerte zwar, aber hat es akzeptiert) und er darf BEIDE Kinder immer die erste Ferienhälfte haben.
Desweiteren wurde mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kleine übertragen. Somit darf ich zwar umziehen, darf aber nicht von dort ohne einverständnis des KV wieder wegziehen. Höchstens in den Ort des KV.
Das Sorgerecht für die Kleine bleibt geteilt und (weil er ja Antrag auf das Sorgerecht der Großen gestellt hat, woher er die Idee hat weiß ich nicht, weil er nicht der leibliche Vater ist) für die Große behalte ich das Alleinige Sorgerecht und alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er darf sie nur auch sehen, weil er für die Kleine der soziale Vater ist (er kennt sie, seit sie 4 Monate alt ist).
Dieses Urteil hat ihm nicht gepasst. Er wird in Berufung gehen. Er möchte die Kleine in ein Sprachheilzentrum stecken ( von montag bis freitag wäre sie dann dort) und die große von seiner mutter betreuen lassen (der frau wurden die kinder früher auch entzogen, ausserdem ist sie alki und kettenraucher).
Jetzt der Hammer: Da er ja jetzt nicht mehr nur 4 km zu den kindern fährt, sondern nach dem umzug einfacher weg schon 56 km sind, möchte er durch das Besuchsrecht und die halben ferien die hälfte des Kindergeldes und die hälfte des Unterhalts haben.
An sich wäre das kein Problem für mich, wenn er denn seinen Pflichten dann nachkommen würde.
Die kleine muss auch in den Ferien zur Logo und Ergo. Die wäre dann an meinem Wohnort. Da will er aber nicht hin. Er müsste aber auch die Hälfte der Klamotten und Schuhe und andere notwendige MAterialien für die Kinder besorgen. Das soll aber auch ich machen. Er will das geld nur, damit er sich die km leisten kann um die kinder zu holen und zu bringen. den rest soll ich weiterhin finanzieren.
Ja wie soll ich das denn machen??
Hat jemand eine ahnung ob er das so machen kann, ohne das er eine seiner Pflichten, wie oben genannt, erfüllt???? Geht sowas überhaupt???
Er will mich nur finanziell ruinieren. Damit ich nicht mehr fähig bin die kinder zu ernähren und gut zu behandeln. Er will das Sorgerecht für beide und mir damit weh tun.
Das schlimmste ist aber: er ist bis september 2010 auf Bewährung wegen Körperverletzung. ich habe ihn wegen Körperverletzung angezeigt. Ich weiß nicht ob er dann noch ins gefängnis muss. Keien ahnung. Aber wie kann man einem Aggressiven Mann zwei Kinder überlassen??? Ich versteh langsam die Welt nicht mehr!
Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte.
Gruß
NegusNegest