Unterhalt von selbständigem KV

  • Guten Morgen!
    Ich habe nun schon überall gesucht, aber so wirklich was gefunden habe ich leider nicht.
    Weiß jemand von Euch, welches Einkommen zugrunde gelegt wird, wenn der KV sich selbständig macht?
    Überall lese ich was von Einkommen der letzten drei Jahre, aber wie ist es, wenn er sich jetzt erst selbständig gemacht hat?
    Ein paar Details:
    Trennung April 2009
    KV bis Ende Juni 2009 erwerbstätig
    KV ab Juli 2009 arbeitslos
    KV ab März 2010 selbständig


    Der KU und TU ist ständig geschrumpft, weil wir uns geeinigt hatten, dass die Unterhaltszahlungen an sein Einkommen angepasst werden. Er meint, dass es ok ist, die Zahlen der Arbeitslosigkeit weiter zugrunde zu legen, weil er ja am Anfang der Selbständigkeit eh nix verdient.


    Kennt sich jemand aus oder hat einen ähnlichen Fall?


    Freue mich auf Antworten.
    Viele Grüße
    Layla

    Einmal editiert, zuletzt von Layla72 ()

  • Wenn vorhanden, der Einkommensteuerbescheid der letzten drei Jahre. Gibt es hier nicht. Also muss er sein derzeitiges Einkommen nachweisen in adäquater Form: Umsatzerklärung und den Steuerbescheid, Kostenrechnung usw. Viel Arbeit für den Unterhaltspflichtigen, aber da muss er durch. So kann man den Unterhalt vorläufig festsetzen und eine regelmäßige Überprüfung anhand der aktuellen Unterlagen vereinbaren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für Deine Antwort Volleybap!
    Meinst Du, er müsste seine monatliche BWA oder GuV vorlegen? Steuerbescheid kommt ja erst viel später. Na, das wird ja sicherlich noch heiter werden....



    Hat vielleicht sonst noch jemand Erfahrungen gemacht mit "frischen" Selbständigen?


    Viele Grüße Layla


    P. S. Volleybap, Deine Sig ist klasse!

  • Sorry, ich bin jetzt überfragt, was genau er da am besten vorlegt. Wichtig vielleicht, ob er monatlich oder dreimonatlich zur Umsatzsteuer veranlagt wird und mit welchem Betrag. Irgendwie muss er glaubhaft ein durchschnittliches monatliches Einkommen belegen.
    Das kann auch eine begründete Schätzung sein. Daraus wird der Unterhalt festgelegt. Und baldmöglichst wird es an den harten Fakten überprüft. Sollte sich herausstellen, das Einkommen war tatsächlich höher, dann stehen Nachforderungen im Raum... So eine sache kann man einvernehmlich klären oder halt via Anwalt, zur Not übers Gericht. Letzteres ist natürlich misslich. Vor allem, wenn sich dann herausstellt, er ist nicht leistungsfähig ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,
    das ist wirklich eine recht schwierige Frage. Ich war selber selbstständig und das Einkommen (also das was zum Leben über bleibt nach Abzug aller Kosten - hier muss allerdings auch eine Förderung berücksichtigt werden von der Arge z.B.) war in den ersten Jahren quasi an der Existenzgrenze. Die GuV ist aussagekräftig. Der Umsatz - Umsatzsteuererklärung etc. dürfte hier nicht relevant sein. Egal ist auch, ob die Ust monatlich oder quartalsweise abgeführt wird. Im ersten Jahr findet die Abführung monatlich statt. Vielleicht nutzt er auch die Kleinunternehmerregelung und führt keine Ust ab. Aber wie gesagt, du willst das Einkommen ermitteln - also den Verdienst.


    Ich denke, es wird schwierig sein. Sollte er jedoch ein lukratives Unternehmen führen - gut für euer Kind! Die meisten Existenzgründer (hab gelesen, dass er das aus Arbeitslosigkeit heraus gemach hat) müssen jeden Cent dreimal umdrehen. Da wird die Berechnung vom Arbeitslosengeld für euch vielleicht noch vorteilhafter als die Berechnung des tatsächlichen Einkommens sein. Ich würde mich hier fachlich beraten lassen und absichern.


    Liebe Grüße Herzblume

  • Danke für deine ausführliche Antwort Herzblume!
    Du hast recht, wenn er sich "arm" rechnet, könnte die Grundlage Arbeitslosengeld "besser" sein.
    Ich bin sehr unsicher, wie ich nun weiter vorgehen soll. Bislang haben wir alles ohne Anwalt regeln können, obwohl ich sicher einige Abstriche gemacht habe.
    Lg Layla

  • Hallo Layla!
    Ich kenne eure Situation und vor allem deinen Ex als Mensch nicht. Für ihn ist es sicher eine neue Chance, er ist motiviert, überzeugt und optimistisch - den Mut bringt nicht jeder auf, sich selbstständig zu machen.


    Aber auch er muss sich bewusst sein, dass er zu KU verpflichtet ist. Das Risiko ist nun einmal da, dass ein Unternehmen nicht mehr rentabel ist aus welchen Gründen auch immer. Die meisten Unternehmer brauchen Startkapital und entscheiden sich für einen Kredit, der pünktlich zurück gezahlt werden muss. Es ist eine hohe Verantwortung, die er aber auch gegenüber seinem Kind hat.


    Die Chance für dein Kind, dass der Papa Unterhalt zahlen kann, ist jedoch wie bei allen anderen gleich. Wäre er in Hartz4 gerutscht, wäre es noch geringer oder gar nichts. Und wo letzten Endes nichts ist, ist nichts "zu holen". Da nutzt dir auch kein Titel oder Rechtsanwalt.


    Ihr werdet wohl nicht drum herum kommen, dem JA oder einem RA regelmäßig die BWA vorzulegen. Du kannst ja schlecht warten, bis der nächste Einkommenssteuerbescheid kommt. Mit dem "Arm rechnen" hast du möglicherweise Recht. Als Unternehmer versuchst du, so wenig Gewerbesteuern wie möglich zu zahlen. Ich weiß hier nicht, ob er den KU in der Est-Erklärung mitanrechnen und steuerlich geltend machen kann. Und selbst wenn, das Geld muss er ja trotzdem erstmal haben.


    Ich wünsch euch alles Gute und deinem Ex viel Glück!


    Liebe Grüße Herzblume