Guten Morgen!
Ich habe nun schon überall gesucht, aber so wirklich was gefunden habe ich leider nicht.
Weiß jemand von Euch, welches Einkommen zugrunde gelegt wird, wenn der KV sich selbständig macht?
Überall lese ich was von Einkommen der letzten drei Jahre, aber wie ist es, wenn er sich jetzt erst selbständig gemacht hat?
Ein paar Details:
Trennung April 2009
KV bis Ende Juni 2009 erwerbstätig
KV ab Juli 2009 arbeitslos
KV ab März 2010 selbständig
Der KU und TU ist ständig geschrumpft, weil wir uns geeinigt hatten, dass die Unterhaltszahlungen an sein Einkommen angepasst werden. Er meint, dass es ok ist, die Zahlen der Arbeitslosigkeit weiter zugrunde zu legen, weil er ja am Anfang der Selbständigkeit eh nix verdient.
Kennt sich jemand aus oder hat einen ähnlichen Fall?
Freue mich auf Antworten.
Viele Grüße
Layla