Tagesmutter Beitrag

  • hallo ich lese hier immer das die tagesmütter vom Jugendamt übernommen werden!
    mir wurde gesagt das es nur für die jenigen sind die bedürftig sind , also Hartz4 a.ä.!
    Ich bekomme kein H4, wenn überhaupt bissel Wohngeld!!!


    Wie sieht das eiegntlich nun aus???


    Danke und liebe Grüße :wink

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • hallo ich lese hier immer das die tagesmütter vom Jugendamt übernommen werden!
    mir wurde gesagt das es nur für die jenigen sind die bedürftig sind , also Hartz4 a.ä.!
    Ich bekomme kein H4, wenn überhaupt bissel Wohngeld!!!


    Wie sieht das eiegntlich nun aus???


    Danke und liebe Grüße :wink


    Wofür brauchen Hartz4 Empfänger eine Tagesmutter :hae: ???


    Also ich kenne es nur so das bei TZ/Fulltime arbeitenden Müttern die Tagesmutter anteilig bezahlt bekommen ab vollen 15Std/wöchentlicher Betr.zeit. Alles was darunter ist muss selbst finanziert werden das übernimmt das JA nicht.


    Die Info habe ich grade vor 4 Wo vom JA bekommen.

  • Wofür brauchen Hartz4 Empfänger eine Tagesmutter ???


    Weil verflixt viele Menschen im Geringverdienerbereich arbeiten. Das heißt, sie bekommen so wenig Lohn für ihre Arbeit, dass sie ergänzende Förderung beantragen müssen.

  • @MarleneE :thanks: sorry das hatte ich natürlich vergessen udn ich weiss was ein Geringverdiener ist ;);) .Meinte natürlich den *klassischen* Hartz4-Empfänger.....

  • In Hessen gibts es dazu eine komplizierte Berechnung - die liegt aber über dem Hartz4 Satz.
    Anträge gibts beim Jugendamt - gilt auch für Kindergartenkosten.


    Beispiel


    Einkommen 1000
    Unterhalt/Vorschuß 133
    Kindergeld 184
    = Gesamteinkommen 1317
    minus 125 Pauschale (Arbeitsweg) = 1192 € Einkommen
    ************************************************
    Kaltmiete 500
    Mutter 718 (Pauschale)
    jedes Kind 252 (Pauschale)
    = 1470 € Einkommengrenze


    Also 1470 €Einkommensgrenze - 1192 € reales Einkommen = 278 € Unterschreitung


    In dem Fall würde es einen Zuschuß bzw. eine Vollkostenerstattung geben.
    Es gibt natürlich viele verschiedene Einkommens- und Ausgabenarten - dies dient nur als Beispiel.


    Als Verweiß steht hier immer Berechnungen der Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII - Berechnung nach § 84,85, 87, 88 SGB XII
    vielleicht hilft das.

  • also ich habe mit allen zusammen knapp 1300€ ( unterhalt, Kindergeld und Lohn)
    Wohngeldbescheid hab ich noch nicht!!!


    würde das sich bei mir lohnen?
    ich arbeite 25std.in der woche und hab ne kaltmiete von 225€ ( + 117 NK)


    danke...

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • Es ist überall unterschiedlich geregelt. Würde mich diesbezüglich mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Die können dir sagen, ob du einen Zuschuss zur Tagespflege bekommst.

  • Ich denke auch dass das überall unterschiedlich gereglet ist.


    Bei uns ist es zwar so, dass das JA die Tagesmutter zahlt, aber man zahlt einen einkommensabhängigen Elternbeitrag genau wie für den Kindergarten. Oder eben auch keinen, wenn man unterhalb der Einkommengrenze liegt. DIE ist in jedem Fall völlig unterschiedlich festgelegt.


    Und man muss natürlich nachweisen, dass man arbeitet und in was für einem Umfang.



    Edit: Wenn man zwei Kinder in der tagespflege, Kindergarten etc. hat zahlt man nur das teurere. Sollte bei uns zwar im Zuge der Sparmaßnahmen gekippt werden ist aber gerade nochmal durchgegangen

  • Hundini


    Es gibt auch hier Ausnahmen. Hier im Ort zahlt man auch nur das teurere Kind und die anderen sind umsonst. Im Nachbarort zahlt man die ersten beiden Kinder und alle weitern sind erst kostenfrei.

  • Mal nur über den Daumen - wenn es das bei euch gibt - hast du eine Chance auf irgendwas (Kiga-Zuchlag/Ergänzendes H4/Wohnegeld oder sonstwas)
    = Gesamteinkommen 1300
    minus 125 Pauschale (Arbeitsweg) = 1175 € Einkommen
    ************************************************
    Kaltmiete 225
    Mutter 718 (Pauschale)
    jedes Kind 252 (Pauschale)
    = 1195 € Einkommengrenze
    Also 1175 €Einkommensgrenze - 1195 € reales Einkommen = 20 € Überschreitung


    davon könntest du aber keinen vollen Tamu/Kiga-Platz bezahlen bzw. vielleicht werden dir noch andere Kosten anerkannt - ich würde alle Anträge probieren -
    und gerade bei den Kiga-Kosten hartnäckig sein - in manchen Behörden "sitzen" die Damen und Herren auf den Anträgen.
    Tante google mit Stadt/Kreisname kann auch oft hilfreich sein....

  • guten morgen,
    also hier in düsseldorf wird das so gemacht,alle haben anrecht auf eine tagesmutter unter 3 jahren,falls kein kindergarten zur verfügung steht,auch von 3-6 jahren. die beiträge werden vom jugendamt bezahlt,die eltern bezahlen nach einem verdienstpauschale,je höher der berdienst,desto höher bezahlen die familien ans jugendamt,aber ich muss dazu sagen,düsseldorf tut viel für die familien,auch für die geringverdiener,die zuwenig verdienen haben auch einen anspruch auf ne tagesmutter und sie müssen kaum oder garnicht elternbeiträge zahlen. auch hartz4 familien haben,können anspruch auf eine tagesmutter erheben,sei es bei vorstellungsgespräche,sei es damit die mutter mal durch atmen kann,nicht nur für alleinerziehende. gut die nachfrage nach tagesmütter ist in düsseldorf so groß,das auf eine tagesmutter 20 kinder kommen,ich betreue selber zur zeit 2 kleinkinder,die eine mutter kann endlich wieder arbeiten gehen und kümmert sich in ihrer freizeit super liebevoll um ihre kurze und die andere bezieht hartz4,geht nebenbei arbeiten,worüber sie total glücklich ist.
    aber das wird leider nur so super als projekt in düsseldorf gemacht und es wird auch in anspruch genommen,woanders sieht es leider anders aus. aber hut ab vor düsseldorf,also jugendamt es wird wirklich viel für die familien mit kind,kinder gemacht.


    liebe grüße

    Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
    wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.

  • Hallo, das ist ganz klar Länder, bzw. Gemeindensache und überall unterschiedlich. In HH gehört das Kindergeld nicht zu dem berechenbaren Einkommen. Die Tagesmutter wird nach Einkommen gestaffelt bezahlt, den Rest übernimmt das Jugendamt. MAn bekommt einen Stundesatz, je nach Bedarf, wie viel man Arbeitet, oder ob man Arbeitssuchend ist (dann 20 Stunden)...
    Wo wohnst Du denn?

    Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muß ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.

    Max Frisch