Unterhaltsleitung bei weniger Einkommen

  • Hallöchen :sonne

    Folgendes Problem:
    Das Einkommen für die Begleichung des Unterhalts ist nach Sommergehalt und altem Arbeitgeber berechnet. Momentan muss nach DDT 2 gezahlt werden. Durch die schlechten Wetterverhältnisse ist eine Beschäftigung nicht möglich so das es nur SchlechtWetter Geld gibt. Das Einkommen entspricht jetzt nur noch der DDT 1. Und für nächsten Monat sieht es so aus als würde es auch noch DDT 1 bleiben.


    Weiß jemand von Euch wie sich das verhält bzw muss dann trotzdem der festgesetzte Betrag gezahlt werden oder bringt es was das beim Jugendamt anzugeben?


    Lg

  • hallo sweetmum,


    wenn der unterhalt tituliert wurde, muss er in der festgesetzten höhe weitergezahlt werden...
    du bist sehr sparsam mit hintergrundinformationen, deshalb ist es nicht einfach zu antworten...
    ein anruf beim jugendamt kann aber auf gar keinen fall schaden...
    möchtest du weniger unterhalt bekommen oder zahlen?


    herzliche grüße
    juwi

  • hey juwi


    Sry was die Info's angeht. Bin doch noch blutiger Anfänger und muss erstmal gucken wie's hier so läuft :-)
    Das problem ist das der Unterhalt leider "unwissentlich" tituliert ist. Die Mutter aber ständig nur ärger macht und sich quer stellt was das Besuchen angeht. Von daher hatten wir halt den Gedanken uns mal zu Informieren ob man da was machen kann....
    Am Ende sind wir über jeden cent froh den wir ihr nicht in den A..... schieben müssen :pfeif


    Lg SweetMum

  • umgang und unterhalt haben rein gar nichts miteinander zu tun.
    es geht auch nicht darum der frau irgendwas zu schenken, sondern für die gemeinsamen kinder aufzukommen.


    wie kann unterhalt unwissentlich tituliert werden?


    wenn du mehr umgang willst, rede mit dem jungendamt, einer mediationsstelle oder einem anwalt. aber wenig umgang = weniger unterhalt wird gar nicht funktionieren, im gegenteil, damit beweist du jedem richter, dass du nicht in der lage bist das richtige für eure kinder zu wollen.

  • Ich weiß selber das umgang und unterhalt nichts miteinander zu tun haben.


    Es geht ja nicht um den Umgang bzw darum weniger zu zahlen weil man das Kind nur so selten sieht.
    Die Frage war ganz einfach die ob man weniger zahlen muss wenn man weniger verdient.


    Und das der unwissentlich tituliert is liegt ganz einfach daran das Man(n) einfach nicht genau wusste was er unterschrieben hat.
    Dumm gelaufen aber nicht mehr zuändern. :rolleyes2: :rolleyes2: :rolleyes2:

  • Ihr schiebt Ihr das Geld nicht in den A***, sondern der Vater zahlt für die Kinder.


    Einen Anspruch auf einen Titel hätten die Kinder sowieso gehabt, da ist "unwissentlich" erst mal unwesentlich.


    Ihr könnt versuchen, beim Jugendamt eine Neuberechnung zu veranlassen. Normalerweise sind aber ein paar Monate Mindereinnahme zu überbrücken und weiterzuzahlen.

  • Ich glaub ich hab mich anfänglich falsch ausgedrückt. Es geht hier nicht um meine 2 Kinder sondern um das eine meines Freundes.


    Er ist ja korrekt und zahlt auch alles und pünktlich so wie es festgelegt ist. Da kann man ihm nichts nachsagen.
    Haben uns halt nur gefragt ob ein geringerer kurzzeitiger verdienst auswirkungen auf den festgelegten Unterhalt hat.


    Hab für meine Kids ja auch einen Titel denn wie du schon sagst, er steh ihnen zu.Fakt ist aber das mein Freund zwar wusste das er bzgl. des Unterhalts was unterschrieben hat aber ihm war in dem Moment nicht klar das er einen Titel unterschrieben hat. Deshalb auch das Argument unwissentlich :kicher

  • Huhu :D


    Am einfachsten ist, du schreibst die Fakten und die relevanten Umstände kurz untereinander.


    In dem Fall um welches Kind es sich dreht,
    vielleicht kurz warum du fragst und nicht dein schreibfauler Göttergatte (in dem Fall kenn ich ja die Situation ;) ),
    wie die Situation jetzt ist (der unterschriebene Titel, obwohl er dachte, er unterschreibt nur dass er Unterhalt zahlt, was für ihn ja selbverständlich ist -> Kann ein Titel ohne rechtliche Aufklärung nichtig sein? ),


    dass er Handwerker ist und ob es da für Schlechtwettergeld eine Regelung gibt (evtl einen besonderen Titel, der dann vom jährlichen Durchschnittsgehalt berechnet ist? :hae: )


    Vielleicht ist hier ja ein Handwerker unterwegs, der sich damit auskennt?


    Glg



    Edit meint, schreibfaul triffts nich ganz... er braucht noch ein bisschen, bis er sich traut und sich in der Formulierung sicher ist, nicht falsch verstanden zu werden. Bis dahin tastet sich seine Gemahlin mal vor :engel