Hallöchen :sonne
Folgendes Problem:
Das Einkommen für die Begleichung des Unterhalts ist nach Sommergehalt und altem Arbeitgeber berechnet. Momentan muss nach DDT 2 gezahlt werden. Durch die schlechten Wetterverhältnisse ist eine Beschäftigung nicht möglich so das es nur SchlechtWetter Geld gibt. Das Einkommen entspricht jetzt nur noch der DDT 1. Und für nächsten Monat sieht es so aus als würde es auch noch DDT 1 bleiben.
Weiß jemand von Euch wie sich das verhält bzw muss dann trotzdem der festgesetzte Betrag gezahlt werden oder bringt es was das beim Jugendamt anzugeben?
Lg