Wie geht es weiter...

  • Hi Ihr Lieben :winken:


    Diesmal geht es nicht um mich sondern um meine Freundin, die Taufpatin meines Sohnes.


    Kurz zur VorGeschichte:
    Meine Freundin hat zwei Kids (7und 3 Jahre alt), ist verheiratet und will sich nun - so sagt sie - endgültig trennen.
    Es ist so, dass sie in der Vergangenheit durch die Geschehnisse ihres Ehemannes (es spielte Gewalt ihr gegenüber eine Rolle, aber auch
    exzessiv die Eifersucht) depressiv war und ihr Ehemann dies ebenso noch ist. Sie hat bereits eine Therapie hinter sich und wurde auch medikamentös eingestellt, die Medis konnten erfolgreich wieder abgesetzt werden. Sie hatte mehrmals versucht sich von ihm loszusagen, war auch - nachdem die Gewalt ihr gegenüber abermals heftiger wurde - im Frauenhaus, kehrte aber quasi reumütig zurück, da - leider - im Frauenhaus nicht allzu gute Bedingungen herrschten undauch die Kids ziemlich darunter litten.


    Dann folgte die nächste Trennung, nachdem es einige Zeit lang gut lief, er in Therapie war und auch Medis bekam, die
    wohl seine Suizidalgedanken in den Griff kriegen sollten. Die Medis nahm er nicht, ob er wirklich in Therapie war, konnte sie nicht eruieren
    (wegen der Schweigepflicht)


    Jedenfalls ging sie jedes Mal zurück zu ihm, er beteuerte immer wieder seine Taten etc.pp. er würde sich bessern.


    Nun rief sie mich an und erklärte, sie wolle sich wohl endgültig von ihm trennen, die Kids würden die Streitereien real mitbekommen,
    die Reaktion ihrerseits, dies doch nicht vor den Kids zu tun, prallt an ihm ab, auch jetzt wieder ein Entschuldigungsbrief von ihm.
    Sie wolle jetzt aber konsequent sein, die Trennung vollziehen.


    Allerdings steckt in ihr die Angst. Einerseits deshalb, weil er ihr androhte, sie aus dem Haus zu werfen (sie haben eine Eigentumswohnung
    die auf Beide läuft), zweitens, wenn er damit durchkäme (was ich mir nciht so einfach vorstellen kann???) wer gibt einer AE mit
    zwei Kids eine Wohnung, da sie u.a. nur einen 400.-Euro Job hat und von dem AG hingehalten wird, er würde sie ab März angeblich Vollzeit
    einstellen, sofern die Stelle zur Verfügung stünde. Arge möchte sie nicht, da unterm Strich ihr weniger zur Verfügung stünde,
    wie sie in Vollzeit verdienen könnte/würde. Dass sie sich trotzdem auf den "Hosenboden" setzen und Gas geben muss hab ich ihr bereits schon gesagt,
    das mehr als deutlich :D vor allem auch, dass sie sich nciht auf den Typen der ihr ne Vollzeitstelle ab März versprach, verlassen soll und darf....Nun bin ich mal gespannt...


    Was ich aber letztlich nun mal wissen möchte, wie ist es mit der Eigentumswohnung? Eigentlich kann bzw. darf er sie doch nicht einfach so hinauswerfen (was er allerdings schon mal gemacht hatte, weil sie ja diejenige war, die gehen wollte :rolleyes2: ) Und zweitens, wie verhält es sich mit den Schulden, wenn ggf. die Wohnung verkauft werden würde.


    Jedenfalls habe ich jetzt ein glühendes Ohr :rolleyes:


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Hi susayk,


    ich sage mal wie es bei mir war - auch alleinerziehend, zwei Kids und zudem noch arbeitsunfähig.
    Nicht unbedingt das was man als Mieter haben möchte.


    Wir wohnten in eigener Immobilie.
    Der Part, der die Kinder hat, hat den Vorrang in bisheriger Wohnsituation zu bleiben, sofern er das möchte.
    Selbst bei Eigentum gibt es die Möglichkeit des Wohngeldes.
    Der jenige der verdient tilgt im Regelfall auch die gemeinsamen Verpflichtungen - an den wird sich eh die Bank halten, wenn bei der anderen Partei sowieso nichts zu holen ist.(Nachfrage bei Bank-und als vertrauliches gespräch betrachten lassen).
    Verkauf Wohnung (schlechte zeiten momentan da was rauszuholen)- Für unser Haus hatte ich einen Käufer - doch mein ex wollte es haben - und der Preis war ihm zu niedrig.
    Haus mehr verschuldet als es zu verkaufen gewesen wäre.
    Abmachung - du Haus und Schulden - wenn bank mich aus Schulden entlässt - dann lösche ich mich im Grundbuch. So war ich finianziell raus - das war mein ziel.
    Möglichkleit darauf zu bestehen, dass Haus verkauft wird hätte ich gehabt - aber außer Schulden wäre nichts geblieben.
    Beim Amtsgericht Verkauf verlangen - dann endet es meist in einer vesteigerung - denk weiter brauch ich nicht erzählen.


    An ihrer Stelle - mit 400,-euro Job - beratungsschein holen und einen Fachanwalt für familienrecht - umhören wo welche zufrieden waren.


    Ganz wichtig auch für die Unterhaltsberechnungen - die rückwirkend auch nicht eingefordert werden können.
    Die gelten erst ab dem monat, in dem man Unterhalt fordert.
    Zu erst wird eine vorläufige grobe Berrechnung gemacht und wenn alle Unterlagen zur Verfügung stehen, dann wird verrechnet wasd zu viel oder zu wenig gezahlt wurde.


    Hoffe etwas weitergeholfen haben zu können und wünsche ihr viel kraft das zu schaffen und auch durchzuziehen


    Forevermine



    P.S wenn sie sich trennt vorher auch beim gemeinsamen Konto, bitte mit Bank sprechen für Möglichkeiten, damit keiner nun Schulden machen kann.

  • Eigentlich kann bzw. darf er sie doch nicht einfach so hinauswerfen


    können kann man alles. Allerdings darf er es natürlich nicht, selbst, wenn die Wohnung nur auf seinen Namen laufen würde. (da gabs ja auch im Dezember irgendwo einen Thread zu von der jungen Dame, die aus1. Weihnachten aus gemeinsam gekauften Haus geworfen worden ist, das nur auf den Namen des Freundes lief.). Da sie auf beide läuft erst recht nicht. Sollte er sie rauswerfen udn die Schlösser austauschen, sollte sie sofort zur Polizei gehen. Ansonsten am nächsten Tag zum Anwalt.


    Zitat


    Arge möchte sie nicht, da unterm Strich ihr weniger zur Verfügung stünde,
    wie sie in Vollzeit verdienen könnte/würde.


    Ist ja erstmal gut gedacht... aber nur, wenn sie denn auch einen Vollzeitjob hat. Und wir haben erst ende Januar, d.h. selbst wenn sie ab März einen Vollzeitjob hat, ist da immernoch der Februar... ALG II heißt nicht, das sie nie wieder einen Vollzeitjob machen kann, auch wenn es manchmal so aussieht. Und ihren 400-Euro-Job muß sie ja garnicht aufgeben, auch mit ALG II nicht. Im Gegenteil, wenn sie den solange weitermacht, hat sie mehr Geld zur Verfügung.


    Die Eigentumswohnung muß nicth zwangsläufig verkauft werden, selbst mit ALG II bezug nicht ( wenn sie jetzt dort wohnen bleibt und er geht).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...