Hey Leut´s !!
Mir kamen da heut Nacht so, naja, eigentlich nicht mal dumme Gedanken... :rofl2:
- Exilein verweigert meinem Jungen (ü 3 Jahre) einen angemessenen Umgang. Zur Zeit findet er 14tägig Sonntag´s von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr statt, abgezogen knapp 2 Stunden Fahrzeit (Auto).
- Trotz Empfehlung von Diakonie und Jugendamt weigert sie sich einen Umgang über Nacht zuzulassen.
- Auch auf Empfehlung vom Jugendamt habe ich jetzt eine Klage auf Umgangsrecht beim FG eingereicht.
Jetzt meine Überlegung...
Da der Umgang meines Sohnes mit seinem Vater sehr wichtig ist für seine weitere Entwicklung, ich ihm in der letzten Zeit viele Dinge beibringen konnte wie z.B. in einem Malbuch zu malen, Tischmanieren...nicht mit seinem Essen schmeissen, endlich mal versuchen von seinen Windeln wegzukommen...u.u.u.
Die kurze Zeit Sonntags lässt es leider nicht zu sich ausgedehnt um Ihn zu kümmern.
Exchen meint nur ich soll den Umgang über Gericht einklagen.
Könnte ich eigentlich meine bisherigen Anwaltskosten (mtlw. 658,00 €) als "SONDERBEDARF" bei Ihr zur Geltung bringen ?? Oder lässt das die Tatsache das sein "Lebensmittelpunkt" bei der KM ist, nicht zu ???
Es besteht GSR !
...wie gesagt...nur ne Überlegung :phantom:
liebe Grüsse Dark