Steuerklasse 1 - wegen Alleinerziehenden WG??? *grrr*

  • Hallo Leute,


    ich hab mich heute mal wieder sooo geärgert!!!!


    Meine Mutter und ich sind wieder zusammengezogen Ich 20 mit 5 Monate altem Baby und sie 38 mit 13 jährigem Kind.
    Wir sind aus finanziellen und logistischen Gründen wieder zusammengezogen....ich komme schon mit für meine Mutter auf weil ihr verdienst nicht allein langen würde...sie hat sich im letzten jahr von ihrem Mann getrennt und ich von meinem Partner!
    Jetzt haben die uns die Steuerklasse 1 jeweils aufgedrückt mit der Begründung jeweils dass wir ja mit jemand über 18 jährigem zusammen wohnen der kein Kindergeld bezieht!!! Ich habe hier schon öfters von aleinerziehenden WG`s gehört und meine Mutter und ich handhaben das eben genauso....
    Habt ihr auch deshalb Steuerklasse 1???
    Ich halts bald nicht mehr aus....ich versuch alles allein hinzubekommen....und unterstütz deshalb schon meine Mama was schon genug nerven kostet! Aber jetzt auch noch sowas?
    So langt es uns langsam gar nicht mehr und wir müssen noch zusätzlich hilfen beantragen!!!


    Meine Schwester will auf Klassenfahrt und ich weiß nicht mehr wo ich noch irgendwas herzaubern soll!!!

  • Soweit ich weiß, geht das in Ordnung.
    Wenn die Mama und Du zusammen wohnen, seid Ihr nicht mehr Alleinerziehend. So ist nun mal die Definition.

  • Auch ich wohne bei meinen Eltern im Haus! Ich mußte damals auf einem Formblatt von unserer Gemeinde versichern, dass ich keinen gemeinsamen Haushalt mit meinen Eltern führe! Sprich, ich hab meinen eigenen Kühlschrank! Ich koche nur für mich und meinen Sohn etc.
    Und ich habe die Steuerklasse 2!
    Erkundige dich aufm Finanzamt!
    Wie gesagt, ihr müßt versichern dass Ihr keinen gemeinsamen Haushalt führt!
    Das gleiche würde gelten wenn Ihr nicht miteinander verwandt währt, sondern in ner normalen WG wohnt.


    PS: Allerdings muß ich extra für meinen Müll aufkommen, obwohl wir ne gemeinsamen Tonne haben, da ich ja mein eigener Haushalt bin! Das kostet auch an die 100€ im Jahr, da lohnt sich die Steuerklasse 2 schon fast gar nicht mehr!


    LG

  • Das zusammenziehen hat uns und vorallendingen mir nur ärger gebracht...
    naja wir kochen schon zusammen....
    ist doch alles mist.....
    aber danke für die antworten!

  • da hilft nur eins... sich einen Mann anlachen der für 400 Euro steuerfrei arbeitet und dann Steuerklasse 3 beantragen.


    Kinder kosten ja nix, aber so ein Ehepartner muss schließlich unterhlaten werden, daher bekommt man auch viel mehr als bei Steuerklasse 2 mit Kind.


    Diese Kinder liegen ja auch den ganzen Tag faul auf der Haut, die sollen gefälligst mal arbeiten gehen...


    sry für den Sarkasmus^^ ... musste grad mal sein! :nixwieweg

  • hey sorry...


    versteh den sarkasmus grade nich so ganz....
    findest du jetzt daass ich es falsch sehe?
    kenne micvh einfach mit steuerrecht nicvh aus....ehrlich gesagt mit allem nich....
    bin froh dass ich das mit elterngeldf und cvo...hinbekommen habe

  • Nein ich finde es total albern, dass der Staat einen nicht arbeitenden Ehegatten mit viel Geld unterstützt. (Steuerklasse 3) (wegen der Heiligkeit der Ehe oder was immer der Grund ist)
    Aber Kinder sind ihm offenbar nichts wert. Steuerklasse 2 bzw. 1 wie bei euch jetzt.

  • Hallo Migas,


    Steuerklasse II gilt für die zu Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags ist, dass der Arbeitnehmer Alleinerziehender ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht und das bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinerziehenden zu, der das Kindergeld erhält.


    Lebt der Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann der Entlastungsbetrag nicht gewährt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Alleinerziehende mit einer anderen volljährigen Person, für die ihm kein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht, einen gemeinsamen Haushalt führt, es sei denn, dass es sich um ein volljähriges Kind handelt, das den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leistet, sich freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.


    Bei einem zu versteuernden Brutto-Einkommen von 2000 hast Du von 2/0,5 auf jetzt 1/0,5 rund 30 Euro weniger, dafür hast Du geteilte Kosten (Miete, Strom, Heizung) und Hilfe, macht es das nicht wieder wett??
    Ohne Miete hätten Dein Mutter und Du mit den Kindern einen ALG-Bedarf von 1112 Euro, rechne die Miete dazu, euer Einkommen, Kindergeld und Unterhalt ab und Du weißt, ob ihr noch ergänzend Bedarf hättet. Vielleicht kommt noch Wohngeld in Frage.


    vg

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Hallo Migas,


    es stimmt Steuerklasse 1 oder 2 macht nicht so viel aus. bei meinem (für einer Frau) ziemlich guten Vollzeitgehalt hat es gerade um die 40 EUR ausgemacht. hatte auch mehr erwartet.

  • Alleinerziehende werden fast wie kinderlose behandelt! Das ist nunmal das ungerechte Steuersystem in Deutschland.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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