Hallo liebe Foris,
ich möchte euch mal um eure Meinung bitten zu meiner Situation.
Mein Sohn (15) lebt seit einem viertel Jahr beim Papa, meine Tochter (12) bei mir. Da ich seit September arbeitlos bin, kann ich nicht den vollen KU von 295 EUR zahlen. Aber ich kann 100 EUR von meinem Alg (780 EUR) abzwacken und zahle sie auch. Hierfür haben wir schriftlich eine Vereinbarung aufgesetzt, dass ich meinem Sohn 100 EUR bis zum 18. Lebensjahr zahle.
Allerdings zahlt mein geschiedener Mann die volle Höhe für meine Tochter und hat auch immer die volle Höhe für meinen Sohn gezahlt, bis der zu ihm gezogen ist.
Nun ist die Tabelle gestiegen und ich weiß nicht genau, ob ich den höheren Betrag für meine Tochter einfordern kann, da ich selbst ja nicht den vollen KU zahle. Ich weiß, dass er meiner Tochter zusteht und es geht schließlich nach Einkommen. Was meint ihr, würdet ihr trotzdem die Erhöhung des KU nutzen? Ist hier jemand in einer ähnlichen unangenehmen Situation?
Lieben Dank für eure Meinungen!
Herzblume