Kindesunterhalt jeder 1 Kind

  • Hallo liebe Foris,
    ich möchte euch mal um eure Meinung bitten zu meiner Situation.
    Mein Sohn (15) lebt seit einem viertel Jahr beim Papa, meine Tochter (12) bei mir. Da ich seit September arbeitlos bin, kann ich nicht den vollen KU von 295 EUR zahlen. Aber ich kann 100 EUR von meinem Alg (780 EUR) abzwacken und zahle sie auch. Hierfür haben wir schriftlich eine Vereinbarung aufgesetzt, dass ich meinem Sohn 100 EUR bis zum 18. Lebensjahr zahle.
    Allerdings zahlt mein geschiedener Mann die volle Höhe für meine Tochter und hat auch immer die volle Höhe für meinen Sohn gezahlt, bis der zu ihm gezogen ist.
    Nun ist die Tabelle gestiegen und ich weiß nicht genau, ob ich den höheren Betrag für meine Tochter einfordern kann, da ich selbst ja nicht den vollen KU zahle. Ich weiß, dass er meiner Tochter zusteht und es geht schließlich nach Einkommen. Was meint ihr, würdet ihr trotzdem die Erhöhung des KU nutzen? Ist hier jemand in einer ähnlichen unangenehmen Situation?


    Lieben Dank für eure Meinungen!


    Herzblume

  • Selbstverständlich kannst du den KU einfordern.


    In eurer Situation würde ich aber generell auf ein Verschieben von Geld untereinander verzichten. Auch wenn du dann finanziell schlechter dastehst, ihr habt jeder ein Kind zu versorgen und kommt selber dafür auf. Wenn dein Ex finanziell besser gestellt ist, liegt es an ihm seiner Tochter unter die Arme zu greifen, und das dann eben freiwillig.



    Volker

  • Die große Frage ist, ob Du bald wieder in Lohn und Brot stehst. Wenn nämlich irgendwann das ALG2 (hoffentlich stimmt das mit den Bezeichnungen, bin da wenig firm) bei Dir greifen sollte, dann wird von Amtswegen geguckt (Du kannst ja das bei Dir lebende Kind über Deinen Salär nicht mitfianzieren). Und die gucken nach potentiellen anderen Zahlern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und die gucken nach potentiellen anderen Zahlern.


    so ist es bei mir gerade. ich zahle Unterhalt nach privater vereinbarung für 2 meiner Kinder. Ex zahlt für Tochter die bei mir wohnt nix, weil sie Beihilfe bekommt.


    Jetzt muss ich alles aufzeigen, weil ds JA meint ich könnte betimmt mehr zahlen.. juckt keinen das ich selber nix kriege...

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Hallo,


    lieben Dank für eure Antworten. Es ist schon alles nicht einfach. Ich arbeite daran, nicht ins Hartz 4 zu rutschen ... ein paar Monate hab ich noch Zeit bis dahin. Falls es jedoch so sein sollte, ist dann die private Vereinbarung zwischen meinem Exmann und mir hinfällig und mir wird nicht mehr "erlaubt", KU zu zahlen, obwohl ich unterm Selbstbehalt bin? Naja, zumindest könnte mein Ex mir da nicht die Schuld geben. Es ist mir eh schon peinlich genug, so abhängig zu sein vom KU (und somit auch immernoch vom Ex). Welche anderen potenziellen Zahler werden denn gesucht beim Erhalt von Alg II?


    Viele Grüße Herzblume

  • Die "anderen potentiellen Zahler" für Kindesunterhalt sind bei ALG-Bezug a) der andere Elternteil. b) Dann ggfls. die Großeltern beider Seiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.