KV Umgangsrecht nach null Interesse

  • hey, :hilfe


    Also im Moment sieht meine Lage so aus:


    Der KV gibt vor seinem Anwalt und dem Jugendamt an er sei nicht der Vater und will nicht zahlen. Das JA verklagt ihn jetz das er die Vaterschaft anerkennt. Mir schreibt er aber die ganze Zeit SMS das er `sein Kind´ sehen will. (Komisch????) :hae: :hae: :radab
    Er war während der gesamten SS nicht da (Hab mich einen Tag vorm Test getrennt), hat seinen Sohn (10 Wochen) erst 3 mal gesehen, und auch nicht wirklich ne Verbundenheit zu dem Wurm.... Erstmal hat er kein Recht den kleinen zu sehn solang er nicht anerkannt hat, oder?? :idee
    Er beleidigt mich das es mir nur ums Geld gehen würde... Geht gar nicht, bekomme leider zur Zeit ALGII und bekomm deshalb eh alles was zu viel is abgezogen und so wies aussieht, bekomm ich auch nur den Mindestsatz. Und das was er zurückzahlen muss, geht ja nicht an mich, sondern an das JA. Und er erzählt überall rum ich wäre fremd gegangen (Was absolut nicht stimmt) und das ich ne Schl**pe wäre und hetzt seine jetzige und seine Ex Freundin auf mich. Alles natürlich schön öffentlich im Internet was ich absolut Unfair finde! Mach ich ja auch nicht....
    Und seine Freundin und seine Mutter meinen sie hätten auch ein Recht das Kind zu sehen. Das kann doch nicht stimmen, oder??? Seine Mum hat den kleinen noch nie gesehen....



    Bekommt er nach den ganzen Beleidigungen und dem Hin und Her (Vater Ja/Nein) und dem nicht gezeigten Interesse an seinem Kind (Wenn er da war wurde er von seinem Umfeld gedrängt) noch ein Umgangsrecht?? Ich weiß das er sich nicht gut um den Kleinen kümmern würde und ihn höchstwahrscheinlich nur bei seiner Mutter absetzen würde. Ab wann müsste ich ihm mein Kind dann mitgeben, zur Übernachtung oder mit zu sich. Und wie oft darf er den kleinen sehen?


    Und weiß jemand wie lange diese Klage auf Vaterschaftsanerkennung dauert?? Weil sind ja jetz einige Feiertage. JA hat das letzte Woche an den Anwalt weitergegeben.


    DANKE!!! :thanks:


    (Und bitte keine Moral Apostel das das Kind beide Eltern braucht, reine Antworten auf meine Fragen, ich weiß das mein Kind irgendwann einen Lieben Vater-ersatz bekommt und er braucht dieses hüstel, ich nehm Dir das Wort hier mal raus, es wird auch nicht durch Sternchen besser. Volleybap nicht!!)

  • Hallo,


    solange die Vaterschaft nicht festgestellt ist, ist dein Ex-Freund rechtlich nicht der Vater.
    Da die Vaterschaftsanerkennung läuft, wird die Vaterschaft festgestellt werden.


    Euer Sohn hat ein Umgangsrecht mit seinem leiblichen Vater, sowie dieser ein Umgangsrecht mit euren Sohn hat.
    Deine Aufgabe, nein: Pflicht, ist es, den Umgang zu ermöglichen und zu unterstützen. Dabei ist es völlig egal, ob sich der Vater drei Monate oder drei Jahre daneben benommen hat.


    Der Vater kann noch keine Beziehung zu eurem drei Monate alten Sohn aufgebaut haben, wenn er ihn in dieser Zeit erst drei Mal gesehen hat. Wie denn?
    Sollte der Vater Zweifel an der Vaterschaft haben, aus welchen Gründen auch immer, könnte ich mir gut vorstellen, dass dieses von dir genannte "mangelnde Interesse" eher eine persönliche Schutzhaltung ist.


    Das Kind hat auch ein Umgangsrecht mit den Großeltern beider Elternteile, außer es würde dadurch das Kindeswohl gefährdet werden.


    Theoretisch gesehen könntest du ihm den Jungen jetzt schon für ca. zwei/drei Stunden mitgeben. Der Vater wird genau so lernen, das Kind zu kleiden und die Windeln zu wechseln, wie du dies getan hast. Dem Alter eures Kindes wäre es angemessen, wenn der Umgang mehrmals pro Woche möglich wäre. - Denn nur so können Kind und Vater eine Bindung aufbauen.


    Ob mehr Umgang möglich ist, hängt auch davon ab, ob du stillst oder nicht.




    Langer Rede, kurzer Sinn: Ein Kind braucht nicht nur beide leiblichen Eltern, es hat auch ein Recht darauf.


    vg
    maschenka

  • reine Antworten auf meine Fragen, ich weiß das mein Kind irgendwann einen Lieben Vater-ersatz bekommt


    Ich habe nur den letzten Satz gelesen. Egal, was du gefragt hast, die Antwort lautet:


    1. Klärt die Vaterschaft zügig und unterstütze den Vater in seinen Bemühungen eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Es ist das Recht des Kindes und gut für das Kind.


    2. Streich das mit dem Vater-Ersatz aus dem Repertoir.

  • Erstmal hat er kein Recht den kleinen zu sehn solang er nicht anerkannt hat, oder?? :idee


    Da du aber sagst das er auf jeden Fall der Vater ist wieso lässt du keinen Umgang zu? Je eher umso besser. Euer Kind hat ein Recht auf seinen Papa. Ich weiß wie schwer es ist, aber du musst klar zwischen Eltern- und Paarebene trennen und lernen zu akzeptieren das euer Sohn ein Recht darauf hat, das ihr beide ihn durchs Leben begleitet.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."