Hallo und guten Abend,
ich habe mich bei "neu hier" schon vorgestellt. Deshalb nur so viel:
Ich habe eine Ehe hinter mir, in der ich Erfahrung mit häuslicher Gewalt gegen mich und meinen Sohn aus erster Ehe erfahren musste. Mein Noch-Ehemann stammt aus dem arabischen Raum und hat diesbezüglich überhaupt kein Schuldbewusstsein. Er ist wegen KV und versuchter gef.KV verurteilt, hat aber Revision eingelegt, die Verhandlung steht kurz bevor.
Es geht um unsere vierjährige Tochter. Nach Androhung von Verschaffung des Kindes ins Ausland wurde eine Grenzsperre verhängt.
Es findet auf meinen Antrag hin derzeit betreuter Umgang statt, es kam im letzten dreiviertel Jahr erst zu einem Elterngespräch, in dem mein Mann auch verbal aggressiv wurde. Deshalb würde ich dieses Gespräch als ein solches nicht bezeichnen wollen, sondern eher als Kindesmutterbeschimpfung.
Die Situation ist nun so, dass wir - verständlicherweise - beim Hilfeträger nicht gern gesehen sind, jeder scheint irgendwie mit der Situation überfordert. Ich habe mich schon an so viele Hilfestellen gewandt: Zentrum für Erziehungshilfe in Berlin, Hilfe für Männer in Hamburg (dort lebt derzeit der KV) Verein für arabische Frauen (die haben oft die gleichen Probleme) und habe selbst meine Erfahrungen mit Hilfe von Gesprächen in entsprecheneden Hilfestellen verarbeitet. Über meinen Sohn möchte ich hier nicht reden.
Der Kindesvater bleibt allerdings stur und versucht seine Rechte so durchzusetzen, wie es ihm gefällt.
Ich habe im Sommer, als das Trennungsjahr gut um war, auf Erteilung der alleinigen elterlichen Sorge einen Antrag bei Gericht gestellt. Ein paar unschöne Wortgefechte zwischen den Anwälten folgten und nun kam Post vom Amtsgericht. Ein erster Termin für die mündliche Verhandlung ist festgesetzt. Mir wurde aufgetragen das Kind mitzubringen, da es gehört werden soll. Außerdem sollen beide Parteien Stellung nehmen zu dem Vorschlag laut Jugendamtsbericht (den ich nicht kenne), einen Verfahrenspfleger zu bestellen.
Ich habe nun ein paar Fragen:
- Ist es üblich, dass so junge Kinder in einer Verhandlung gehört werden? Kann ich erwirken, dass dies zu einem früheren oder späteren Termin geschieht, da die Verhandlung um 13.00 Uhr angesetzt ist, und das ist eigentlich Schlafenszeit im Kiga?
- Hat es irgendetwas zu bedeuten, dass das Kind geladen wird?
- Was hat es mit dem Verfahrenspfleger auf sich? Beim Googeln ist mir aufgefallen, dass die Bestimmungen zur Verfahrenspflegschaft sehr verworren sind. Ist es üblich bei Sorgerechtsprozessen einen solchen zur Seite zu bekommen? Ist es günstig, dem Vorschlag zuzustimmen?
- Ich möchte unbedingt, dass der Kontakt zwischen Vater und Tochter erhalten bleibt. Leider wurde mir das bisher als ambivalentes Verhalten ausgelegt. Wie kann ich diesem Eindruck entgegentreten?
- Mir geht das alles sehr nahe. Ich merke, dass ich körperlich abgebaut habe in den letzten Jahren. Ich habe einen anstrengenden Beruf und auch noch ein älteres Kind, das ich nicht einfach vernachlässigen kann. Wie kann ich gelassener umgehen mit der Situation?
Vielen Dank für Antworten, Anregungen...
Beste Grüße von
Magnoona :winken: