Zukunftsangst

  • Hallo und guten Abend,



    ich habe mich bei "neu hier" schon vorgestellt. Deshalb nur so viel:


    Ich habe eine Ehe hinter mir, in der ich Erfahrung mit häuslicher Gewalt gegen mich und meinen Sohn aus erster Ehe erfahren musste. Mein Noch-Ehemann stammt aus dem arabischen Raum und hat diesbezüglich überhaupt kein Schuldbewusstsein. Er ist wegen KV und versuchter gef.KV verurteilt, hat aber Revision eingelegt, die Verhandlung steht kurz bevor.



    Es geht um unsere vierjährige Tochter. Nach Androhung von Verschaffung des Kindes ins Ausland wurde eine Grenzsperre verhängt.


    Es findet auf meinen Antrag hin derzeit betreuter Umgang statt, es kam im letzten dreiviertel Jahr erst zu einem Elterngespräch, in dem mein Mann auch verbal aggressiv wurde. Deshalb würde ich dieses Gespräch als ein solches nicht bezeichnen wollen, sondern eher als Kindesmutterbeschimpfung.


    Die Situation ist nun so, dass wir - verständlicherweise - beim Hilfeträger nicht gern gesehen sind, jeder scheint irgendwie mit der Situation überfordert. Ich habe mich schon an so viele Hilfestellen gewandt: Zentrum für Erziehungshilfe in Berlin, Hilfe für Männer in Hamburg (dort lebt derzeit der KV) Verein für arabische Frauen (die haben oft die gleichen Probleme) und habe selbst meine Erfahrungen mit Hilfe von Gesprächen in entsprecheneden Hilfestellen verarbeitet. Über meinen Sohn möchte ich hier nicht reden.


    Der Kindesvater bleibt allerdings stur und versucht seine Rechte so durchzusetzen, wie es ihm gefällt.



    Ich habe im Sommer, als das Trennungsjahr gut um war, auf Erteilung der alleinigen elterlichen Sorge einen Antrag bei Gericht gestellt. Ein paar unschöne Wortgefechte zwischen den Anwälten folgten und nun kam Post vom Amtsgericht. Ein erster Termin für die mündliche Verhandlung ist festgesetzt. Mir wurde aufgetragen das Kind mitzubringen, da es gehört werden soll. Außerdem sollen beide Parteien Stellung nehmen zu dem Vorschlag laut Jugendamtsbericht (den ich nicht kenne), einen Verfahrenspfleger zu bestellen.



    Ich habe nun ein paar Fragen:



    • Ist es üblich, dass so junge Kinder in einer Verhandlung gehört werden? Kann ich erwirken, dass dies zu einem früheren oder späteren Termin geschieht, da die Verhandlung um 13.00 Uhr angesetzt ist, und das ist eigentlich Schlafenszeit im Kiga?
    • Hat es irgendetwas zu bedeuten, dass das Kind geladen wird?
    • Was hat es mit dem Verfahrenspfleger auf sich? Beim Googeln ist mir aufgefallen, dass die Bestimmungen zur Verfahrenspflegschaft sehr verworren sind. Ist es üblich bei Sorgerechtsprozessen einen solchen zur Seite zu bekommen? Ist es günstig, dem Vorschlag zuzustimmen?
    • Ich möchte unbedingt, dass der Kontakt zwischen Vater und Tochter erhalten bleibt. Leider wurde mir das bisher als ambivalentes Verhalten ausgelegt. Wie kann ich diesem Eindruck entgegentreten?
    • Mir geht das alles sehr nahe. Ich merke, dass ich körperlich abgebaut habe in den letzten Jahren. Ich habe einen anstrengenden Beruf und auch noch ein älteres Kind, das ich nicht einfach vernachlässigen kann. Wie kann ich gelassener umgehen mit der Situation?


    Vielen Dank für Antworten, Anregungen...



    Beste Grüße von



    Magnoona :winken:

  • Hallo MagNoona,


    zuerst einmal auch hier ein :welcome
    Nun aber zu Deinen Fragen in aller Kürze. Mehr dazu findest Du sicher, wenn Du unsere Suchfunktion benutzt. Da sind dann auch viele persönliche Erfahrungen zu finden!


    • Ist es üblich, dass so junge Kinder in einer Verhandlung gehört werden? Ja, das ist absolut üblich und auch gut so. Kann ich erwirken, dass dies zu einem früheren oder späteren Termin geschieht, da die Verhandlung um 13.00 Uhr angesetzt ist, und das ist eigentlich Schlafenszeit im Kiga? Nein, das solltest Du absolut nicht. Gericht ist eine ernsthafte Sache. Mit einer Schlafenszeit da anzukommen, wirkt schon etwas seltsam.
    • Hat es irgendetwas zu bedeuten, dass das Kind geladen wird? Ja, natürlich. Der Richter will sich einen umfassenden Eindruck holen.
    • Was hat es mit dem Verfahrenspfleger auf sich? Beim Googeln ist mir aufgefallen, dass die Bestimmungen zur Verfahrenspflegschaft sehr verworren sind. Ist es üblich bei Sorgerechtsprozessen einen solchen zur Seite zu bekommen? Ist es günstig, dem Vorschlag zuzustimmen? Der Verfahrenspfleger ist eine Art Anwalt des Kindes. Du kannst gegen den Vorschlag des Richters stimmen. Er wird es trotzdem machen. Und Du solltest eng mit dem Verfahrenspfleger zusammenarbeiten.
    • Ich möchte unbedingt, dass der Kontakt zwischen Vater und Tochter erhalten bleibt. Leider wurde mir das bisher als ambivalentes Verhalten ausgelegt. Wie kann ich diesem Eindruck entgegentreten? Wer hat Dir das so ausgelegt? Das Gericht? Leute mit Ahnung? Oder Freunde aus dem Umfeld? Rechtlich ist es so, dass Du aufgerfordert bist, den Umgang zu fördern. Ein entgegengesetztes Verhalten könnte das alleinige Sorgerecht für Dich verhindern ...
    • Mir geht das alles sehr nahe. Ich merke, dass ich körperlich abgebaut habe in den letzten Jahren. Ich habe einen anstrengenden Beruf und auch noch ein älteres Kind, das ich nicht einfach vernachlässigen kann. Wie kann ich gelassener umgehen mit der Situation?

    Schau Dir mal die Erlebnisse anderer hier an und wie sich Sachen entwickelt haben. Da ist vielleicht einiges dabei, was Dich informiert und was Dich tröstet...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • die juristischen Fragen kann ich nicht beantworten, aber das hat Bap ja schon gemacht.
    Nur kann und möchte ich Dir dringend raten, Dir Zeit für Dich freizuschaufeln und eine Entspannungstechnik zu erlernen. Mir persönlich tut Yoga sehr gut, und es hilft mir, wenn ich in schlimmen Situationen die monotonen Sätze meiner Trainerin mental vor mich hinsagen und mich auf meine Atmung konzentrieren kann. Wenn Dir das zu viel Zeitaufwand ist, ist auch Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen sehr gut. Kann man mit ner Cd relativ leicht selbst erlernen. Ansosten: positiv denken! Du tust alles Menschenmögliche, versuche zu vertrauen dass alles schon gut wird. Nicht die Angst bringt uns voran, sondern die Zuversicht....muss ich mir auch immer wieder vorsagen...
    Liebe Grüße
    stellina

    Der erste Fauxpas des Tages ist das Aufstehen :rolleyes:

  • ich kann sehr gut verstehen,das Du Zukunftsangst hast.Du brauchst für die nächsten Jahre sehr viel Kraft.



    Natürlich kannst Du beim Richter anrufen und fragen ob das Kind an zu einer anderen Zeit angehört wird.Meist haben Richter verständnis dafür.



    Du solltest mit der Verfahrenspflegerin zwar zusammenarbeiten,aber auch sehr gut aufpassen,das sie auch objektiv ist.Es gibt solche und solche.

  • Hallo,


    Volleybap: vielen Dank für deinen kurzen rechtlichen Überblick. Also der Richter hat das nicht angeordnet, sondern um Stellungnahme zum Vorschlag des Jugendamtes gebeten. Wir haben dem nun zugestimmt. Inzwischen ist auch der Jugendamtsbericht eingetroffen, der nicht viel hergibt, außer, dass die Aufhebung der elterlichen Sorge empfohlen und ein Verfahrenspfleger empfohlen wird.
    Ich hab dazu noch eine Frage: kündigt der Verfahrenspfleger seinen Besuch vorher an, oder kommt er unangemeldet? Geht er auch zum Vater nach Hause?
    Außerdem interessiert mich noch eines: was soll eine Vierjährige zu Sorgerechtsfragen aussagen? Der Umgang steht doch gar nicht zur Debatte? Sie weiß nicht, was auf sie zukäme, wenn der Vater könnte, wie er wollte:

    • Beschneidung
    • kein Baden im Sommer am See oder im Schwimmbad
    • Kopftuch ab 7
    • islamische Grundschule in Mitte
    • ausgesprochen geschlechterdiskriminierende Erziehung,

    Natürlich gibt der Vater das nun nicht offen zu, aber so wird es kommen, ich weiß es.


    stellina, isidora:


    Ich gehe regelmäßig schwimmen und ins Fitnesscenter ab Januar. Da gibt es auch eine Kinderbetreuung. Finde ich super. Meditation ist so eine Sache... würde ich gerne können, kanns aber nicht :frag

  • Wie der Verfahrenspfleger arbeitet, ist (leider?) nicht allzu genau definiert. Hier im Forum gibt es zahlreiche unterschiedliche Erfahrungen.
    Der JA-Bericht ist Standard. Bedeutet: Familie nicht aktenkundig ...


    Deine Tochter würde vom Richter nicht wie eine Erwachsene befragt werden. Er würde mit ihr vermutlich ein Gespräch führen, sich viel erzählen lassen. Er will einen Eindruck gewinnen. Und ernsthaft: Über das Leben von wem zu entscheiden, ohne ihn je gesprochen und gesehen zu haben, wäre ja noch problematischer ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Der JA-Bericht ist Standard. Bedeutet: Familie nicht aktenkundig ..."


    Echt? Ist es normal, dass das JA die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen sorge empfiehlt? Das kenne ich aus der Bekanntschaft anders. Und aktenkundig sind wir ja insofern, als dass ich dem Vater seit anderthalb Jahren wegen Umgang und Unterhalt hinterherrenne und schlussendlich vom JA betreuten Umgang zugesprochen bekommen hab.