Soziale Inkompetenz des KV was den Umgang betrifft

  • Hallo zusammen,
    bin neu hier, mich würde mal interessieren was ihr zu folgendem Verhalten des KVs meint.
    KV verzichtete von sich aus auf den Umgang, reichte Eilklage gegen KM vor Gericht ein, als Begründung, KM würde Umgang verweigern was nicht den Tatsachen entsprach, reichte sogar falsche EV ein. KV bekam logischerweise den Umgang, so wie er allgemein gehandhabt wird zugesprochen.
    Setzte vor dem Urteil den Umgang 3 mal aus. Seit dieses Urteil besteht verstößt er andauernd gegen das Urteil, schickte einmal die Polizei ins Haus mit der Begründung die Herausgabe der Kinder würde ihm verweigert, er muss diese an der Tür persönlich abholen und abgeben (gegen ihn besteht allerdings ein Haus- und Grundstücksverbot von meinem Vermieter, die Gründe würden jetzt zu weit führen). Sagte 3 Termine beim Jugendamt ab und weigert sich konsequent über Probleme, die sich aus dem Umgang ergeben zu reden, zeigt keinerlei Gesprächsbereitschaft. Ist das nicht die soziale Inkompetenz die in den meisten Fällen der KM zugesprochen wird?
    Über das Jugendamt muss man ja gehen. Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?
    Vielleicht kann sich jemand dazu äußern oder weiss, welche Wege es sonst außer einer Klage noch gibt.
    Lillebee2009