Beim Bundesfinanzhof ist seit dem 20.11.2009 mit Az.: III R 67/09 folgende Revision anhängig, siehe hier
Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten: Verstößt die Begrenzung der notwendigen Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Aufwendungen mangels Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip gegen verfassungsrechtliche Grundsätze?
Insoweit besteht die Möglichkeit gegen die Einkommensteuerbescheide in denen lediglich 2/3 berücksichtigt wurden, innerhalb der Frist Einspruch einzulegen, auf dieses Verfahren hinzuweisen und zu beantragen, das Ergebnis dieses Verfahrens abzuwarten.
Seltsamerweise sieht die Presse keine Notwendigkeit, auf dieses Verfahren hinzuweisen.
Soli-Zahler haben wohl eine bessere Lobby :motz:
edit* wegen link