steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten

  • Beim Bundesfinanzhof ist seit dem 20.11.2009 mit Az.: III R 67/09 folgende Revision anhängig, siehe hier


    Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten: Verstößt die Begrenzung der notwendigen Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Aufwendungen mangels Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip gegen verfassungsrechtliche Grundsätze?


    Insoweit besteht die Möglichkeit gegen die Einkommensteuerbescheide in denen lediglich 2/3 berücksichtigt wurden, innerhalb der Frist Einspruch einzulegen, auf dieses Verfahren hinzuweisen und zu beantragen, das Ergebnis dieses Verfahrens abzuwarten.


    Seltsamerweise sieht die Presse keine Notwendigkeit, auf dieses Verfahren hinzuweisen.


    Soli-Zahler haben wohl eine bessere Lobby :motz:


    edit* wegen link

  • Kommt wie die meisten dieser urteile viel zu spät für mich..... Kind geht schon seit über 2 Jahren nicht mehr in eine Kita..bzw den Hort.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()