Jugendamt hat Prozeß verloren.Mein Kind (3) muss bezahlen!!!!Hilfe!!!!

  • Hallo zusammen,


    ich habe ien Problem.
    Meine Tochter hat die Beistandschaft beim Jugendamt, da ihr Vater keine UH bezahlt und sie UVG bekommt.
    So jetzt kommt der Hammer.Die Beistandschaft hat gegen den Vater geklagt und er hat eine Abänderungsklage bei Gericht eingereicht.
    Dort wurde ein Anerkenntnisurteil verkündet, dass der Vater meiner Tochter nichts zu zahlen bracht.Die RA des Vaters hat zwar die Kosten über Prozesskostenhilfe abgerechnet, aber nicht alle, so dass eine Summe von ca. 390,--€ übrig geblieben ist.Diese 390,--€ werden im Jahr mit 5 % verzinst.Das Jugendamt hat im Namen meiner Tochter den Prozess verloren
    :wand und drückt sich jetzt vor den entstanden Kosten :wand .Ich selbst habe mich bei einem RA erkundigt und der hat gesagt, dass das alles rechtens ist.


    Ich weiss jetzt nicht wie meine Tochter aus dem Schlamassel raus kommen soll.


    Ich muss ihr helfen, weil die Schulden bleiben 30 Jahre bestehen.........
    :angry
    -

  • Ein 3jähriges Kind ist doch nicht im geringsten Geschäftsfähig, weshalb auch gar keine Schulden entstehen können im Namen des Kindes.


    Weiter hat der Vater PKH gewährt bekommen, damit sind doch dann die Kosten gedeckt..u werden vollumfänglich übernommen, welche Kosten sollen da bei ihm über geblieben sein, die nun euer Kind tragen soll?!


    Dann ha das JA geklagt, gut, ok, heßt aber auch das das JA PKH hat beantragen müssen..


    Aer es geht ja genau genommen um Kosten des Vaters die nicht in die PKH geflossen sind, das schon seltsam, ws heißt, das er da wer weiß was mit seinem RA vereinbart hat, was auch immer, aber das ist u bleibt eigentlich sein Problem u nicht das des Kindes...

  • Ist mir auch klar, dass das Kind noch nicht Geschäftsfähig ist usw.
    Ich habe die Rechnung und das Urteil vor mir liegen.Ich habe es schwarz auf weiss.
    Der Vater hat PKH bekommen, aber es wurde nicht alles übernommen.

  • Ich bin mal verklagt worden. Eigentlich war ich der falsche Ansprechpartner, weil ich mit der Sache gar nichts mehr zu tun hatte. Es war Anwaltszwang angeordnet.
    Der Richter erklärte dann auch gleich zu Anfang der Verhandlung, dass das ein Blödsinn sei, dass ich mitangeklagt bin, da es mich nicht betrifft.
    Soweit so gut.
    Der Kläger verlor die Klage. Es wurde ein ziemlich hoher (eher hypothetischer)Streitwert angesetzt.
    Da sich nachher herausstellte, dass der Kläger zahlungsunfähig ist, durfte ich danach meine eigenen Anwaltskosten tragen und die gingen in die Tausende. (Für 10 Minuten Verhandlung.) :wand

  • Da sich nachher herausstellte, dass der Kläger zahlungsunfähig ist, durfte ich danach meine eigenen Anwaltskosten tragen und die gingen in die Tausende. (Für 10 Minuten Verhandlung.) :wand


    Ja, ich bin mir nicht 100% sicher in diesem Zusammenhang, aber ich denke, dass ist ein typischer Fall von Herantreten an den Zweitkostenschuldner (oder "zweiter Kostenschuldner") des Verfahrens, wenn der Prozessverlierer nicht zahlen kann. Normalerweise gibts dann aber auch einen Titel auf Kostenerstattung gegenüber den Prozessverlierer, falls der mal zu Geld kommen sollte.

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    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Hallo ich+3,


    dein EX hat jetzt den richterlichen Segen bekommen, dass er von der Zahlung des KU befreit ist?


    Hat er mit seinem Beruf so schlechte Verdienstmöglichkeiten, ist er krank, schon sehr alt oder Langzeitsarbeitsloser?
    Oder ist er Selbstständig und verdient deswegen kaum etwas? Das ist bei Berufsgruppe ja nicht ungewöhnlich, ich habe auch so ein Exemplar.


    Ich meine das Jugendamt mußte sich doch etwas dabei gedacht haben bzw. mußte er doch bestimmt seinen Verdienst nachweisen und ich dachte wenn er sich weigert gibt es erstmal eine Auskunftsklage.


    Gruß
    lofty

  • Ja, er verdient soooooooooooooooo wenig.
    Das Gericht hat beschlossen, dass er keinen UH leisten muss....


    Mir geht es eigentlich nur um das, dass meine Tochtet die Kosten die übrig bleiben zahlen muss.Sie verjähren erst nach 30 Jahren.Ich wollte eigentlich nur wissen, ob jemand damit Erharung hat, wenn das JU verliert und wer dann die Kosten der Gegenpartei übernehmen muss, da das Kind ja nicht Geschäftsfähig ist.

  • Hallo zusammen,


    im Zuge einer Klage können trotz PKH außergerichtliche Prozesskosten entstehen. Diese können mit 60/40, also Kläger/Beklagter verteilt werden.Soweit so gut. Gibt es also.


    Warum das JA, oder Du das dann nicht mit offenem KU verechnet kann ich noch nicht so ganz nachvollziehen :hae: .
    Noch weniger, wie es sich mit der "Haftung" verhält, wenn das JA, dass ja letztlich durch einen Elternteil beauftragt agiert, einen Prozess verliert :crazy


    Also das JA vertritt, meiner Meinung nach das Kind im Auftrag eines Elternteils.


    Ich denke, also Deine Tochter kommt aus dem Schlamassel raus, indem der gegenerische Anwalt auf offenen KU hingewiesen wird und er es damit zu verrechnen habe. ;) Wenn es noch offenen KU gibt :bet


    Was steht denn da genau?


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Ich bin der Meinung "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch" -.... das Jugendamt in diesem Falle.


    Aber das ist nur eine Meinung... :frag

  • Was hast du jetzt eigentlich bekommen?


    Eine Rechnung des Anwalts mit dem Hinweis auf die Verzinsung und Verjährung oder einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom Gericht?


    Wenns vom Gericht ist, würde ich da mal anrufen und mich schlau machen.


    Das Jugendamt wird m. E. nichts zahlen müssen, es hat ja nur die rechtliche Vertretung übernommen - faktisch wie ein Anwalt -, damit wird keinerlei Verpflichtung verbunden sein, gegenerische Anwaltskosten zu tragen.

  • Ach was solls.Ich zahl das und dann ist der Käse gegessen.


    Das JU hat eine Klage bei Gericht eingereicht - Vater hat eine Abänderungs Klage bei Gericht eingereicht - Gericht hat ein Anerkenntnisurteil erlassen zu gusten des Vaters, dass er nicht zahlungsfähig ist.
    JU hat PKH und Vater hat PKH bekommen. Nur PKH vom Vater wurde nicht ganz übernommen.


    Ist aber jetzt egal.Ich zahl das und fertig.


    Danke für die Beiträge.

  • Hm Normaler weise steht doch im Urteil ob die Verwahrens kosten der Kläger oder der Beklagte Zahlt oder jeder seine eigenen Kosten.


    Und genau darauf baut der Anwalt und auch alle Inkassoanwälte das jemand lieber Zahlt als sich da zu Streiten
    Jemand nicht auf sein Recht besteht um der lieben Ruhe willen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Es steht drin, dass meine Tochter die Klägerin ist.


    Einen Brief schreiben wohin denn?An das Gericht.Das sind Kosten die bezahlt werden MÜSSEN.
    Ich war selber bei einem Anwalt und das hat schon seine Richtigkeit.

  • Mein Kind hat PKH bekommen.


    Ich wollte eigentlich nur erfahren ob jemand damit irgendeine Erfahrung gemacht hat, wenn das JU den Prozess verliert, weil das JU im Namen des Kindes handelt.Es vertritt das Kind.



    Äh, beide haben also PKH bekommen, dann ist doch alles in Butter...


    Wenn der Vater, warum auch immer besondere Leistungen beansprucht hat, dann ist das sein Problem u nicht des Kindes.


    Ist natürlich eine Möglichkeit das Problem so aus der Welt zu schaffen indem man diese Forderung einfahc zahlt u gut ist, dann hätte man eigentlich auch gleich gar nicht fragen brauchen, ob das richtig ist oder nicht.


    Und wenn du das Geld denn dann über hast, ist das doch ok..dann zahls für das Kind u gut ist..
    Wobei, man könnte damit auch warten, beim Kind wird man kaum was pfänden können, die nächstenca 15 j. da könnt man das Geld auch auf einem Konto anlegen *g



    Was hast du denn nun vom wem für eine Aufforderung bekommen, und für was soll das sein?!
    Und von wem wird gefordert? Wirklich vom Kind?