Ja, auf die Aussage der SB " ich kann sie nur versichern, wenn sie geschieden sind" meinte meine Anwältin " und die wird noch dauern, außer er verzichtet freiwilling und schriftlich auf den Versorgungsausgleich, dann brauchen wir dagegen nicht auch noch angehen und es kann etwas schneller voran gehen".
Bekommt er den Teile deiner Rente? Oder ist es eher umgekehrt? Dann schiesst du dir mit einem Verzicht womöglich selbst ins Knie....